Sendungsverlust nach 1 Jahr! Haftung?

also rein rechtlich gesehen hast du nichts zu befürchten.
zu 99% versendest du als Verkäufer bei Ebay deine Ware.

Somit handelt es sich nach $447 BGB um einen Versendungskauf.
Grundsätzlich geht also die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt.

DAS gilt aber nur für Gebrauchsgüter, was deine Stereoanlage ja ist.
Bei Verbrauchsgütern gilt dies nicht.

Sag dem "Spinner" nen schönen Gruß und er soll sich mal mit $447 BGB beschäftigen UND dem Fakt das er 1 Jahr braucht um dich zu informieren.
 
also rein rechtlich gesehen hast du nichts zu befürchten.
zu 99% versendest du als Verkäufer bei Ebay deine Ware.
Es geht hier NICHT um ebay ;)

Bei ebay bewahre ich die Belege so lange auf, bis die Bewertung erfolgt ist :)
 
Somit handelt es sich nach $447 BGB um einen Versendungskauf.
Grundsätzlich geht also die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt.

Das ist schon richtig, aber Du musst auch beweisen können, das Du die Sache an den Transporteur übergeben hast.
 
also rein rechtlich gesehen hast du nichts zu befürchten.
zu 99% versendest du als Verkäufer bei Ebay deine Ware.

Somit handelt es sich nach $447 BGB um einen Versendungskauf.
Grundsätzlich geht also die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt.

DAS gilt aber nur für Gebrauchsgüter, was deine Stereoanlage ja ist.
Bei Verbrauchsgütern gilt dies nicht.

Sag dem "Spinner" nen schönen Gruß und er soll sich mal mit $447 BGB beschäftigen UND dem Fakt das er 1 Jahr braucht um dich zu informieren.



Der Verkauf fand über ein HiFi Forum statt. Der Käufer hatte die Wahl der Abholung oder des Versandes und hat sich selbst für den Versand entschieden da aufgrund der räumlichen Distanz eine Abholung nicht in Frage gekommen wäre.
 
Und Du hast keine Bestättigung seinerseits, dass die ware agekommen ist?
Ich lasse mir immer noch einmal per email bestättigen, dass die Ware angekommen und in Ordnung ist. Diese wird dann gespeichert und archiviert.
 
Aus diesem Grund schreibe ich immer, das ich die Versandhaftung nur beim Paket übernehme (und damit DHL, Hermes, etc.) - ansonsten ist die Beweispflicht für mich praktisch unmöglich.
Ich bin als Versender für die ordnungsgemäße Ankunft haftbar zu machen und muß dies mind. 2 Jahre lang beweisen können.
 
Hast Du keine Bewertung von dem Deppen bekommen? Das wäre doch eine Art Beweis
 
aber nicht für die Dauer von einem Jahr.
Da die Beweislast beim Käufer liegt, hat dieser den Mangel der Nichtlieferung unverzüglich anzuzeigen.

Unverzüglich ist so ein nettes Wort, aber kein Richter der Welt lässt 1 Jahr durchgehen.
Die 2 Jahres-Frist bezieht sich in diesem Falle lediglich auf die Starrfrist des Rechtsanspruchs des Käufers auf Schadensersatz beim Spediteur.

Da der Hinweis des Käufers auf Mangel aber zu spät erfolgte, hat er sich selbst seinen Rechtsanspruch verwirkt, sofern er die Anlage wirklich NIE erhalten hat.

btw: das mit Ebay war ein Beispiel, das Beispiel schlechthin für Versendungskauf... außer du bietest auf ein Butterbrot ;)
 
aber nicht für die Dauer von einem Jahr.
Da die Beweislast beim Käufer liegt, hat dieser den Mangel der Nichtlieferung unverzüglich anzuzeigen.

Unverzüglich ist so ein nettes Wort, aber kein Richter der Welt lässt 1 Jahr durchgehen.
Die 2 Jahres-Frist bezieht sich in diesem Falle lediglich auf die Starrfrist des Rechtsanspruchs des Käufers auf Schadensersatz beim Spediteur.

Da der Hinweis des Käufers auf Mangel aber zu spät erfolgte, hat er sich selbst seinen Rechtsanspruch verwirkt, sofern er die Anlage wirklich NIE erhalten hat.

btw: das mit Ebay war ein Beispiel, das Beispiel schlechthin für Versendungskauf... außer du bietest auf ein Butterbrot ;)


Danke für die vielen Tipps. Echt ein klasse Forum.....nicht nur für Problemchen rund um den Mac.
Werde bei Gelegenheit posten wie die Sache ausgegangen ist.
 
also das nach einem jahr leute bzw firmen ankommen und fragen wo ihre ware ist, ist keine ausnahme. kommt bei uns das öfteren mal vor. da lag das aber nicht an uns, sondern an den partnerspediteuren, die das falsch weiterverladen haben und der kunde vergessen hatte, dass er was bestellt hat. mir ist das ein rätsel wie man sowas vergessen kann aber gut.

mal zum thema:

die beweislast liegt beim carrier, da er mit dem versender einen frachtvertrag abgeschlossen hat. somit hat er die aufgabe, alles zu dokumentieren und muss dir das beweisen.

wenn du dich daran erinnern könntest, welchem carrier du dein paket übergebn hast, sollte es kein problem sein dazu eine AQ (Ablieferquittung) zu erhalten. der carrier muss die belege mindestens 2 Jahr aufbewahren, da die aber alle einen scanner haben, ist alles archiviert und können das über ihr speditionsprogramm heraussuchen.
am besten rufst du mal bei den carrier an die in frage kommen. schilder ihnen dein problem und frage ob sie mal nachsehen würde. meiste reicht deine postleitzahl, das gewicht und die empfängerpostleitzahl.
 
Ich habe es schon erlebt das ein Gast in Restaurant gekommen ist und meinte das er und seine Begleitungen umsonst essen dürfen weil ihm das Essen vor 1,5 Jahren nicht geschmeckt hat.
 
Hallo,

nachdem dies nur meine Meinung war, aber es viele von Euch genauer und richtig wissen, habe ich meinen Beitrag gelöscht.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
aber nicht für die Dauer von einem Jahr.
Da die Beweislast beim Käufer liegt, hat dieser den Mangel der Nichtlieferung unverzüglich anzuzeigen.

Unverzüglich ist so ein nettes Wort, aber kein Richter der Welt lässt 1 Jahr durchgehen.
Die 2 Jahres-Frist bezieht sich in diesem Falle lediglich auf die Starrfrist des Rechtsanspruchs des Käufers auf Schadensersatz beim Spediteur.

Da der Hinweis des Käufers auf Mangel aber zu spät erfolgte, hat er sich selbst seinen Rechtsanspruch verwirkt, sofern er die Anlage wirklich NIE erhalten hat.

btw: das mit Ebay war ein Beispiel, das Beispiel schlechthin für Versendungskauf... außer du bietest auf ein Butterbrot ;)

Stimmt nur teilweise. Zwar trägt der Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels. Aber der Verkäufer hat zu beweisen, dass er erfüllt hat. Und das ist ohne Einlieferungsbeleg gleich mal schwerer.
Ich finde die Idee nicht schlecht, eine falsche Trackingnummer zu schicken und mal abzuwarten.
 
Hallo,

ich bin kein Jurist, doch bei diesem Zug-um-Zug-Geschäft wurde die Ware durch den Verkäufer geliefert und im Gegenzug hat der Verkäufer gezahlt (nach Mahnung erst).
Und durch die Zahlung doch der Käufer quasi indirekt den Erhalt der Ware bestägtigt, sonst hätte er ja nicht gezahlt.

Ganz genau kann es Dir Dein Anwalt sagen. ;)

Viele Grüße

Setzen sechs ;) - nochmal lesen.
 
wenn du dich daran erinnern könntest, welchem carrier du dein paket übergebn hast, sollte es kein problem sein dazu eine AQ (Ablieferquittung) zu erhalten. der carrier muss die belege mindestens 2 Jahr aufbewahren, da die aber alle einen scanner haben, ist alles archiviert und können das über ihr speditionsprogramm heraussuchen.
am besten rufst du mal bei den carrier an die in frage kommen. schilder ihnen dein problem und frage ob sie mal nachsehen würde. meiste reicht deine postleitzahl, das gewicht und die empfängerpostleitzahl.

ich denke, dass das die beste vorgehensweise ist. die paketdienste anrufen und das klären lassen.
 
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