hallo!
kurz folgender sachverhalt:
das fachlabor meines (bisherigen langjährigen) vertrauens hat mir an mehreren aufeinanderfolgenden tagen die c-41 entwicklung aus einer professionellen fotoproduktion massiv versaut.
(wie sich inszwischen rausstellte, auch anderen kollegen und nicht nur in diesem zeitraum).
da wir die ganze zeit auf location waren und die negative und kontakte
aus termingründen gleich zum kunden gingen, wurde dass dann erst beim
einscannen der negative festgestellt.
mit ordentlichem mehraufwand und entsprechenden mehrkosten für mich, da ich ja schlecht den kunden damit belasten konnte, wurden die mängel der bislang eingesetzten motive digital kaschiert.
ging gerade so.
eine gütliche einigung mit dem labor ist leider gescheitert.
der fortgesetzte entwicklungsfehler ist zwar belegt und wird seitens des labors auch nicht bestritten.
trotzdem weigert sich das labor den bislang aufgelaufenen schaden auszugleichen.
begründung:
sie hätten keine chance zur nachbesserung bekommen.
hierbei ist anzumerken, dass die negative(mehrere hundert)als solche nicht nachbesserbar sind, die sehen jetzt so aus und da ist auch nichts mehr zurückzudrehen -d.h. das also unmöglichkeit vorliegt.
und die digitale nachbearbeitung einzelner eingescannter motive dementsprechend, meiner meinung nach, keine nachbesserung i.s. des gesetzes ist, da die negative (in ihrer ganzen anzahl)ja auch weiterhin geschädigt bleiben, also z.b. auch analog nicht mehr zu verwenden sind.
von einer zweitverwertung über bildagenturen ganz zu schweigen.
obendrein war sofort liefertermin und eine verspätete lieferung und nichtschaltung der motive auf den gebuchten anzeigenplätzen wäre um ein tausendfaches teuerer gewesen......
desweiteren wird sicher auch noch das thema "grobe fahrlässigkeit des labors" - ja oder nein? eine rolle spielen.
normalerweise müssen labore insbesondere profilabore täglich, sogar durchaus mehrmals, die prozesschemie überprüfen.
wenn das gemacht wird, wird jeder fehler auch sofort entdeckt und man kann alles stoppen und so den schaden begrenzen.
hier lief die maschine über tage so weiter.
hatte jemand von euch schon ähnlichen ärger mit dem entsprechenden rechtsstreit gehabt und kann mir informationen oder hinweise auf urteile etc. geben.
vielen dank jetzt schon mal......
kurz folgender sachverhalt:
das fachlabor meines (bisherigen langjährigen) vertrauens hat mir an mehreren aufeinanderfolgenden tagen die c-41 entwicklung aus einer professionellen fotoproduktion massiv versaut.
(wie sich inszwischen rausstellte, auch anderen kollegen und nicht nur in diesem zeitraum).
da wir die ganze zeit auf location waren und die negative und kontakte
aus termingründen gleich zum kunden gingen, wurde dass dann erst beim
einscannen der negative festgestellt.
mit ordentlichem mehraufwand und entsprechenden mehrkosten für mich, da ich ja schlecht den kunden damit belasten konnte, wurden die mängel der bislang eingesetzten motive digital kaschiert.
ging gerade so.
eine gütliche einigung mit dem labor ist leider gescheitert.
der fortgesetzte entwicklungsfehler ist zwar belegt und wird seitens des labors auch nicht bestritten.
trotzdem weigert sich das labor den bislang aufgelaufenen schaden auszugleichen.
begründung:
sie hätten keine chance zur nachbesserung bekommen.
hierbei ist anzumerken, dass die negative(mehrere hundert)als solche nicht nachbesserbar sind, die sehen jetzt so aus und da ist auch nichts mehr zurückzudrehen -d.h. das also unmöglichkeit vorliegt.
und die digitale nachbearbeitung einzelner eingescannter motive dementsprechend, meiner meinung nach, keine nachbesserung i.s. des gesetzes ist, da die negative (in ihrer ganzen anzahl)ja auch weiterhin geschädigt bleiben, also z.b. auch analog nicht mehr zu verwenden sind.
von einer zweitverwertung über bildagenturen ganz zu schweigen.
obendrein war sofort liefertermin und eine verspätete lieferung und nichtschaltung der motive auf den gebuchten anzeigenplätzen wäre um ein tausendfaches teuerer gewesen......
desweiteren wird sicher auch noch das thema "grobe fahrlässigkeit des labors" - ja oder nein? eine rolle spielen.
normalerweise müssen labore insbesondere profilabore täglich, sogar durchaus mehrmals, die prozesschemie überprüfen.
wenn das gemacht wird, wird jeder fehler auch sofort entdeckt und man kann alles stoppen und so den schaden begrenzen.
hier lief die maschine über tage so weiter.
hatte jemand von euch schon ähnlichen ärger mit dem entsprechenden rechtsstreit gehabt und kann mir informationen oder hinweise auf urteile etc. geben.
vielen dank jetzt schon mal......