warteschleife
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 22.04.2005
- Beiträge
- 123
- Reaktionspunkte
- 12
Das was Du hinsichtlich Haupt- und Nachtermin schreibst, erscheint mir ehrlich gesagt nicht ganz rechtmäßig zu sein. Insgesamt können durch Prüfungsleistungen 100 Punkte erreicht werden und 50% werden benötigt zum Bestehen. Beim Nachtermin können aber nach Deiner Darstellung nur 70 Punkte erreicht werden, dennoch werden 50 Punkte zum Bestehen benötigt. Also eine klare Schlechterstellung der Nachterminsschreiber. Ich würde mal beim ASTA Rechtsausschuss nachfragen, bzw. gleich zu einem spezialisierten Anwalt gehen. Die Erstberatung sollte nichts bis wenig kosten, da einkommensabhängig. Universitäten in Deutschland begehen mit ihren Verordnungen ständig Rechtsbrüche. Das ist auch einer der Gründe, weshalb ständig Prüfungsordnungen geändert werden. Und auch dafür, dass so weit ich weiß bisher jede Klage gegen den Numerus Clausus (d.h. gegen eine Ablehnung durch eine Universität) erfolgreich war, bzw. die Unis schon vor der Gerichtsverhandlung eingelenkt haben. (Ich habe schon eine ganze Reihe von Leuten kennengelernt, die sich reingeklagt haben.)
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die hohe Durchfallquote. Ich habe mal gehört, dass Klausuren bei über 50% Durchfallern nachgeschrieben werden müssen. Wird in der Regel aber nicht gemacht, da die Profs die Durchfallquote auf max. 50% begrenzen, oder die Regel ignorieren.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die hohe Durchfallquote. Ich habe mal gehört, dass Klausuren bei über 50% Durchfallern nachgeschrieben werden müssen. Wird in der Regel aber nicht gemacht, da die Profs die Durchfallquote auf max. 50% begrenzen, oder die Regel ignorieren.