Rückgaberrecht für ein neu gekauftes MacBook Pro mit defektem USB-C Port

Im Handel vor Ort gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das was von vielen Shops betrieben wird ist einfach nur Kulanz.
Für mich ein Grund, solche Sachen nur noch online zu kaufen – oder direkt bei Apple statt bei Gravis ( :sick: ) und solchen Händlern.
 
das ist natürlich eine falschinfo! jeder darf eine kfz reparatur rechnung bei abholung einfach so unterschreiben. es gibt keine pflicht, dies mit "unter vorbehalt prüfung" zu tun. der anwalt, der euch betreut, kann dir meine aussage sicher bestätigen.

Das ist keine Falschinfo - damit bin ich bei einer Auto Reparatur mit 4.500 Euro erst vor dem Amtsgericht und danach vor dem Landgericht Stuttgart - zweimal - durch gerasselt. Die Sitzung war übrigens beides male nach 5 Minuten gelaufen, nachdem der Richter die Unterschrift auf der Rechnung bei der Abholung gesehen hat.
"ist das Ihre Unterschrift?"
"Ja..."
"Dann ist die Rechtslage klar."
Ende.

Du meinst 2 Richter irren?

Übrigens hier entdeckt:
http://www.zeit.de/auto/2010-08/auto-werkstatt-verbraucher/seite-2

Unterschreiben Sie die Rechnung mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt". Sollten Sie später Reparaturmängel entdecken, werden Sie einfacher reklamieren können.

Es geht übrigens nicht darum, dass die Werkstatt nachher keine Haftung für Reparaturmängel mehr übernimmt. Es geht darum, dass Du die Arbeiten akzeptierst mit Deiner Unterschrift! Sprich - wenn Du nachher reklamierst, das oder das hast Du nicht in Auftrag gegeben - dann ist das mit Deiner Unterschrift hinfällig und brauchst nicht mehr später kommen "so habe ich das nicht in Auftrag gegen!".

Und darum geht es auch hier. Er hat einen Reparaturauftrag unterschrieben!
Das kann nachher heikel werden!
 
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Und darum geht es auch hier. Er hat einen Reparaturauftrag unterschrieben!
Das kann nachher heikel werden!

Naja, was wird da drin stehen ... Reparatur - USB-C Port defekt / überprüfen ... das kann man ruhig unterschreiben.
Kenne das von vielen Werkstätten so, dass Aufträge schriftlich festgehalten werden, schon um festzuhalten, um
was es geht. Kann auch für den Kunden von Vorteil sein.
 
Das ist keine Falschinfo
doch.

hier noch mal deine unsinnige behauptung, zur erinnerung:
Wusstet Ihr - dass man eine KFZ Reparatur Rechnung niemals bei Abholung des KFZ einfach so unterschrieben darf - sondern nur mit "unter Vorbehalt Prüfung"?!
1. man darf eine kfz reparatur rechnung bei abholung einfach so unterschreiben. es gibt kein gesetzliches verbot dafür. deine behauptung ist falsch.
2. man muss eine kfz rechnung bei abholung nicht nur mit "unter vorbehalt prüfung" unterschreiben. es gibt keinen gesetzlichen zwang dazu. man darf es auch ohne diesen zusatz unterschreiben. deine behauptung ist falsch!

Es geht übrigens nicht darum, dass die Werkstatt nachher keine Haftung für Reparaturmängel mehr übernimmt. Es geht darum, dass Du die Arbeiten akzeptierst mit Deiner Unterschrift!
korrekt - und genau das ist eben nicht verboten! jeder darf jederzeit mit seiner unterschrift die durchgeführten arbeiten akzentieren!
Wusstet Ihr - dass man eine KFZ Reparatur Rechnung niemals bei Abholung des KFZ einfach so unterschrieben darf - sondern nur mit "unter Vorbehalt Prüfung"?!
wie gesagt - stimmt nicht!
 
Herzlichen Glückwunsch Imp ... ich glaube du bist der Erste, der dem Schatzfinder mehr als nen Einzeiler aus dem Rektum gezogen hat :crack:

Zum Thema selbst ist ja eigentlich alles gesagt. Dieser „Auftrag“ war eher ungünstig. Das hätte im Sinne der Gewährleistung geregelt gehört, dazu braucht’s keinen Reparaturauftrag. Den gibt man normal dann wenns (kostenpflichtig) repariert werden soll, aber da es sich um ein Neugerät handelt ... Nunja.
 
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1. man darf eine kfz reparatur rechnung bei abholung einfach so unterschreiben. es gibt kein gesetzliches verbot dafür. deine behauptung ist falsch.

:faint:

Man darf hier im Forum das Wort „dürfen“ nur im gesetzlichen Sinne verwenden! Jawoll!
 
1. man darf eine kfz reparatur rechnung bei abholung einfach so unterschreiben. es gibt kein gesetzliches verbot dafür. deine behauptung ist falsch.
2. man muss eine kfz rechnung bei abholung nicht nur mit "unter vorbehalt prüfung" unterschreiben. es gibt keinen gesetzlichen zwang dazu. man darf es auch ohne diesen zusatz unterschreiben. deine behauptung ist falsch!

Ah jetzt verstehe ich worauf Du raus möchtest ... klar - man darf auch Unterschrieben eine Heizdecke und Massageöl für 250.000 Euro zu kaufen.
Klar darf man es - man sollte es aber nicht - da man später rechtlich auf der ganz schlechten Seite ist.

Naja, was wird da drin stehen ... Reparatur - USB-C Port defekt / überprüfen ... das kann man ruhig unterschreiben.
Kenne das von vielen Werkstätten so, dass Aufträge schriftlich festgehalten werden, schon um festzuhalten, um
was es geht. Kann auch für den Kunden von Vorteil sein.
Das ist eben fraglich - es kommt ja fast einem "Eingeständnis" einer Reparatur gleich - es ist allerdings hier eine Garantie Leistung.
Einen Reparatur Auftrag - den muss bei uns der Kunde zahlen - und nicht wir.
Daher wäre ich da - aus schlechter Erfahrung - vorsichtig.

Aber ich würde morgen freundlich mal nachfragen. Und wenn es Schwierigkeiten geben sollte - würde ich sofort einen Anwalt einschalten.
 
Für mich wirkt es so :
Gewährleistung= Händler muss zahlen.
Reparaturauftrag= Garantie= Händler bekommt Geld für die "Instandsetzung"
Im Prinzip sollte doch zuerst eine
Unverbindliche Prüfung des Gerätes erfolgen,bevor eine "Reparatur" in Auftrag gegeben wird.

Obwohl:Eingeschweißte Originalverpackung?

(keine Aussage auf rechtlicher Grundlage)

Wie wohl ein Händler reagieren würde,wenn der Käufer das Gerät öffnet und auf Herz und Nieren testen würde und dann sagt "och nö, es gefällt mir doch nicht..tschüss":reise:
 
Hi macuser,

ich meine, ja mal vom Rechtlichen abgesehen, das der Händler ein er denn wüsste mit wem er es zu tun hat, sicher anders reagieren würde. ;)

Aber die Kollegen habe ja schon alles gesagt, Frist setzen und da er nicht reagiert, würde ich auch mal mit Apple telefonieren und auch nicht verhehlen wer man eigentlich ist und was man betreibt.

Kann mir auch vorstellen daß du das nicht so gerne machst, aber manchmal kann es hilfreich sein.
Aber man kann ja drauf hinweisen das die Vorgehensweise schon heftig diskutiert wird.

Gegen die 2 Reparaturversuche kann man rein rechtlich nichts machen, aber die Sache beschleunigen sollte doch möglich sein.

Viel Glück.
 
Ok... jetzt rufst dort mal morgen an und versuchst das noch so (freundlich) zu klären.


Und jetzt wird es haarig! Versuche es erst mal freundlich zu klären - siehe oben. Wenn das nicht klappt - dann holst Du Dir sofort einen Anwalt als Hilfe. Das mit dem Reparaturauftrag unterschreiben war keine so gute Idee - Gruß von unserem Anwalt der u.a. auch meine Firma betreut.

Ich hatte beim Durchlesen da nämlich ein Déjà-vu und daher eben mal nachgefragt.
Wusstet Ihr - dass man eine KFZ Reparatur Rechnung niemals bei Abholung des KFZ einfach so unterschrieben darf - sondern nur mit "unter Vorbehalt Prüfung"?!
Ich kann Euch sagen - das kann böse enden - wie bei mir.

Aber mal jetzt zur Sache. Rufe da morgen mal an. Lege das mit dem 2x reparieren aus Deiner Sicht dar und dass ein defekter USB C Port eine Garantie Sache ist und dass der Händler 2x die Möglichkeit hat das Ganze zu beheben und danach Dir das Gerät umtauschen muss / Geld zurück. Wenn er auf diese Thema herum eiert - dann ist es wirklich Zeit sofort einen Anwalt damit zu beauftragen. Ansonsten läufst Du wirklich Gefahr durch falsche Reaktionen am Ende "der Depp" zu sein. Wirklich - mach das so!

Imp, hattest du in deinem Fall als Gewerblicher etwas reparieren lassen oder als privater Verbraucher? Das kann nämlich rechtlich einen erheblichen Unterschied machen,

Bei einem gewerblichen Käufer würde das mit "unter Vorbehalt unterschreiben" durchaus hinkommen, bei einem privaten Verbraucher eher nicht. Wenn der im Rahmen einer Nacherfüllung bzgl. gesetzlicher Gewährleistung eine Sache reparieren lässt und dann den Empfang einer (angeblich oder auch tatsächlich) reparierten Sache quittiert, muss das noch nicht zwangsläufig heißen, dass er sich damit alle weiteren Rechte abschneidet. Das hängt damit zusammen, dass die Regelungen zur Reklamation eines Mangels oder einer fehlgeschlagenen Reparatur bei Gewerblichen strenger sind als die bei Verbrauchern.

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer...srecht/Merkblatt_Gewaehrleistungsrecht/676924

mit besonderem Verweis auf den § 377 Handelsgesetzbuch.

Aus obigem Link:

"Für Geschäfte, bei denen alle Vertragspartner Unternehmer sind, ohne dass die Produkte im Weiterverkauf an Verbraucher verkauft werden, sind weitere Möglichkeiten eröffnet:

Die Gewährleistungsfrist kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich auf 1 Jahr verkürzt werden. Durch eine individuelle Vereinbarung (Achtung - hieran werden strenge Anforderungen gestellt) sind sogar weitergehende Einschränkungen möglich.
Das Recht zur Auswahl zwischen Reparatur oder Umtausch kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuelle Vereinbarungen dem Verkäufer übertragen werden. Gesetzlich steht dieses Wahlrecht nämlich dem Käufer zu.
Gemäß der Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) hat der Käufer die Kaufsache unverzüglich nach Erhalt auf eventuelle Mangelhaftigkeit zu prüfen und bestehende Mängel anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so verliert er seine Mängelansprüche. Unverzügliche Prüfung bedeutet hierbei, Prüfung im laufenden üblichen Geschäftsgang."
 
Als Privatmann ... war mein privater KfZ.

Dann wundert mich das Ergebnis ein wenig. Vermutlich hat dir die Gegenseite einen Schrieb vorgelegt, mit dem Du den Erfolg der Reparatur gleich mit bestätigt hast. Und selbst hier könnte ein Anwalt auf Zack argumentieren, dass sowas bei einem privaten Verbraucher nicht ohne weiteres möglich ist.

Vielleicht hast Du aber auch einfach nur Pech gehabt. Wir haben in unserer Kanzlei auch schon Fälle verloren und gewonnen, die wir nie hätten verlieren oder gewinnen dürfen. Die Annahme, dass jeder Richter extrem sauber und sorgfältig arbeitet, ist leider ein Trugschluss. Das ist manchmal unglaublich, wie weltfremd da geurteilt wird. Leider.
 
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Dann wundert mich das Ergebnis ein wenig. Vermutlich hat dir die Gegenseite einen Schrieb vorgelegt, mit dem Du den Erfolg der Reparatur gleich mit bestätigt hast. Und selbst hier könnte ein Anwalt auf Zack argumentieren, dass sowas bei einem privaten Verbraucher nicht ohne weiteres möglich ist.

Ne war nur die Rechnung die ich Unterschrieben hatte.
Vor Gericht und auf hoher See... da war doch was...
 
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