also rein rechtlich gesehen hast du nichts zu befürchten.
zu 99% versendest du als Verkäufer bei Ebay deine Ware.
Somit handelt es sich nach $447 BGB um einen Versendungskauf.
Grundsätzlich geht also die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt.
DAS gilt aber nur für Gebrauchsgüter, was deine Stereoanlage ja ist.
Bei Verbrauchsgütern gilt dies nicht.
Sag dem "Spinner" nen schönen Gruß und er soll sich mal mit $447 BGB beschäftigen UND dem Fakt das er 1 Jahr braucht um dich zu informieren.
zu 99% versendest du als Verkäufer bei Ebay deine Ware.
Somit handelt es sich nach $447 BGB um einen Versendungskauf.
Grundsätzlich geht also die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt.
DAS gilt aber nur für Gebrauchsgüter, was deine Stereoanlage ja ist.
Bei Verbrauchsgütern gilt dies nicht.
Sag dem "Spinner" nen schönen Gruß und er soll sich mal mit $447 BGB beschäftigen UND dem Fakt das er 1 Jahr braucht um dich zu informieren.