Ah, die wunderbare Welt des Umtauschrechts...
Habe früher mal in nem expert-Laden gearbeitet und war ebenda schon immer in Erklärungsnot wenn die Leute mir ihr frisch getauschtes Gerät mitbrachten und hochroten Kopfes mit der DVD wedelten, die sie im Altgerät vergessen und im "Neugerät" wieder gefunden hatten...
...umso schlimmer noch, daß man die Leute ja verstehen kann - mir würde nämlich auch der Helm platzen!
So, und nu zum Topic:
Aaaalsoooo.... natürlich ist es richtig, daß man eigens angefertigte Gerätschaften nicht einfach so mir-nichts-dir-nichts zurückgeben kann.
Wenn Du Dir also nen handgeschnitzten Miniatureifelturm im Maßstab 1:1 oder ein monumentales Reiterdenkmal bestellst, ist da nix zu machen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Du mitsamt Deiner neuen Büroeinrichtung einen neuen Tacker mitbestellst, den kannst Du sehr wohl zurückgeben.
Apple kann das also ruhig CTO, BTO oder rotgefipselter Wiesenschnutzler nennen - vor keinem Gericht dieser Welt würde solch eine Konstruktion als "Spezialanfertigung" Anerkennung finden.
Nur gut, daß noch alles nicht rechtens ist, nur weil es irgendein Kasper in seine AGB schreibt.
Blöd ist natürlich, wenn Du Dich hast unwissentlicherweise belabern lassen und damit die Frist mittlerweile verstrichen ist, das wäre dann nämlich schon wieder eine Sache für den Anwalt, denn rein rechtlich hast Du einen Austausch des Gerätes ja einer möglichen Rückgabe vorgezogen.
Es wäre also zu beweisen, daß die von Dir getroffene Einwilligung in einen Tausch auf das Verschulden Apples zurückzuführen ist, die in diesem Zusammenhang falsche Tatsachen vorgespiegelt haben. Wünsche allerdings schon jetzt eine frohe Beweisführung.
Mal vorweg, ich würde mit ner Streitaxt den Laden stürmen, wenn ich ein minderwertiges Gerät bekäme und die mir eine Rückgabe verweigern würden. Jedoch räume ich einem Versuch nach Ablauf der 14-tägigen Frist einen Rücktritt auf dem Klageweg nur wenig Chancen ein. Von den Kosten mal ganz abgesehen...