sheep
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Sorry, dass ich mich einmische, aber bei diesem Vergleich liegt ein grober Denkfehler vor:Wenn Du Dir ein Auto kaufst, musst Du Dich auch an die StVO halten. Andernfalls kann es teuer werden.
Gruss
Die StVO ist formelles Gesetz, das durch die Legislative erlassen wurde. Eine EULA ist ein Vertrag, welcher vom Hersteller einer Software verfasst wurde. Letzterem musst du als Käufer / Vertragspartei zustimmen, ersterer als Autofahrer aber keineswegs.
Eine EULA kann nicht nur in Teilen ungültig sein, weil sie gegen das jeweilige Recht verstösst (man beachte, dass die für USA-Verhältnisse verfasst und einfach 1:1 "exportiert" werden), nein, sie ist nach meiner Auffassung in so gut wie jedem Fall in ihrer Gänze nichtig.
Und zwar (u.a.) aus genau dem Grund, welchen kivan angeführt hat (auch wenn er es nicht so detailliert geschrieben hat):
Damit eine EULA (= Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, also i.c. Apple und Kunde) gültig ist, muss sie wirksam in den Vertrag übernommen werden sein. Und die Ansicht, dass dies durch eine nachträgliche Annahme während der Installation geschehen kann, halte ich in Bezug auf das Recht in europäischen Ländern für absolut unhaltbar. Dies muss vorher passieren, nämlich beim Vertragsabschluss. Daher gilt meiner Meinung nach in solchen Fällen ausschliesslich das Urheberrecht und nicht darüber hinaus gehende "Regeln", die in der EULA vorgesehen waren.
Du würdest dich schliesslich (hoffentlich!) auch wehren, wenn du im Karton des neuen Radioweckers, denn du bei Mediamarkt gekauft hast, deren AGB fändest, von denen du vorher nie etwas gehört hattest und man dir die z.B. bzgl. Gewährleistung entgegen halten würde.
Aus diesem Grund hätte ich keinerlei rechtliche (wohl aber technische ) Bedenken, Tiger auf einem nicht-Apple-PC zu installieren - natürlich immer vorausgesetzt, dass ich die Lizenz nicht bei <böses Netzwerk einsetzen> gezogen habe.
Auch die Tatsache (bzgl. Tiger im Speziellen), dass das OS nur mit Macs verkauft wird, hilft Apple übrigens gar nicht. Dies bringt bloss zum Ausdruck, dass Cupertino gerne hätte, dass man OS X nur auf Macs einsetzt, aber eine vertragliche Verpflichtung dazu ist genau so wenig vorhanden, wie wenn man es im Handeln kaufen könnte.
Edit: jetzt ist mir (mal wieder) einer zuvor gekommen, wo ich schon dachte, mal etwas zur Volksaufklärung beitragen zu können .
P.S.: Einen Fallstrick könnte es übrigens in Deutschland geben, nämlich falls das Umgehen eines Kopierschutzes erforderlich sein sollte (da ich in der Schweiz wohne und das hiesige Recht studiere, kann ich dazu - Gott lob - nichts Genaueres sagen und ich habe auch nie eine Installation von OS X auf einem PC versucht)
P.P.S.: Bezüglich Ausnahmen, wo ich EULAs als gültig ansehen würde: Wenn der Hersteller das Produkt auf der eigenen Internetseite bzw. in eigenen Shops, könnten sie natürlich solch eine Vereinbarung DORT gültig zum Vertragsgegenstand machen, wenn man dieser VOR der Bestellung zustimmen müsste. Dasselbe wäre theoretisch auch in Verkaufsläden oder auf Seiten Dritter möglich, allerdings müsste dann ein direkter Vertrag zwischen Apple und dem Kunden mittels Vertretung geschlossen werden, was kaum praktikabel sein dürfte.
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