Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland?

M

moritz-t

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
09.07.2003
Beiträge
369
Reaktionspunkte
1
Hallo,
ich habe letzens meinen bestehenden iPhone 2G Complete Tarif verlängern lassen mit einem iPhone 3Gs. Nun hat sich bei mir die Planung der näheren Zukunft ziemlich dramatisch verändert und ich werde wohl im Herbst für mehrere Jahre nach Österreich gehen. Dort nutzt mir mein deutsches T-Mobile iPhone ja relativ wenig, wenn ich nicht arm werden will.
Wisst ihr zufällig, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, aus dem deutschen Vertrag rauszukommen wegen dem Umzug und dafür dann bei T-Mobile Austria den Call&Surf Europe Tarif fürs iPhone zu nehmen? Ist doch die gleiche Firma, oder?

Vielen Dank!
Moritz
 
Moin!

Die gleiche Firma ist das nicht. Nicht so richtig. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das auf Kulanzbasis funktioniert.
Das Sonderkündigungsrecht ist bei Telekommunikationsunternehmen ja schon bei Tod des Vertragspartners schwierig in Anspruch zu nehmen. ;)

petjek
 
Du könntest Dich noch freikaufen. Aber ruf mal die Hotline an und frage nach, was man da machen kann.
 
Fragen hilft. Geschichte darstellen und ggf. um Überleitung zu T-Austria bitten, wenn möglich. Dann merken die, dass Du nicht nur raus willst.
 
Ich konnte aus meinem T-Online DSL-Vertrag nicht aussteigen, obwohl ich diesen nach meinem Umzug nach China definitiv nicht mehr nutzen konnte :noplan:
 
Es gibt doch recht lange Netzwerkkabel :D
 
Problem sind die Latenzen, wenn Du alle 100m einen Repeater einsetzen musst :D

Außerdem sollte der Stromverbrauch dann die Kosten für den DSL-Anschluß bei weitem übersteigen ;)
 
Wir wollen ja mal festhalten, dass Vertragspartner nicht gerade für Änderungen in den Lebensumständen verantwortlich sind. Rechtlich kann auf Vertragserfüllung gepocht werden. Vertragsauflösung in diesen Fällen ist ausschliesslich über eine Kulanzregelung möglich.

@Mai_Ke: Aufwachen! Es gibt doch WLAN! Du brauchst doch kein langes Netzwerkkabel, nur echt viele Repeater.:D
 
Im aktuellen Focus steht ein Bericht dazu. Bei den iPhone Verträgen pocht die Telekom wohl auf die 2jährige Erfüllung, bei anderen Verträgen hingegen sind sie wohl kulant(er).
 
Moin!

Die gleiche Firma ist das nicht. Nicht so richtig. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das auf Kulanzbasis funktioniert.
Das Sonderkündigungsrecht ist bei Telekommunikationsunternehmen ja schon bei Tod des Vertragspartners schwierig in Anspruch zu nehmen. ;)

petjek


Wie bitte?
 
Genau deshalb kommen mir keine Laufzeitverträge mehr ins Haus. Weder bei Handy, noch bei DSL... Alles Halsabschneider und die Spitzelbande von T... besonders!
 
@mcmichael: Da gab es mal einen Bericht, wo die Telekom von den Erben ihres ehemaligen Vertragspartners die Übernahme der Kosten bis zum Vertragsende erstreiten wollte.
Natürlich nachdem die/der Tote die Annahme sämtlicher Mahnschreiben usw. "verweigert" hat

petjek
 
Kein Witz: Ich habe letztes Jahr 3 Monate den Anschluss meiner verstorbenen Tante weiterbezahlt, weil die Telekom zig Unterlagen erst sehen wollte. Bin schon froh gewesen, dass wir nicht exhumieren mussten. War kein Spass. Und das war ein hornalter Anschluss ohne Laufzeitbindung.
 
Also gegen sowas würde ich mich aber ganz stark wehren. Klar, wenn mir jetzt plötzlich einfällt, dass ich ins Ausland will oder ich dort einen neuen Job bekomme oder oder oder ... dafür kann T-Mobile nichts. Aber den Anschluss eines verstorbenen Verwandten bezahlen?? Die spinnen doch - never ever!
 
Also gegen sowas würde ich mich aber ganz stark wehren. Klar, wenn mir jetzt plötzlich einfällt, dass ich ins Ausland will oder ich dort einen neuen Job bekomme oder oder oder ... dafür kann T-Mobile nichts
Und selbst wenn. Dass man eine Gewisse Summe zahlen müsste, weil das iPhone ja subventioniert war, das sollte klar sein, aber warum muss man den Vertrag weiter laufen lassen? Du nutzt es ja auch nicht mehr, wenn du im Ausland bist.
 
Ich würde die Telekom anschreiben und den Vorfall schildern und sie bitten, einen Vorschlag zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu machen (also guten Willen zeigen).

Sollten sie nicht drauf eingehen (wovon leider auszugehen ist), würde ich eine Kündigung schreiben und die Einzugsermächtigung widerrufen.

Sollen sie doch versuchen, das Geld in Österreich einzuklagen :D
 
Also gegen sowas würde ich mich aber ganz stark wehren. Klar, wenn mir jetzt plötzlich einfällt, dass ich ins Ausland will oder ich dort einen neuen Job bekomme oder oder oder ... dafür kann T-Mobile nichts. Aber den Anschluss eines verstorbenen Verwandten bezahlen?? Die spinnen doch - never ever!

Na ja, die wollten halt sogar eine Sterbeurkunde sehen. Rückwirkende Gutschrift gab es nicht, da die fristlose Kündigung aufgrund des Sterbefalles erst mit Eingang der kompletten Unterlagen zählte.

Aber zurück zum Thema:

Ich denke, dass sich bei T-Mobil auf dem Kulanzweg wohl ein Wechsel zur eigenen Tochterfirma machen lassen muss. Eventuell klappt es nicht mit den Mitarbeitern im Shop, aber einfach nett und hartnäckig bleiben...
 
...

Sollen sie doch versuchen, das Geld in Österreich einzuklagen :D

Vorsicht! Das ist heute gar kein Problem mehr. Es gibt Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Österreich im Bereich Mahnbescheid und Forderungsklagen. Gar kein Problem, musste ich auch schon gegenüber Ösi-Kunden in Anspruch nehmen. Funktioniert gut und wird nur extrem teuer.

Also, lieber kein krummes Ding laufen lassen. Irgendein Handel wird sich hinbekommen lassen.
 
vielen Dank für eure vielen Antworten.
Da bleibt mir ja ein bisschen Hoffnung, dass ich vielleicht doch ne Chance habe, ich werde es bei der Hotline auf jeden Fall mal versuchen!
 
Zurück
Oben Unten