Sendungsverlust nach 1 Jahr! Haftung?

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themaxxxeffect

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Habe seit gerade eben ein merkwürdiges Problem und vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe vor ziemlich genau 1 Jahr eine Stereoanlage privat verkauft (nicht Ebay). Die Anlage wurde verschickt. Ich kann nicht mehr sagen welcher Paketdienst (Hermes, DHL oder so). Heute (!!!) schreibt mich der Käufer an das er seine Anlage nicht erhalten hätte! Nach 1 Jahr!! Ist der irre? Ich habe natürlich keinen Einlieferungsbeleg mehr. Konnte doch nach menschlichem Ermessen nicht mehr mit sowas rechnen.
Muss ich damit rechnen den Schaden, sofern es einen gibt, aus meiner eigenen Tasche zahlen zu müssen?
Muss ein Käufer nicht den Verlust einer Sendung unverzüglich melden?
 
Der Typ hat wohl nicht alle Latten am Zaun :hamma:
 
Da würde ich mal ruhig bleiben.
Was sagt denn der Käufer, warum er sich erst nach einem Jahr meldet?
 
Da würde ich mal ruhig bleiben.
Was sagt denn der Käufer, warum er sich erst nach einem Jahr meldet?


Der sagt dazu gar nichts. Der ist ein wenig merkwürdig. Schon nach dem Kauf ließ er mich 2 Monate auf mein Geld warten. Er hat erst bezahlt nachdem er ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen hat. Vielleich ist das jetzt seine Racheaktion. Dem ist bewusst das ich nach so langer Zeit kaum noch beweisen kann das ich das Ding echt verschickt habe.
 
Also ich würde mir da auch keine Sorgen machen. Einfach in Ruhe abwarten und auf die Erklärung gespannt sein warum ihm das nach dieser Zeitspanne erst auffällt. Wenn er etwas will dann wird er dies früher oder später darlegen müssen.
 
Wenn er aber doch bezahlt hat bestätigt er doch den Erhalt.
Sonst hätte er sicher damals gesagt, dass das Teil nach mehr als zwei Monaten immer noch nicht da sei:rolleyes:

Gruß
Rene
 
@rpiel

vorkassa
 
War es Vorkasse?
 


Nein. Er hat sie gekauft. Dann wollte er das Geld überweisen und hat immer neue Storys erfunden warum die Kohle noch nicht bei mir ist. Nach 2 Mon. war mir das zu blöde. Bin zum Anwalt und der hat den Kameraden angeschrieben. Kaum 3 Tage nachder er das Schreiben erhalten hatte hat der plötzlich gezahlt. Danach hab ich die Anlage sofort versendet.
Er war mächtig angepixxst deswegen und ich denke das ist seine Art mir eins auszuwischen.
 
Mach dir keine Sorgen, manche Leute haben zu viel Zeit.
 
anderseits, wie kann er beweisen, dass er die Anlage nicht bekommen hat nach einem Jahr?
 
Rechtlich sieht das sehr viel schwieriger aus.

ich musste auch mal für ein Versandhaus belegen, das ein Paket zurückgesendet wurde, ein Jahr später - da eine Mahnung kam. Bei der Post hieß es dann, solche Belege müssen 2 Jahre lang aufbewahrt werden, es sei denn man hat einen Auszug darüber ob das Paket wirklich beim Empfänger angekommen ist.

Ich konnte es nicht mehr Belegen und musste zahlen !

Seitdem schlummern in einem Kästchen alle Paketschnipsel mind. 2 Jahre rum, es sein denn ich habe vom Empfänger eine positive Nachricht.
 
Das muß er überhaupt nicht, der verkäufer hat die Beweislast.

Aber doch sicher nicht mehr nach einem Jahr!
Der Käufer hätte sich doch unmittelbar melden müssen, aber erst nach einem Jahr?

Ich meine aber auch mal gehört zu haben, dass man solche Belege 2 Jahre aufheben muss. Kann das wer bestättigen?
 
und das nach einem Jahr?
 
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