ralleff
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Wollt euch das nicht vorenthalten.
Es ist so ca. knapp 2 Jahre her das ich ein iBook bei einem Onlinehändler bestellte. Der bestellte Karton wurde seinerzeit sehr schnell geliefert, ich ließ ihn aber zurückgehen, da die Packung etwas klein für ein Originalverpacktes iBook war. Ich teilte dieser alles Mac Firma mit, das ich die Versandkosten selbstverständlich ersetzen würde, da mir das Paket zu klein sei für 1700 €. Die Mails die ich daraufhin erhielt zeigten mir das ich richtig gehandelt hatte. Ein Postadresse war nirgendwo zu finden, stattdessen bekam ich am nächsten Tag ein Rechnung und gleichzeitig eine 1ste und 2te Mahnung alles mit gleichem Datum. Etwas Ratlos legte ich alles zur Seite. Knapp 1 Jahr später bekam ich Post von einem Rechtsanwalt, der diese Firma vertrat mit der Aufforderung das bestellte Laptop nun endlich abzunehmen. Ich schaltete sodann selber einen Anwalt ein, der mir aber nicht helfen konnte, da eine Grosskotzigkeit in Robe ( ahnungslose Richter, anders kann ichs nicht bezeichnen) mit dazu verknackte dieses Gerät abzunehmen. Es wurde sodann vereinbart , dass das Gerät zu meinem Anwalt geschickt wird, ich dort bezahle und das Book entgegennehme, welches mittlerweile 2 Jahre alt ist. Soweit, aber lange nicht gut, da auf der Netzseite dieses Anbieters nur noch Vorführgeräte verfügbar waren.
So , das Book traf dann ein und ich fuhr zu meinem Anwalt, scheisse sah das Ding neu aus,
aber nur Äusserlich da der Deckel mit Sicherheit erneuert wurde. Das Trackpad hatte deutliche Gebrauchsspuren.
Un Nu?????????
Ich komme hier dann zurück auf diesen Robenheini , der in dem Urteil nur geschrieben hatte es sei ein iBook zu liefern, aber dank seiner Allmacht vergessen hatte ein Neues dazuzuschreiben( soviel zu deutscher Rechtsprechung).
Mein Rechtsbeistand teilte der Gegenseite mit, das Book sei gebraucht, dies wurde von dort verneint und behauptet man habe unter Zeugen ein Neues eingepackt. Puhhhhhh danke für soviel Dummheit.
Es galt nun den Beweis anzutreten, ein gebrauchtes Book erhalten zu haben.
Na denn, von Datarescue gibts ne Demo, kann alles finden aber als Demo nur eine Datei wiederherstellen, das reichte aber. 2 Stunden durchlaufen lassen, was dann kam war schon ungeheuerlich, volle 2 Jahre in Betrieb, auf die schnelle 3 veschiedene Benutzer gefunden, etc. etc..
Das Ganze haben wir dann abfotografiert und der Gegenseite zur Verfügung gestellt, diese muss den Vorgang jetzt noch prüfen( hab Bauchschmerzen vor Lachen).
So das war Part ONE.
Der absolute Brüller war eine Cd die seitens des Verkäufers als gebrannte Version dazugepackt wurde:
aktuelles Betriebssystem für ....
OSX 10.3
dieses Foto hab ich mit einem Begleitschreiben an Apple Deutschland geschickt
Ralle
Es ist so ca. knapp 2 Jahre her das ich ein iBook bei einem Onlinehändler bestellte. Der bestellte Karton wurde seinerzeit sehr schnell geliefert, ich ließ ihn aber zurückgehen, da die Packung etwas klein für ein Originalverpacktes iBook war. Ich teilte dieser alles Mac Firma mit, das ich die Versandkosten selbstverständlich ersetzen würde, da mir das Paket zu klein sei für 1700 €. Die Mails die ich daraufhin erhielt zeigten mir das ich richtig gehandelt hatte. Ein Postadresse war nirgendwo zu finden, stattdessen bekam ich am nächsten Tag ein Rechnung und gleichzeitig eine 1ste und 2te Mahnung alles mit gleichem Datum. Etwas Ratlos legte ich alles zur Seite. Knapp 1 Jahr später bekam ich Post von einem Rechtsanwalt, der diese Firma vertrat mit der Aufforderung das bestellte Laptop nun endlich abzunehmen. Ich schaltete sodann selber einen Anwalt ein, der mir aber nicht helfen konnte, da eine Grosskotzigkeit in Robe ( ahnungslose Richter, anders kann ichs nicht bezeichnen) mit dazu verknackte dieses Gerät abzunehmen. Es wurde sodann vereinbart , dass das Gerät zu meinem Anwalt geschickt wird, ich dort bezahle und das Book entgegennehme, welches mittlerweile 2 Jahre alt ist. Soweit, aber lange nicht gut, da auf der Netzseite dieses Anbieters nur noch Vorführgeräte verfügbar waren.
So , das Book traf dann ein und ich fuhr zu meinem Anwalt, scheisse sah das Ding neu aus,
aber nur Äusserlich da der Deckel mit Sicherheit erneuert wurde. Das Trackpad hatte deutliche Gebrauchsspuren.
Un Nu?????????
Ich komme hier dann zurück auf diesen Robenheini , der in dem Urteil nur geschrieben hatte es sei ein iBook zu liefern, aber dank seiner Allmacht vergessen hatte ein Neues dazuzuschreiben( soviel zu deutscher Rechtsprechung).
Mein Rechtsbeistand teilte der Gegenseite mit, das Book sei gebraucht, dies wurde von dort verneint und behauptet man habe unter Zeugen ein Neues eingepackt. Puhhhhhh danke für soviel Dummheit.
Es galt nun den Beweis anzutreten, ein gebrauchtes Book erhalten zu haben.
Na denn, von Datarescue gibts ne Demo, kann alles finden aber als Demo nur eine Datei wiederherstellen, das reichte aber. 2 Stunden durchlaufen lassen, was dann kam war schon ungeheuerlich, volle 2 Jahre in Betrieb, auf die schnelle 3 veschiedene Benutzer gefunden, etc. etc..
Das Ganze haben wir dann abfotografiert und der Gegenseite zur Verfügung gestellt, diese muss den Vorgang jetzt noch prüfen( hab Bauchschmerzen vor Lachen).
So das war Part ONE.
Der absolute Brüller war eine Cd die seitens des Verkäufers als gebrannte Version dazugepackt wurde:
aktuelles Betriebssystem für ....
OSX 10.3
dieses Foto hab ich mit einem Begleitschreiben an Apple Deutschland geschickt
Ralle