Sorry... muß nachhaken: MacOS X auf nicht-Apple-Rechner?

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Wenn Du Dir ein Auto kaufst, musst Du Dich auch an die StVO halten. Andernfalls kann es teuer werden.
Gruss
Sorry, dass ich mich einmische, aber bei diesem Vergleich liegt ein grober Denkfehler vor:

Die StVO ist formelles Gesetz, das durch die Legislative erlassen wurde. Eine EULA ist ein Vertrag, welcher vom Hersteller einer Software verfasst wurde. Letzterem musst du als Käufer / Vertragspartei zustimmen, ersterer als Autofahrer aber keineswegs.

Eine EULA kann nicht nur in Teilen ungültig sein, weil sie gegen das jeweilige Recht verstösst (man beachte, dass die für USA-Verhältnisse verfasst und einfach 1:1 "exportiert" werden), nein, sie ist nach meiner Auffassung in so gut wie jedem Fall in ihrer Gänze nichtig.

Und zwar (u.a.) aus genau dem Grund, welchen kivan angeführt hat (auch wenn er es nicht so detailliert geschrieben hat):

Damit eine EULA (= Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer, also i.c. Apple und Kunde) gültig ist, muss sie wirksam in den Vertrag übernommen werden sein. Und die Ansicht, dass dies durch eine nachträgliche Annahme während der Installation geschehen kann, halte ich in Bezug auf das Recht in europäischen Ländern für absolut unhaltbar. Dies muss vorher passieren, nämlich beim Vertragsabschluss. Daher gilt meiner Meinung nach in solchen Fällen ausschliesslich das Urheberrecht und nicht darüber hinaus gehende "Regeln", die in der EULA vorgesehen waren.

Du würdest dich schliesslich (hoffentlich!) auch wehren, wenn du im Karton des neuen Radioweckers, denn du bei Mediamarkt gekauft hast, deren AGB fändest, von denen du vorher nie etwas gehört hattest und man dir die z.B. bzgl. Gewährleistung entgegen halten würde.

Aus diesem Grund hätte ich keinerlei rechtliche (wohl aber technische ;)) Bedenken, Tiger auf einem nicht-Apple-PC zu installieren - natürlich immer vorausgesetzt, dass ich die Lizenz nicht bei <böses Netzwerk einsetzen> gezogen habe.

Auch die Tatsache (bzgl. Tiger im Speziellen), dass das OS nur mit Macs verkauft wird, hilft Apple übrigens gar nicht. Dies bringt bloss zum Ausdruck, dass Cupertino gerne hätte, dass man OS X nur auf Macs einsetzt, aber eine vertragliche Verpflichtung dazu ist genau so wenig vorhanden, wie wenn man es im Handeln kaufen könnte.

Edit: jetzt ist mir (mal wieder) einer zuvor gekommen, wo ich schon dachte, mal etwas zur Volksaufklärung beitragen zu können :D.

P.S.: Einen Fallstrick könnte es übrigens in Deutschland geben, nämlich falls das Umgehen eines Kopierschutzes erforderlich sein sollte (da ich in der Schweiz wohne und das hiesige Recht studiere, kann ich dazu - Gott lob ;) - nichts Genaueres sagen und ich habe auch nie eine Installation von OS X auf einem PC versucht)

P.P.S.: Bezüglich Ausnahmen, wo ich EULAs als gültig ansehen würde: Wenn der Hersteller das Produkt auf der eigenen Internetseite bzw. in eigenen Shops, könnten sie natürlich solch eine Vereinbarung DORT gültig zum Vertragsgegenstand machen, wenn man dieser VOR der Bestellung zustimmen müsste. Dasselbe wäre theoretisch auch in Verkaufsläden oder auf Seiten Dritter möglich, allerdings müsste dann ein direkter Vertrag zwischen Apple und dem Kunden mittels Vertretung geschlossen werden, was kaum praktikabel sein dürfte.
 
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Auch die Tatsache (bzgl. Tiger im Speziellen), dass das OS nur mit Macs verkauft wird, hilft Apple übrigens gar nicht. Dies bringt bloss zum Ausdruck, dass Cupertino gerne hätte, dass man OS X nur auf Macs einsetzt, aber eine vertragliche Verpflichtung dazu ist genau so wenig vorhanden, wie wenn man es im Handeln kaufen könnte.
Das entspricht dem, was ich oberhalb Deines Beitrags belegt mit Quellen aus der C't auch geschrieben habe.
Dass sich die Leute von jedem sch... Stück Papier oder OK-Button gleich so einschüchtern lassen :confused:
 
Selbst wenn die Lizenzbestimmungen in Deutschland nichtig wären, bleibt im Moment noch das Problem das man keine Lizenz von Mac OS X für Intel Macs ohne Mac erwerben kann. Man könnte natürlich eine mitgelieferte Version von einen Intel Mac nutzen, müsste dann aber die Kopie auf der Festplatte des Macs löschen…
 
@ SilentCry

Ich bin davon (berufsbedingt) auch immer wieder schockiert. Allerdings habe ich auch Verständnis (ehrlich :)), denn die grossen Firmen handhaben AGBs, EULAs etc. bewusst so, dass diese sehr "offiziell" wirken (es kommt nicht von ungefähr, dass die immer im "Gesetzesform" mit Artikeln oder Paragraphen aufgebaut sind) und somit jemand, der juristisch nur begrenzt gebildet ist, schnell einfach annimmt, dass es schon seine Richtigkeit haben wird.

@ Jools

Das stimmt natürlich, ist aber an sich kein rechtliches, sondern ein rein praktisches Problem.
 
@silentcry, sheep

danke für die fundierten Antworten.

Also ist zusammenfassend zu sagen, dass wenn ich das Nutzungsrecht einer Sache erworben habe mit dieser machen kann was ich will.
 
Also ist zusammenfassend zu sagen, dass wenn ich das Nutzungsrecht einer Sache erworben habe mit dieser machen kann was ich will.
Das ist jetzt doch ein bisschen sehr zusammenfassend ;).

Mit dem Erwerb der Sache (= die DVD / CD) hast du zwar Eigentum an dieser erlangt, aber nicht an der sich darauf befindlichen Software. An dieser hast du nur eine Lizenz erworben, deren Inhalt sich nach Urheberrecht und - sofern gültig abgeschlossen, was aber wie gesagt meist nicht der Fall ist - einem allfälligen Lizenzvertrag richtet. Diese Lizenz ist dein Nutzungsrecht und somit eben nicht grenzenlos (natürlich ist Vervielfältigung und dergleichen verboten).
 
https://www.macuser.de/threads/os-x-auf-sony-laptop.272533/

... hier steht schlicht und einfach es ist nicht legal OS X auf einen herkömmlichen Laptop zu installieren. Ehh warum nicht ??
Wo steht das ? Wollte ich aus Spaß eigentlich mal ausprobieren. Wenn ich mir OS X kaufe erhalte ich doch Lizenz etc. pp. Dachte bisher was ich mit der DVD anstelle ist mir überlassen solange ich keine Kopien verkaufe o. ä. ?!

Bitte um Aufklärung !

Mac OS X für Intel (10.4) ist nicht im Handel erhältlich.

Bei Leopard (10.5) wird sich das ändern, weil ja Apple Leopard auch an die vorhandenen Intel-Mac-Benutzer verkaufen will, bei deren Rechner 10.4 dabei war.

Warte noch ein paar Monate, dann gibt es Retail-Versionen von Leopard zu kaufen und was Du mit der gekauften Software dann machst, ist meiner Meinung nach deine Sache, wenn Du sie
a) nicht vervielfältigst und weiterverkaufst. und
b) nicht auf mehr als einem deiner Rechner installierst und benutzt.

Walter.

P.S. Achtung - ich bin kein Jurist und was ich hier schreibe, ist daher keine verbindliche Auskunft, sondern nur meine Meinung.

P.P.S. So etwas wie eine EULA (egal ob von Apple oder von dings,... der anderen Firma eben) ist in europäischen Rechtssystemen nicht durchsetzbar, denke ich.
 
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Also um mich mal als Grauzonengänger zu outen :cool:
Ich habs ausprobiert und OS X auf meinem PC installiert. Und was soll ich sagen? Es läuft stabiler als Vista und XP zusammen :D
Ich hatte zwar keine Soundausgabe und USB hat auch nicht gefunzt aber ich konnte mich mit OS X auseinandersetzen und diverse Programme, Tools und Widgets austesten, was ich z.B. auf unseren Firmen-Macs nicht hätte machen können...

Und Apple darf sich nicht wirklich beschweren, dass ich das gemacht habe, denn immerhin hat es mich dazu bewegt denen 1200€ zukommen zu lassen und mir ein Macbook zu bestellen :cake:

Gruß ElFloerno
 
Zitat:"Nur das die Geschäft geöffnete Software-Packungen nicht mehr zurücknehmen. Steht ja auch meistens an der Kasse.

Und dann?" (Jimmy Jazz)



Hm... BGB???
(Händler sind VERPFLICHTET ein gewisses, gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht zu gewähren...)
Dadurch dass es sowas bei apple stores gibt kommt ja der großteil der refurbished-geräte erst zusammen...Natürlich kann es in gewissen Rahmen Ausnahmen geben, aber eigentlich hat der Endbenutzer ein Recht darauf... (klar ists schlecht ein Half life 2 geöffnet wiederhinschaffen zu wollen, da die lizenznummer ja dann bekannt ist. Aber im Normalfall ist die Gesetzesgrundlage eindeutig.)
 
dafür ist ein besonderes DVD-Image aus dem Internet notwendig. Der Download ist zwar legal, so denn man eine gültige OS X x86 Lizenz besitzt
Jetzt mal langsam, langsam.
Der Download aus dem Internet ist doch eine unerlaubte Vervielfältigung!

Nur das die Geschäft geöffnete Software-Packungen nicht mehr zurücknehmen. Steht ja auch meistens an der Kasse.
Dann lass sie mal einen Blick in die Lizenzbedingungen von Apple werfen: Da steht explizit:
"WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, KÖNNEN SIE DIE APPLE SOFTWARE GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DORT ZURÜCKGEBEN, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN." (OS X EULA)

Gut, dass sichert dir hier der Hersteller zu, und nicht der Händler als Vertragspartner. Aber der Hersteller "will" ja hier auch was von dir (Einverständnis mit den EULA)

was Du mit der gekauften Software dann machst, ist meiner Meinung nach deine Sache, wenn Du sie
a) nicht vervielfältigst und weiterverkaufst
Bei der Installation wird sie vervielfältigt ;)

So etwas wie eine EULA (egal ob von Apple oder von dings,... der anderen Firma eben) ist in europäischen Rechtssystemen nicht durchsetzbar, denke ich.
Doch, ist es vermutlich schon.
Die c't hatte da dieses Jahr auch einen interessanten Artikel drüber, und haben das auch bejaht.

Schließlich kannst du Lizenzbedingungen ja schon vor dem Kauf zustimmen - womit sie auch ihre Gültigkeit besäßen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Händler dir die Lizenzbedingungen vorlegt, und sie dich unterschreiben läßt. Sicherlich ist das unpraktikabel.

Aber durchaus praktikabel ist eine Zustimmung per Internet... beispielsweise wenn du Software im Internet als Download "kaufst".

c) keine Hacks/Cracks bei der Installation verwendest.
Ist das verboten?
 
Kann mich ElFloernonur anschließen. Es geht tadellos und ich habe es auch ausprobiert (steinigt mich ;)).

Meine Meinung dazu ist allerdings, dass es noch ein großer Unterschied ist, ob ob ich das für mich hier nutze oder auf die wahnsinnige Idee kommen würde das auf DVD zu brutzeln und zu verkaufen. Das geht natürlich nicht. Wenn man im Besitz von Mac OS X 10.4 eh ist und sich dann eine eben solche angepasste Version aus dem Internet besorgt ist das für mich Grauzone. Nur wie gesagt, ich darf es halt nicht weiterverteilen.

Dennoch (und wenn ich hier wohl einer der wenigen bin) hoffe ich noch, das Leopard auch für x86 rauskommen wird, was mit sicherheit jede Menge neue User bringen würde (ja ich weiß, werden die wohl nicht machen, weil die Hardware verkaufen, neue Sicherheitsrisiken etc.).

Dennoch ist die Diskussion lt. Boardregeln hier eh nicht erwünscht ;)
 
Quelle:

http://www.irights.info/index.php?id=355

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Verträge sind einzuhalten

Nahezu jedem Computerprogramm und Computerspiel liegen Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen bei, die so genannten EULA (End User Licence Agreements – Endbenutzer-Lizenzverträge). Sie geben dem Nutzer vor, was er mit einem Programm machen darf und was nicht.

Wenn der Benutzer merkt, dass die Regeln unfair sind, hat er sie meist schon per Mouse-Click akzeptiert. Fängt man dann an zu lesen, steht da etwas wie: „Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag von Microsoft (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (...) und Microsoft Corporation...“ (Auszug aus dem EULA zum Microsoft Internet Explorer).

Stimmt das? Hat man einen Vertrag geschlossen, an den man sich unter allen Umständen und in jedem Detail halten muss?

Eine Grundwertung des deutschen Zivilrechts lautet: Verträge sind einzuhalten („pacta sunt servanda“). Das heißt: Wer sich bereit erklärt, einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen, kann sich nur in Ausnahmefällen weigern, dessen Vereinbarungen zu befolgen. Dies gilt grundsätzlich auch für Nutzungsverträge über Software, zu denen auch Lizenzbestimmungen für Computerprogramme zählen.

Allerdings ist hier die Situation in der Regel anders, als bei Verträgen, die zwischen den Parteien ausgehandelt und einvernehmlich vereinbart werden. Beim Kauf im Laden wird ebenso wenig über die Nutzungsbedingungen diskutiert, wie beim Download einer Software aus dem Internet. Der Anbieter diktiert die Regeln, und der Nutzer kann daran nichts ändern.

Für solche Fälle ergeben sich aus den Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) Besonderheiten gegenüber den allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätzen.

Sondersituation bei AGB

Standard-Lizenzbestimmungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sie müssen also den Verbraucher schützenden Regelungen des AGB-Rechts entsprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen hiernach für den Durchschnittskunden verständlich formuliert sein, der Kunde muss bei Vertragsschluss deutlich auf sie hingewiesen werden, sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten (also Regelungen, mit denen der Verbraucher nicht hätte rechnen müssen) und sie dürfen den Verbraucher auch nicht unangemessen benachteiligen. Entsprechen allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Anforderungen nicht, sind sie unwirksam.

Sind Shrink-Wrap- und Click-Wrap-Lizenzen wirksam?

Schon die Sache mit dem deutlichen Hinweis bei Vertragsschluss ist bei Software-Lizenzbestimmungen problematisch. Üblich ist die Praxis der so genannten Shrink-Wrap- oder Click-Wrap-Lizenzen. Im ersten Fall befindet sich ein Aufdruck auf der Packung, dass die Lizenzbestimmungen akzeptiert werden, wenn man die Hülle aufreißt.

Im zweiten Fall werden die Lizenzbestimmungen beim ersten Programmstart oder der Installation angezeigt und man muss diese, um das Programm nutzen zu können, akzeptieren.

Unter den Juristen ist nahezu einhellige Meinung, dass es hierbei nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss kommt, da der Kunde erst nach dem Vertragsschluss (dem Kauf im Laden oder dem Download aus dem Internet) auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird.

Wenn dies zuträfe, wären die Lizenzbestimmungen nicht bindend, also weder die vorteilhaften noch die unfairen Klauseln und man bräuchte sich daran nicht zu halten.

Dennoch: Verlassen sollte man sich darauf nicht. Es wäre durchaus denkbar, dass ein Gericht aufgrund der Besonderheiten bei Software und der allgemein üblichen Praxis entscheidet, dass die Nutzungsbedingungen trotz aller rechtlichen Bedenken wirksam einbezogen wurden und der Nutzer hiergegen nicht hätte verstoßen dürfen. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es hierzu noch nicht.

Unwirksamkeit einzelner Lizenzbestimmungen

Selbst wenn es nicht schon an der Einbeziehung der gesamten Nutzungsbedingungen scheitert: einzelne Klauseln können unwirksam sein, wenn sie gegen die Verbraucher schützenden Regelungen des AGB-Rechts verstoßen.

Das Gesetz enthält zahlreiche Beispielsfälle für unwirksame Klauseln, so zum Beispiel solche, in denen die Gewährleistung unangemessen eingeschränkt wird oder wenn dem Verwender der AGB die Befugnis eingeräumt wird, die Vertragsbedingungen nach Vertragsschluss beliebig zu ändern.

Darüber hinaus sieht das AGB-Recht auch eine „Generalklausel“ vor (§ 307 BGB). In ihr ist bestimmt, dass eine unangemessene Benachteiligung durch AGB im Zweifel dann vorliegt, wenn eine Klausel von dem Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung abweicht und hiermit unvereinbar ist, oder wenn sie den Vertragspartner über Gebühr einschränkt.

Auch in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Urheberrechtsgesetz, finden sich Vorschriften, nach denen bestimmte Rechte der Verbraucher (beziehungsweise der Nutzer) nicht durch Verträge eingeschränkt werden können (so genanntes zwingendes Gesetzesrecht). Weicht eine bestimmte Nutzungsbedingung davon ab, ist sie ebenfalls unwirksam.
 
Jetzt mal langsam, langsam.
Der Download aus dem Internet ist doch eine unerlaubte Vervielfältigung!

Der Download ist doch nicht illegal. Müsste es sich hier nicht wie z.B. bei den Mp3's verhalten, dass ein Upload illegal ist?


Und das benutzen von Cracks müsste doch auch verboten sein, weil es ein Veränderung an der Org. Software darstellt.


Jimmy Jazz


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Recht oder Unrecht. Legal oder Illegal. Falls Fragen bestehen, bitte den Hersteller kontaktieren. Der kann eine genaue Auskunft erteilen. Diese wird wahrscheinlich in etwa so ausfallen : "Sie dürfen nicht..."

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