Grundsätze des Deutschen Werberats zur Herabwürdigung
und Diskriminierung von Personen (Fassung von 2004)
In der kommerziellen Werbung dürfen Bilder und Texte nicht die
Menschenwürde und das allgemeine Anstandsgefühl verletzen. Insbesondere
darf Werbung - gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen - nicht den
Eindruck erwecken, dass bestimmte Personen minderwertig seien oder in
Gesellschaft, Beruf und Familie willkürlich behandelt werden können.
Vor allem dürfen keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden,
die Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse,
ihrer Sprache, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung,
ihres Alters oder ihres Aussehens diskriminieren
die Gewalt oder die Verharmlosung von Gewalt gegenüber Personen enthalten
die den Eindruck erwecken, Personen seien käuflich zu erwerben
die den herrschenden allgemeinen Grundüberzeugungen widersprechen
(zum Beispiel durch übertriebene Nacktheit)
die Personen auf ihre rein sexuelle Funktion reduzieren und/oder deren
ständige sexuelle Verfügbarkeit nahelegen
die pornografischen Charakter besitzen.
Ob ein Verstoß gegen diese Grundsätze vorliegt, hängt insbesondere von
folgenden Kriterien ab:
Eindruck des verständigen Durchschnittsverbrauchers
Charakter des Mediums
Art des beworbenen Produkts/der beworbenen Dienstleistung
aktuell herrschende Auffassung über Sitte, Anstand und Moral in der Gesellschaft
dargestellte gesellschaftliche Wirklichkeit wie beispielsweise in
redaktionellen Teilen der Medien, Film oder Theater.
Quelle: Werberat