Scheinselbstständigkeit

Ja, das ist ein klassischer Fall.
Du müsstest praktisch mit jedem einzelnen Kunden selbst! und direkt in Kontakt stehen.
Aber nutze das ganze doch als Sprungbrett. Suche Dir eigene Aufträge und mach dich eher unabhängig von dem einen.
 
das Finanzamt interessiert sich sowieso eher weniger als die BFA für Scheinselbständigkeit.

Genau so ist es richtig! Die Lohnsteuer ist eine Vorauszuahlung auf die Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer wird fällig, unabhängig davon, ob man angestellt ist oder selbständig. Es geht also bei Scheinselbständigkeit nicht um die Lohnsteuer.

Bei Scheinselbständigkeit geht es vielmehr um die Sozialabgaben (u.a. Rente und Krankenversicherung). Sozialabgaben muss ein Arbeitgeber für seine abhängig Beschäftigten abführen.

Der Arbeiteber ist aber nicht MrMo sondern die Agentur, die ihn beauftragt. Hier gilt, das die Agentur den Arbeitgeberanteil, also die Hälfte der Sozialabgaben, rückwirkend drei Jahre abführen muss, falls eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Der Scheinselbständige selbst muss nur drei Monate rückwirkend abführen.

Die Kriterien, wann man nicht Scheinselbstädnig ist, stehen oben. Ansonsten hast man bis zu drei jahre Zeit, diese Kriterien zu erfüllen.
 
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