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trepidus
Dafür ja auch der Tipp mit dem Zweitfahrzeug. Dann hast das Geschäftsauto automatisch 100% geschäftliche Nutzung.Wenn der Beruf eine Nutzung von mehr als 50% nicht impliziert duerfte das wenig hilfreich sein.
Jedenfalls glaubt einem das dann das FA und man kann ruhigen Gewissens die entsprechende Erklärung unterschreiben und hat auch später nichts zu befürchten.
Man muss halt ausrechnen was günstiger ist: Zweifahrzeug (oder 1% des Listenpreises der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wenn man jeden Monat z.B. 300Euro mehr Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlt, dann hat man nach einem Jahr ein günstiges Zweitfahrzeug auch wieder "verdient".