Scheinselbstständigkeit

MrMo

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Hallo Leute,
mir brennt schon seit einem guten halben Jahr eine Frage unter den Fingern die ich hier mal loswerden will.

Ich bin seit Anfang des Jahres bei einer Eventagentur eingeschrieben, welche mich als Selbstständige Arbeits bzw Servicekraft (Gewerbeschein vorhanden) an diverse Kunden weitervermittelt.
Nach abgeleisteter Arbeit, stelle ich der Agentur die Rechnung fuer mein Honorar. Allerdings muss ich dazusagen, dass sich der Verdienst weit unter dem Freibertrag von 7600€ hält.

Meine Frage ist nun, ob diese Beschäftigung mit nur einem "Kunden" nicht als Scheinselbstständigkeit gilt. Gibt es Tricks und Kniffe wie man das mit der nächsten Steuererklärung verschleiern bzw legalisieren kann?

Danke im Vorraus!
 
Tach auch und willkommen im Forum.

Bitte mach mich schlau, wenn ich direkt mal nachfrage:
Du kannst doch gar nicht „scheinselbständig“ werden, da Du doch gewerblich tätig bist. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gruß, Al
 
Danke fuer die Begrueßung :)

Es kann sein, dass ich da was falsch verstanden habe...
Ich habe einen Gewerbeschein mit dem ich berechtigt bin Rechnungen (in meinem Fall an diese Eventagentur) zu stellen und so wie ich das aufgefasst habe ist es "nicht erlaubt" ein Gewerbe zu haben obwohl man nur einen Kunden hat (ich hab das hier gelesen), da man so zu einem steuerfreien Jahresverdienst von ca 7600€ kommen kann.
So umgeht man ja sozusagen die Lohnsteuer, oder nicht?
 
Doch doch, das kann schon zu sog. Scheinselbständigkeit führen. Die Frage ist doch, ob MrMo seinen Lebensunterhalt nur von einem Arbeitgeber bezieht. Tut er es in einem gewissen Umfang (keine Ahnung, wo die Grenzen liegen), dann dürfte er nicht mehr als selbständig betrachtet werden, weil sein Arbeitsverhältnis dem eines Angestellten gleicht. Also "Scheinselbständig", weil er so alle Sozialleistungen selber zahlen darf. Die Folgen sind für Auftraggeber und -nehmer recht unangenehm.

Tut mir leid, MrMo, dass ich Deine Frage auch nicht beantworten kann. Mich aber ich bin auch gespannt auf versierte Aufklärung zu Deinem Sachverhalt.
 
So umgeht man ja sozusagen die Lohnsteuer, oder nicht?

Nein, Deine Einkünfte musst Du doch sowieso alle angeben. Die aus dem Gewerbe eben als "aus selbständiger Tätigkeit". Und dann wird Dein Einkommen in Summe besteuert.

Lohnsteuer zahlt man doch nur auf Einkünfte, die man aus nicht selbständiger Arbeit bezogen hat. Eben "Lohn", wie auch auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.

Übrigens: Wie immer hilft hier ein Steuerberater. Den habe ich aber selbst auch noch nie zur Hilfe ziehen müssen.
 
MrMo schrieb:
So umgeht man ja sozusagen die Lohnsteuer, oder nicht?

Nein, die Einkommenssteuer hat damit nichts zu tun. Der Staat (und damit die Sozialgemeinschaft) wird um seine Sozialabgaben gebracht und Du als Arbeitnehmer um Deine soziale Absicherung.

Al schrieb:
Du kannst doch gar nicht „scheinselbständig“ werden, da Du doch gewerblich tätig bist

Doch Al. Der "Trick" ist einfach und wirkungsvoll: Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und greift nur bei Bedarf auf bestimmte Mitarbeiter zurück. Für den Selbstständigen ist dieser Arbeitgeber die einzige Auftragsquelle, dafür aber regelmässig.

Das zählt unter Scheinselbständigkeit. Simpel ausgedrückt: Der Auftragnehmer ist Verlierer in fast allen Belangen (keine soziale Absicherung von Arbeitgeberseite wie ein Angestellter), der Arbeitgeber der Gewinner (Sparen der Lohnnebenkosten) - bis das FA eingreift.


Meine Frage ist nun, ob diese Beschäftigung mit nur einem "Kunden" nicht als Scheinselbstständigkeit gilt. Gibt es Tricks und Kniffe wie man das mit der nächsten Steuererklärung verschleiern bzw legalisieren kann?

Die Frage ist hoffentlich nicht ernst gemeint hier im Forum.

Der einfachste Tipp für Dich: Das Akquirieren von weiteren Auftraggebern. Wenn die Agentur vom FA überprüft wird, wirst Du sowieso gleich mit überprüft und dann musst Du weitere Jobs nachweisen.

Ist wohl in Hamburg in grösseren (Werbe-)Agenturen letztes Jahr häufiger gewesen...

2nd
 
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Danke Heidegeist fuer deine Antwort.
Also von Lebensunterhalt kann man nicht sprechen. Ich bin momentan noch, wie man so schoen sagt, von meinen Eltern abhänig und verdiene mir mit diesem Gewerbe und mit noch ein paar anderen Gelegenheits- und Aushilfsjobs (die leider nicht ueber diesen Gewerbeschein laufen bzw liefen) mein zusätzliches "Einkommen".

Lohnsteuer zahlt man doch nur auf Einkünfte, die man aus nicht selbständiger Arbeit bezogen hat. Eben "Lohn", wie auch auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.

Aber falls eine Scheinstelbstständigkeit vorliegt ist diese Einkunft doch wie ein Lohn. Somit wäre meine Folgerung doch richtig.

Was gibt es denn noch fuer Faktoren die man zur beurteilung der ganzen Situation beruecksichtigen muss?
 
Hallo MrMo,

hast Du etwa keinen Steuerberater?
Als Selbstständiger kommst Du ohne
dessen Unterstützung im Laufe der Zeit
unter des Teufels Räder. Und – er kann
Dir diese Deine Frage schnell und kom-
petent beantworten!

MfG Jürgen
 
Der einfachste Tipp für Dich: Das Akquirieren von weiteren Auftraggebern. Wenn die Agentur vom FA überprüft wird, wirst Du sowieso gleich mit überprüft und dann musst Du weitere Jobs nachweisen.

Hmm gut, aber gibt es denn ein Maß in welchem Verhältnis die Einnahmen der weitern Jobs zu den Einnahmen des primären Auftragsgebers stehen muss?

Und welche Konsequenzen wuerden auf zukommen falls das FA eine Scheinselbstständigkeit attestiert?
 
Da kann man nur den Jürgen zitieren:

Jürgen schrieb:
hast Du etwa keinen Steuerberater?

Der kann Dir alle Fragen (vor allem kompetent) beantworten. Dann mal ran ans Telefon morgen ;)

Gute Nacht,

2nd
 
Hallo MrMo,

hast Du etwa keinen Steuerberater?
Als Selbstständiger kommst Du ohne
dessen Unterstützung im Laufe der Zeit
unter des Teufels Räder. Und – er kann
Dir diese Deine Frage schnell und kom-
petent beantworten!

MfG Jürgen

Nein ich habe leider keinen Steuerberater. Das hab ich bisher nicht in Betracht gezogen da ich mein Einkommen fuer zu gering einschätzte als dass, ich ein Steuerberater fuer Notwendig hielt.
Aber in Anbetracht der Sache, dass sich das Jahr bald zum Ende neigt und ich langsam ins Gruebeln komme, werde ich mich doch demnaechst mal auf die Suche machen.


EDIT:

Da kann man nur den Jürgen zitieren:

Zitat:
Zitat von Jürgen
hast Du etwa keinen Steuerberater?
Der kann Dir alle Fragen (vor allem kompetent) beantworten. Dann mal ran ans Telefon morgen

Gute Nacht,

2nd

Werde ich tun!
Danke fuer euren schnellen und guten Antworten!

Gruß
MrMo
 
Der "Agentur" sollte aber durchaus im Klaren sein, das die "selbstständigen" Kellner|Gebäudereiniger|Promoter eigentlich garnicht so selbständig sind und sie damit wohl einzig und alleine Steuern sparen will.

Ob sich ein Steuerberater lohnt, wenn man "weit" unter dem Freibetrag liegt? Ehrlich glaube ich das nicht - bei 3000-4000€ Jahresumsatz fragt sich auch ein Steuerprüfer welchen Sinn das eigentlich hat und oft wird da nicht so besonders genau hingeschaut. (Bei der Agentur umso eher.)

Ansonsten: Es sollte doch kein Problem sein, noch einen anderen Job als "Servicekraft" zu kriegen und die Abhängigkeit zu reduzieren.

sD.
 
(Bei der Agentur umso eher.)
Ich habe gerade den Rahmenvertrag, den es zwischen mir und der Agentur gibt zu diesem Thema durchforstet und ich hab eine kleine Klausel gefunden die besagt, dass ich verpflichtet sei bei einer moeglichen Steuerprüfungung andere Auftragsgeber nachzuweisen.

Somit hat sie nicht nur den entfall von Fixkosten als Vorteil sondern weißt bei einer Prüfung die "Schuld" von sich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Wegen dem Steuerberater...
ich habe einen Bekannten, der als Steuerfachangestellter in einer Kanzlei arbeitet, den kann ich sich einmal privat um Rat fragen. Das duerfte dann die doch erhelblichen Kosten eines "wirklichen" Beraters auf ein Bier reduzieren :)

Vielen Dank
 
Hallo MrMo,

hast Du vor, noch andere „Kunden” zu aquirieren?
Dann solltest Dich nicht schämen wegen momen-
taner geringer Einkünfte trotz allem einen Steuer-
berater zuzulegen. Er kommt Dir alle Mal billiger
als Trouble mit dem Finanzamt! Und, so teuer
wird er nciht, da der Steuerberater nach Deinem
Umsatz berechnet. Als ich anfing – das war 1980 –
mich selbstständig zu machen, zahlte ich monatlich
etwa 20 DM. Bei einem von mir kalkulierten Umsatz
von ca. 50.000 DM p.a. War zu niedrig gegriffen, er war
deutlich höher, so erhöhte sich meine monatliche
Zahlung an ihn auf 23 DM. Der Jahresabschluss
(bilanziert) allerdings kostete mich 1.500 DM.
Steuerberater nehmen auch „Kleinvieh” gerne.
Es muss ja nicht einer mit Marmoreingang sein!

Gruss Jürgen

Aber die Idee mit Deinem Bekannten würde ich
trotzdem verfolgen.
 
Ich habe gerade den Rahmenvertrag, den es zwischen mir und der Agentur gibt zu diesem Thema durchforstet und ich hab eine kleine Klausel gefunden die besagt, dass ich verpflichtet sei bei einer moeglichen Steuerprüfungung andere Auftragsgeber nachzuweisen

In dem Sektor ist das sicherlich nicht unüblich. Meines Wissens nach gilt das auch aufgrund der Regelung, das selbstständige Arbeitnehmer aus diversen neuen EU Staaten sich in DE ansiedeln dürfen und die Agenturen tunlichst sich das Finanzamt vom Halse halten wollen, gleichzeitig aber die de-fakto Scheinselbstständigkeit ihrer Arbeitnehmer - wer diese auch immer sind - zum Wirtschaften notwendig ist. Andere Freiberufler aus hier eher üblichen Branchen dürften so eine doch etwas seltsame Klausel noch nie gesehen haben. ;-)

Nun, du musst wohl auch für andere Kunden arbeiten (und das entsprechend abrechnen) - allerdings würde ich mich nicht wundern, wenn die Agentur dich genau wegen dem rausschmeisst und du zeitlich etwas eingeschränkter bist.

sD.

ps: Wieviel zahlt einem so eine Agentur fürs Kellner, Schrubben und Schnippeln so pro Stunde?
 
Für die Ermittlung einer "Scheinselbständigkeit" gibt es verschiedene Kriterien:

- Nur ein Auftraggeber
- Arbeit in den Räumen des Auftraggebers
- Arbeit auf genaue Anweisung des Arbeitgebers
- etc.
Wenn davon hinreichend viele zutreffen, gibt's Ärger.

Da die Kriterien auch hin und wieder geändert werden, solltest Du Dir wirklich einen Steuerberater zulegen. Oder den Deiner Eltern, so sie denn einen haben, fragen.

Meine Bildungsträger lassen mich unterschreiben, dass ich min. 1/6 meiner Einkünfte mit anderen Firmen erziele. Scheint auch so ein Richtwert zu sein.
 
ich habe einen Bekannten, der als Steuerfachangestellter in einer Kanzlei arbeitet, den kann ich sich einmal privat um Rat fragen. Das duerfte dann die doch erhelblichen Kosten eines "wirklichen" Beraters auf ein Bier reduzieren :)

Von "erheblichen Kosten" kann keine Rede sein! Die Bearbeitung der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer geschieht nach dem Gegenstandswert und ist damit eine feste Grösse einmal im Jahr. Die Alternative ist, dass man sich selber durchquält. Glaub mir jedoch - das Schmerzensgeld, dass man in Form von gespartem StBe-Salär erhält ist viel zu gering ;)

Auf die monatlichen Leistungen eines Beraters kann man verzichten und hat demnach auch keine laufenden Kosten. Ich selbst fahre einmal im Jahr zu meiner Steuerberaterin und lass mich ca. 1-2 Stunden beraten (alles, was angefallen und neu ist). Diese Zeit zahle ich dann und fertig.

@bjoern07: Danke für die konkrete Zahl!

2nd
 
das Finanzamt interessiert sich sowieso eher weniger als die BFA für Scheinselbständigkeit.
 
@someDay:

Relativ viel.
Ich kann dir da ein konktretes Beispiel nennen.
Ich kenne in Muenchen 2 solche Agenturen, die eine handhabt das so wie ich es in den letzten Posts geschildert habe, die andere Rechnet die geleistete Arbeit ueber die Lohnsteuerkarte ab.

So,
als mal bei einem Event Servicekraefte beider Agenturen vor Ort waren, kamen wir ins gespräch. Es stellte sich heraus, dass uns unsere Agentur ganze 6€ pro Stunde mehr bezahlt als die andere.

Das ist wohl mit den nicht vorhanden fixkosten zu erklären.

… min. 1/6 meiner Einkünfte mit anderen Firmen erziele. Scheint auch so ein Richtwert zu sein.
So ein Schreiben reicht?
Gibst du diese Angabe dann mit der Steuererklärung ab, oder wie läuft das?
 
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