Steuersparmodelle Freiberufler Auto

Korgo

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Hallo Leute,

eine Frage an die Steuer-Spezis unter Euch. Ich würde mir gerne ein neues Auto zulegen und damit auch möglichst meine Einkünfte als Freiberufler schmälern.

haken bei der Sache ist, daß es schwer wird nachzuweisen, daß ich das Auto mehr als 50% beruflich nutze, bzw. ich das im Moment noch nicht absehen kann.

Ich habe auf jeden Fall keine Lust den ganzen Verwaltungsaufwand über die 1%-Regeleung zu machen, wo man nachweisen muß, daß man das Auto über 50% beruflich nutzt... wenn nämlich nicht, dann geht diese unglaubliche Rechnerei wieder los - und am Ende hat man nichts gespart.

Leasing habe ich auch schon mal in Bertracht gezogen, dort muß man allerdings auch den Nachweis mit den über 50% erbringen - und wehe man liegt drunter, dann darf man die ganzen teuren Leasingraten schön privat abdrücken für nix und wieder nix.

Gibt's da noch irgendwelche anderen Modelle? Auto von Familienmitglied mieten oder sowas? Andere Ideen, Schlupflöcher?

Danke!
 
Von Schlupflöchern wollen wir hier gar nicht anfangen :Oldno:

Das Problem ist, Dein Aufwand wird nicht weniger: Du musst, wenn Du keine 1% Regelung machst, einen Nachweis über ALLE geschäftlichen Fahrten führen, die kannst Du dann kilometerweise zum Pauschalsatz (ich glaube €0,30/km) ansetzen.

Du kannst Dir auch einen GPS Tracker kaufen, der Dir einen Teil der Arbeit abnimmt. Achte aber darauf, dass das Gerät und die Software eine Zulassung als elektronisches Fahrtenbuch haben, sonst nützt es nichts!

Alex
 
Schlupflöcher sind offene Stellen - das ist nichts illegales - nur so zur Info!

Kilometerpauschale habe ich bislang gemacht - ich würde aber gerne die hohen Anschaffungskosten für einen neu-PKW irgendwie meinen Verdiensten "gegenüberstellen".

Das Problem ist, daß ich einen Bus brauche (T5 o.Ä.) um bestimmte Sachen zu transportieren - wenn ich nun aber die Kilometer im Jahr zusammenrechne, die ich mit dem Bus "geschäftlich" gefahren bin, werde ich vielleicht nivht auf über 50% kommen - trotzdem mußte die teure Investition auf einen Bus fallen, weil ich in ein "normales Auto" die Sachen nicht reinbekomme... Das ist das Dilemma.

Die Nutzunganteile werden für die Steuer ausschließlich über KM gerechnet, das ist das Problem. Für einen Zweitwagen ist kein Geld da.
 
Schlupflöcher sind offene Stellen - das ist nichts illegales - nur so zur Info!
"Schlupfloch" hört sich für mich immer nach etwas an, was so nicht gemeint waren. Die Parlamentarier in England haben sich auch alle ganz legal ihre Spesen erstatten lassen. Dennoch ist die Aufregung gross...

Egal.

Das Problem ist, daß ich einen Bus brauche (T5 o.Ä.) um bestimmte Sachen zu transportieren - wenn ich nun aber die Kilometer im Jahr zusammenrechne, die ich mit dem Bus "geschäftlich" gefahren bin, werde ich vielleicht nivht auf über 50% kommen - trotzdem mußte die teure Investition auf einen Bus fallen, weil ich in ein "normales Auto" die Sachen nicht reinbekomme... Das ist das Dilemma.

Hast Du keinen Zweitwagen, mit dem Du die privaten Fahrten erledigen kannst? Oder musst Du auch privat die riesen Dinger transportieren?

Alex
 
Nee ich habe keinen Zweitwagen und will auch keinen...
 
ich würde aber gerne die hohen Anschaffungskosten für einen neu-PKW irgendwie meinen Verdiensten "gegenüberstellen".
Auto zu 100% beruflich nutzen. Sonst kannst du das vergessen. Dann gibt es noch die 1%-Regel, die geht auch in diese Richtung.
Du weißt doch schon was du willst. Aber ohne Arbeit geht nichts. :)
Was spricht dagegen das Auto viel bzw. mehr beruflich zu nutzen? ;)
 
Es lohnt sich vielleicht für Dich, ein zweites Auto für private Fahrten anzuschaffen.

Alex
 
Ja, von dem was die 1%-Regelung kostet kann man mitunter ein kleines Zweitfahrzeug für Privatfahren gut bezahlen.
 
Ja, von dem was die 1%-Regelung kostet kann man mitunter ein kleines Zweitfahrzeug für Privatfahren gut bezahlen.

Selbst wenn man aber ein Zweitfahrzeug hat, muß man nachweisen, daß man das Erstere zu mehr als 50% nutzt, oder?
 
Selbst wenn man aber ein Zweitfahrzeug hat, muß man nachweisen, daß man das Erstere zu mehr als 50% nutzt, oder?

Selbstverständlich. Aber wenn man ein Zweitfahrzeug hat, dann kann man damit ja die privaten Fahrten machen.

Dann ist es auch möglich (mit Fahrtenbuch), das Geschäftsfahrzeug vollständig über die Firma laufen zu lassen, und davon gelegentliche Privatfahrten abzuziehen.

Wenn, wie in diesem Fall, das Firmenfahrzeug bestimmte Anforderungen erfüllen muss, kann sich das lohnen.

Alex
 
Was spricht dagegen das Auto viel bzw. mehr beruflich zu nutzen?

Wenn der Beruf eine Nutzung von mehr als 50% nicht impliziert duerfte das wenig hilfreich sein. Man koennte nur Raten, privat immer so wenig zu fahren, dass der Anteil der berufliche Nutzung immer mehr als 50% betraegt :cool:
 
Hmm - das doofe ist und bleibt, daß die Nutzung an den KM festgezurrt ist... Für meinen Fall sehr ärgerlich.
 
Kauf Dir doch einfach das Auto für die freiberufliche Tätigkeit und behalte Dein bisheriges Auto für die Privatnutzung.
Klare Trennung -> keine Probleme...
 
Wie gesagt, es bleibt Dir nur, die privaten Fahrten mit einem anderen Wagen zu machen.

Und vielleicht etwas, was doch ein "Schlupfloch" ist: Du musst das in den ersten drei Monaten nach Anschaffung nachweisen (ACHTUNG: Ich bin kein StB, verlasse Dich nicht auf meine Aussage!)

Früher konnte man 1% Regel ja einfach wählen, heute muss es so nachgewiesen werden.

NACH den drei Monaten musst Du dann KEIN Fahrtenbuch mehr führen -- darum machen faule Schweine wie ich das ja mit der Pauschalversteuerung, weil ich eben keinen Bock auf ständiges Buchführen hab.

Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter Umständen hilft dir vielleicht folgendes:
Fahrzeug privat kaufen. Firmen und Wohnsitz trennen.
Die Fahrten Wohnsitz -> Firma kannst du als Privatperson abrechnen. Die Fahrten für Kunden sind dann Geschäftsausgaben. Da dem Kunden ja das eigentlich berechnet wird, taucht das ja auf deinen Rechnungen auf.
Vor allem mußt du dir dann nicht ein neues Auto anschaffen, sondern es tut auch ein guter gebrauchter.
Die 1% Regelung kommt für gebrauchte Fahrzeuge nicht in Frage, da immer vom ursprünglichen Neupreis des Wagens ausgegangen wird; egal wie alt der ist.

In Erwägung zu ziehen wäre auch, für die geschäftlichen Fahrten einen Transporter zu mieten. Wenn man da einen Vermieter findet, bei dem man regelmäßig bucht, kann man da schon Rabatte raushandeln.
 
1%-Regel muss man anmelden?
Und nach drei Monaten wird es erst akzeptiert unter Umständen?

Seit wann gibt es diese Regelung? Ich habe mein Auto damals einfach geleast und mein Steuerberater die 1% angeführt. Nachweisen musste ich überhaupt nichts.
 
Man muss nichts anmelden. Es könnte nur, wenn das Finanzamt begründete Zweifel an der überwiegenden geschäftlichen Nutzung hat, ein Fahrtenbuch gefordert werden, ist aber bei dieser Regelung kaum der Fall. Außerdem ist der Vorteil beim Kauf dass die MwSt. bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Ich denke die 1% Regelung ist am bequemsten. Bei mir läuft darüber sogar ein Roller mit der Begründung der Parkplatzsuche in München. Keine Einwände vom Finanzamt.
 
bin auch selbstständig - kann mein auto auch nicht über den betrieb laufen lassen da ich es überwiegend privat nutze - wenn ich genug kohle für einen zweitwagen hätte, wäre es sich mit fahrtenbuch etc machbar (es gilt halt immer die alte regel, dass man erst was verdienen muss um darauf steuern zu zahlen).

aber mal andere frage - wieso kaufts du die nicht einen anhänger? der wäre zu 100% eine geschäftliche ausgabe - das auto mit anhängerkupplung wäre dann auch privat praktischer und wäre halt normal anteilig etwas abschreibbar.
 
Ihr schmeißt da zwei Besteuerungsmodelle zusammen.

Also entweder ich nutze die 1% Regel oder ich führe ein Fahrtenbuch.

Die 1% Regelung hat den Nachteil, das auch gebrauchte Fahrzeuge, immer zum
damaligen Listenpreis versteuert werden. Es sei denn man kauft sich einen Oldtimer,
dessen damaliger Neupreis weit unter dem aktuellen Marktwert ist.

Ansonsten sind alle Privatfahrten inkl. Sprit, Inspektion und alle anderen Unterhaltskosten betriebliche Aufwendungen und werden somit vor Steuern bezahlt
und mindern somit das zu versteuernde Einkommen.

Aber das kann Dir bestimmt Dein Steuerberater ganz genau ausrechnen.
 
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