MrMo
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 02.08.2007
- Beiträge
- 150
- Reaktionspunkte
- 4
Hallo Leute,
mir brennt schon seit einem guten halben Jahr eine Frage unter den Fingern die ich hier mal loswerden will.
Ich bin seit Anfang des Jahres bei einer Eventagentur eingeschrieben, welche mich als Selbstständige Arbeits bzw Servicekraft (Gewerbeschein vorhanden) an diverse Kunden weitervermittelt.
Nach abgeleisteter Arbeit, stelle ich der Agentur die Rechnung fuer mein Honorar. Allerdings muss ich dazusagen, dass sich der Verdienst weit unter dem Freibertrag von 7600€ hält.
Meine Frage ist nun, ob diese Beschäftigung mit nur einem "Kunden" nicht als Scheinselbstständigkeit gilt. Gibt es Tricks und Kniffe wie man das mit der nächsten Steuererklärung verschleiern bzw legalisieren kann?
Danke im Vorraus!
mir brennt schon seit einem guten halben Jahr eine Frage unter den Fingern die ich hier mal loswerden will.
Ich bin seit Anfang des Jahres bei einer Eventagentur eingeschrieben, welche mich als Selbstständige Arbeits bzw Servicekraft (Gewerbeschein vorhanden) an diverse Kunden weitervermittelt.
Nach abgeleisteter Arbeit, stelle ich der Agentur die Rechnung fuer mein Honorar. Allerdings muss ich dazusagen, dass sich der Verdienst weit unter dem Freibertrag von 7600€ hält.
Meine Frage ist nun, ob diese Beschäftigung mit nur einem "Kunden" nicht als Scheinselbstständigkeit gilt. Gibt es Tricks und Kniffe wie man das mit der nächsten Steuererklärung verschleiern bzw legalisieren kann?
Danke im Vorraus!