Selbes Macbook "Neu"-geliefert.

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Die Argumentation ist nicht schlecht. Eigentlich am besten eines aus einer Redaktion. Ich könnte mir gut vorstellen, daß an die extra überprüfte, fehlerfreie Geräte gehen. Publicity ist alles.

Davon gehe ich auch aus, deswegen hatte ich kein Problem mit dem Umtausch (s.O)...

Aber dort scheinen die atm auch Probleme in der Qualitätssicherung zu haben, den ich hab vorhin gelesen das die c't aka heise verlag von vier testgeräten bei einem lockere akku-fach hatte also wackelgeschichte.

meine vermutung bei letzterem ist aber das das mit dem kensington lock zusammenhängt, wen einer das problem hat, kann der mal ausprobieren was passiert wen man kensington lock dranmacht wieder aufmacht etc? den für die verpackung hattens ja alle macbooks fest dran soweit ich weiß erst nach ersten aufmachen war es lose?
 
Wie mir scheint, sind hunderte Erbsenzähler unterwegs, die irgendwelche Fehler an
ihren Appleprodukten sehen. Und das obwohl die Teile offenbar perfekt und
korrekt funktionieren.

Grüsse

:confused:
Klar gibt es sie, die "Erbsenzähler" aber wenn ich mit dem Produkt nicht zufrieden bin, dann kann ich es lt. Gesetzeslage innerhalb der ersten 14 Tage zurücksenden, aus was für einen Grund auch immer oder sogar gänzlich ohne ...
Wenn einem also das Produkt nicht gefällt, sei es aus ästhetischen oder gar funktionellen Gesichtspunkten, dann Maße ich mir kein Urteil darüber an ob es objektiv gerechtfertigt ist oder nicht!
Selbiges lege ich dir auch nahe ...:cool:


mfg.
 
Ich finde, dass man bei dem vielen Geld ruhig nen "Erbsenzähler" sein kann.
Die Arroganz die Apple an den Tag legt und sich teuer bezahlen lässt, könnten sie dann ja wenigsten in ihrer Qualität wieder spiegeln.

Wenn ich nen Porsche kaufe will ich ja auch nicht, dass das Spaltmaß der einen Tür größer ist, als das der anderen Tür.
 
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es ist ein Betrugsfall, da die gesagt wurde das es ausgetauscht wurde und dies nicht der fall war/ist.

geh einfach nochmal zum Händler und sag ihm er solls nochmal tauschen und du willst noch was als entschädigung und ruf bei Apple zuvor an um dies zu fordern.
 
Hallo,

Erbsen hin oder her,...

aber der Kunde kann erwarten, dass ein Notebook, was weit über 1000 EUR kostet, wohl besser verarbeitet ist, als ein eee für 200 EUR oder ein Dell, HP, FS, Lenovo für um die 600 EUR... Gerade wenn man den Spot auf der Apple HP anschaut, wird genau darauf abgehoben. Die Qualität und eben "das Besondere" hat Apple groß gemacht und nun habe ich den Eindruck, dass eine Gewinnmaximierung auf Kosten der Qualität erzwungen wird. Schade eigentlich.
 
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Die AGB von Apple geben den Gesetzeswortlaut von § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB wieder, sind also nicht angreifbar.

Wenn allerdings nur ein Adapter "mit in's Paket" geworfen wurde, reicht das nicht, um das Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift auszuschließen.

Da Du allerdings schon einen Gewährleistungsanspruch geltend gemacht hast, sind

a) wahrscheinlich schon mehr als 14 Tage seit der Übersendung des ersten MB vergangen und

b) hast Du wohl durch schlüssiges Verhalten ("konkludent") auf Dein Widerrufsrecht verzichtet, da Du an dem Vertrag festhalten wolltest.

Also musst Du Dich wohl mit den abweichenden Spaltmaßen abfinden oder eben noch mal eine Nachlieferung fordern.
 
Wie lange hat der "Austausch" eigentlich insgesamt gedauert?
 
Ah, die wunderbare Welt des Umtauschrechts... :D

Habe früher mal in nem expert-Laden gearbeitet und war ebenda schon immer in Erklärungsnot wenn die Leute mir ihr frisch getauschtes Gerät mitbrachten und hochroten Kopfes mit der DVD wedelten, die sie im Altgerät vergessen und im "Neugerät" wieder gefunden hatten... :koch: ...umso schlimmer noch, daß man die Leute ja verstehen kann - mir würde nämlich auch der Helm platzen!

So, und nu zum Topic: :D

Aaaalsoooo.... natürlich ist es richtig, daß man eigens angefertigte Gerätschaften nicht einfach so mir-nichts-dir-nichts zurückgeben kann.

Wenn Du Dir also nen handgeschnitzten Miniatureifelturm im Maßstab 1:1 oder ein monumentales Reiterdenkmal bestellst, ist da nix zu machen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Du mitsamt Deiner neuen Büroeinrichtung einen neuen Tacker mitbestellst, den kannst Du sehr wohl zurückgeben.

Apple kann das also ruhig CTO, BTO oder rotgefipselter Wiesenschnutzler nennen - vor keinem Gericht dieser Welt würde solch eine Konstruktion als "Spezialanfertigung" Anerkennung finden.

Nur gut, daß noch alles nicht rechtens ist, nur weil es irgendein Kasper in seine AGB schreibt. :)

Blöd ist natürlich, wenn Du Dich hast unwissentlicherweise belabern lassen und damit die Frist mittlerweile verstrichen ist, das wäre dann nämlich schon wieder eine Sache für den Anwalt, denn rein rechtlich hast Du einen Austausch des Gerätes ja einer möglichen Rückgabe vorgezogen.

Es wäre also zu beweisen, daß die von Dir getroffene Einwilligung in einen Tausch auf das Verschulden Apples zurückzuführen ist, die in diesem Zusammenhang falsche Tatsachen vorgespiegelt haben. Wünsche allerdings schon jetzt eine frohe Beweisführung. :D

Mal vorweg, ich würde mit ner Streitaxt den Laden stürmen, wenn ich ein minderwertiges Gerät bekäme und die mir eine Rückgabe verweigern würden. Jedoch räume ich einem Versuch nach Ablauf der 14-tägigen Frist einen Rücktritt auf dem Klageweg nur wenig Chancen ein. Von den Kosten mal ganz abgesehen... :(
 
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Fristen erlöschen nicht, sie verstreichen. ;)

und das mit dem "falsche Tatsachen vorgespiegelt haben" sollte er in der Tat erst gar nicht versuchen, ist ja auch völliger Quatsch.
 
Die Sache ist doch ganz einfach. Hier liegt ein Sachmangel vor. Apple muss nachbessern. Der erste Versuch ist gescheitert. Ein weiterer Versuch muss Apple aber zugestanden werden. Kosten sollten dem Käufer dabei keine entstehen.

Mit dem Widerruf würde ich mich nicht weiter beschäftigen.

Tipp: Sollte auch der zweite Versuch scheitern, an steve@mac.com schreiben. Die fleißigen Helferlein da kümmern sich um solche "Extremfälle". Für den zweiten Versuch aber noch die Seriennummer aufschreiben. (Steht die Original-Nummer nicht auch auf der Rechnung?)
 
Fristen erlöschen nicht, sie verstreichen. ;)

Hab's geändert Herr Duden, danke! :keks:

Übrigens fangen Sätze weder mit "und" noch kleingeschrieben an. :D

und das mit dem "falsche Tatsachen vorgespiegelt haben" sollte er in der Tat erst gar nicht versuchen, ist ja auch völliger Quatsch.

Vielen Dank für die fundierte Bewertung. Die Hotline hat entgegen der Tatsachen behauptet, daß ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sei.

Ob das zu beweisen ist und es sich lohnt einen Anwalt zu bemühen, weiß der Kuckuck - die Chancen sind, wie ich schon sagte, gering.

Was diese Schilderung mit "Quatsch" am Hut haben sollte entzieht sich meinem Verständnis.
 
das Happy-End :)

also, ich will ja eigentlich garnicht widerrufen, ich will einfach nur ein macbook ohne die zwei genannten Mängel.

vorweg:
(Steht die Original-Nummer nicht auch auf der Rechnung?)
Ja, genauer gesagt hatte ich schon alles für die Rabattsachen vorbereitet (OVP mit so einer kinderscherer zickzack zerschnitten, deswegen wohl auch noche OVP) und habe die SN immernoch hierliegen da mit gesagt wurde beim umtausch würde es reichen die beizulegen, das gerät hätte ja auch serials etc. das man das identifizieren könnte und ich nur beilegen soll das diese im rahmen von Back to School schon entfernt wurden, dann würde das laufen.

So, war dann heute aber nochmal im Kölner Laden, dort mein Problem erklärt und gefragt wie ich am besten weiter vorgehen sollte, wie tolerant Apple in solchen Fällen, in dennen das Widerrufsrecht schon erloschen ist umgeht. Mir wurde gesagt das es schwierig wäre nachzuweisen was mir da an der Hotline gesagt wurde und wen ich es doch versuchen würde, bräuchte ich aufgrund der Überprüfung mit min. 8 Wochen zu rechnen ohne Geld / MacBook ... Noch dazu wurde mir erklärt das es schlichtweg falsch ist mit dem Widerruf nicht möglich wenn DP-->VGA Adapter mitbestellt wurde. An sich wären das ja zwei Teile.

Dann wurde kurz ein Rückruf mit irgenteinem für die Händler zuständigem Support (?) gemacht, und er kam zurück und erzählte mir, er könne mir anbieten das Gerät hier und jetzt gegen eines seiner Ausstellungsstücke auszutauschen, Reinigung bekäme ich inklusive und könnte mir entweder ein MacBook Pro 2,4ghz in der standard-konfiguration; oder ein MacBook 2,4Ghz mit 4GB Ram (also mehr wie bestellt), sowie einer Remote und einem DP-->VGA-Adapter aussuchen, die Abwicklung würde er übernehmen mit Apple. Das lies ich mir natürlich nicht nehmen und nach kurzer begutachtung der Ausstellungsstücke entschied ich mich für das makellose MacBook 2,4ghz. Da es schon ein klein wenig Dreckig war ist es jetzt noch heute zur Schönhheitskur dageblieben und kann dann Morgen oder Montag seinem strahlendem Besitzer übergeben werden :)

Ich bin vollstens zufrieden mit dem Support vor Ort (leider nicht von Apple's Hotline selbst) und werde in Zukunft wohl immer durch den persönlichen Kontakt etwas bestellen! Das war einfach top - wo die Hotline nichts mitbekommt wusste der Händler sofort wodrum es geht und war sehr hilfsbereit! Top!

Grüße,
johntrasder
 
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Freut mich zu hören. Es gibt sie halt doch noch, die Händler die was taugen. Kannst ihn ja nennen, vielleicht hilfst du damit einem anderen User.
Viel Spaß dann mit dem neuen Gerät.
 
Sorry, nochmal die Frage: wie lange hat es gedauert von der Umtausch-Reklamation bis zum "neuen" Gerät. Will für das schlimmste gewappnet sein, falls ich solche Mängel bekomme. Stände für die Zeit dann ohne Rechner da, deswegen wäre das gut zu wissen.
 
Hab's geändert Herr Duden, danke! :keks:

Übrigens fangen Sätze weder mit "und" noch kleingeschrieben an. :D

Da hast Du natürlich Recht.


Vielen Dank für die fundierte Bewertung. Die Hotline hat entgegen der Tatsachen behauptet, daß ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sei.

Ob das zu beweisen ist und es sich lohnt einen Anwalt zu bemühen, weiß der Kuckuck - die Chancen sind, wie ich schon sagte, gering.

Was diese Schilderung mit "Quatsch" am Hut haben sollte entzieht sich meinem Verständnis.

Ein Rücktritt wäre auch nicht möglich. Rücktritt ungleich Widerruf. Sorry, das hat nichts mit Duden zu tun. Wenn man schon Fachtermini verwendet, dann sollte man auch wissen, welche die richtigen sind.

Und nochmal: Was die Hotline gesagt hat, ist doch schnurz. Und wenn sie ihm hundertmal gesagt haben, dass es nicht geht, er muss sich da doch nicht drauf verlassen. Eine rechtliche "Auseinandersetzung" (im weiteren Sinne) zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass zwei Parteien unterschiedlicher Ansicht sind. Aber dadurch hat man doch keinen Anspruch. :confused:
 
Sorry, nochmal die Frage: wie lange hat es gedauert von der Umtausch-Reklamation bis zum "neuen" Gerät. Will für das schlimmste gewappnet sein, falls ich solche Mängel bekomme. Stände für die Zeit dann ohne Rechner da, deswegen wäre das gut zu wissen.

Du musst einfach unterscheiden zwischen einem Gewährleistungsanspruch und einem Widerruf. Das Widerrufsrecht wird einem Verbraucher in einem Fernabsatzgeschäft eingeräumt. Er soll dadurch (einfach formuliert) zum einen vor den Gefahren des schnellen und evtl. unüberlegten Vertragsschlusses via "Fernkommunikationsmittel" (Inet, Telefon etc.) geschützt werden. Zum anderen kann er die Ware nicht selbst in Augenschein nehmen.

Also mind. 14 Tage Widerrufsrecht.

Wenn man allerdings einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, bekräftigt man seinen Willen, an der Vertragserfüllung (fehlerfreie Ware gegen Geld) festhalten zu wollen.

Wenn man also einmal reklamiert hat, kann man nicht mehr widerrufen. Zwei Paar Schuhe.
 
Erstens ist es in DEINEM Fall vollkommen egal, ab es sich laut Apple um eine "Spezialanfertigung" handelt oder nicht- das Produkt hat einen Sachmangel, der sich in eindeutig optischen Fehlern widerspiegelt!! Und man kann nun mal kein Produkt, auch keine "Spezialanfertigung", vom Umtausch ODER auch der Rückgabe (aber lassen wir die reine Rückgabe mal außen vor, ist nämlich bei einer Kundenspezifischen Angabe wirklich nicht so einfach) ausschließen, wenn ein SACHMANGEL vorliegt!! Fakt und Ende!!

Zweitens stimmt es leider, dass du durch dein Verhallten (und durch die schon wahrscheinlich verstrichene Zeit) keinen Anspruch mehr auf deinen Widerspruch hast. Das heißt aber noch lange nicht, dass du dich mit den Spaltmaßen abfinden musst- GANZ UND GAR NICHT!!!!! Du hast Apple die erste Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben- diese hast ganz eindeutig versagt. Daher- wieder wegen (und das ist von entscheidender Bedeutung) dem SELBEN Fehler reklamieren und Nachbesserung in Form von Rep. oder Nachlieferung verlangen!!!!! Versauen die dann auch diese zweite Möglichkeit, hast du SEHR WOHL das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten!!!

Lass dich da nicht verarschen!! Wenn die sich weigern das MacBook ein zweites mal zurück zu nehmen geh gleich zum Anwalt! Der soll dann ein Schreiben aufsetzten. Und dann wirst du dich wundern wie schnell die ihren Ar*** rum kriegen- die Rechtsprechung ist hier ganz eindeutig auf deiner Seite!!!
 
Ich hatte letztens mal so einen Auszug aus dem Gesetz hier gefunden. Dieser besagte, dass der Hersteller die Ware zurücknehmen muss solange es möglich ist die Wunschkonfiguration rückgängig zu machen. Wenn du beispielsweise einen Anzug nach Maß kaufst geht sowas nicht. Aber eine Hard Disk oder wie bei dir den Adapter rausnehmen ist kein Grund. Also ab dafür. Zurück damit und denen die kalte Schulter zeigen.

Ich hatte am Anfang als ich mein MB kaufte auch Ärger. Habe das ganze 3 Mal storniert und am Ende habe ich doch wieder eine Bestätigung bekommen. Teilweise ist das echt ein Saftladen :(
 
Zurück damit und denen die kalte Schulter zeigen.

Neee Leute!!!
Is nicht böse gemeint, aber mit Halbwissen ist einer Person, gerade in Rechtlichen Fragen, nicht geholfen. Hier ist nämlich ERSTMAL NIX mit zurückgeben und kalter Schulter zeigen!!!!!! Er hat einen Gewährleistungsanspruch geltend gemacht- damit war es das mit der Widerrufsmöglichkeit beim Fernabsatzgeschäft!!!! Er muss Apple jetzt erstmal noch eine weitere Möglichkeit zur Nachbesserung geben!!! Und dabei ist es wie schon erwähnt ENTSCHEIDEND, dass es sich um das selbe Problem handelt wie beim ersten mal!! Da kommt er nicht drum rum!!! Ende...

Außer er gibt sich natürlich mit der Sache ab- was ich absolut nicht tun würde...
 
Sagt mal Leute, lest ihr auch die anderen Beiträge? Das Thema ist doch längst erledigt und er ist glücklich.
 
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