Rückgaberrecht für ein neu gekauftes MacBook Pro mit defektem USB-C Port

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macuser

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Hallo zusammen,

ich habe am 22.12.2017 von einer bekannten Apple Händlerkette im Hamburger Uni Viertel ein MacBook Pro Touch Bar mit einem USB-C Hub gekauft.

Das MacBook habe ich erst nach Weihnachten ausgepackt und musste feststellen, dass das USB-C Hub nicht funktioniert. Die Verbindung bricht zwischendurch immer wieder ab.
Den Adapter habe ich daraufhin umgetauscht. Im Laden funktionierte er an einem Demogerät, aber an meinem neuen Mac Book zu Hause lief auch dieser nicht. Diesmal hatte ich keinen Wackelkontakt, sondern gar keine Verbindung.

Ich musste also wieder in den Laden gehen. Der Händler wollte das MacBook weder umtauschen noch zurücknehmen, sondern hat es zum Testen dortbehalten. Ich musste einen Reparaturauftrag unterschreiben.
Der Verkäufer sagte, ich kann das MacBook nur mit 30% Abschlag zurückgeben, weil es jetzt gebrauchte Ware ist.

Ok, ich wollte meine Nerven schonen und habe das Gerät zum testen dort gelassen. Bis Mittwoch letzter Woche sollte der Hardwaretest abgeschlossen sein, aber keiner hat sich bei mir gemeldet.
Der Laden hat keine direkte Telefonnummer. Man muss in der Berliner Zentrale anrufen. Das habe ich zweimal gemacht und 4 E-Mails geschrieben, ohne Ergebnis. "Wenn der Techniker fertig ist, wird er sich bei Ihnen melden.", war die einzige Antwort.

Nun meine Frage: Habe ich ein Rückgabe Recht? Hätte ich mindestens Anspruch auf einen Umtausch? Oder muss man sich alles gefallen lassen, weil man von einem Händler gekauft hat und nicht online?

Bevor ich mir einen Anwalt nehme, hätte ich gern einige Meinungen gehört, was ich nun tun soll.

Viele Grüße
macuser
 
Du kann die Möglichkeiten des 434 ff. BGB durchgehen. Bei Nichtbehebung nach Fristablauf ist auch ein Rücktritt vom Kauf möglich.
 
ok falsch gelesen ... also wenn die die reparatur nicht entsprechend abhandeln, kannst du sehr wohl vom kaufvertrag zurück treten ... alternativ kannst du das gerät auch einfach in nen apple store bringen und es dort prüfen lassen ...
 
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Das ist hier wohl ein Dauerbrenner...

BGB §437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, ... nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern ...

BGB §439 Nacherfüllung
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...

D.h. Du musst dem Händler 2 mal die Gelegenheit zur Reparatur geben. Funktioniert das Gerät dann immer noch nicht, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, d.h. Dein Geld zurück verlangen.

Und bevor jetzt wieder fälschlicherweise darauf herumgehackt wird, daß es sich jeweils um den selben Mangel handeln müsse, hier die Klarstellung: Das muss es grundsätzlich nicht.
Zitat:

Ich danke Raoul Duke für seinen wertvollen Hinweis.

Fall Du online gekauft hättest, würde BGB §312b ff gelten.
 
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Du musst dem Händler zweimal Gelegenheit geben das Gerät von Mängeln zu befreien. Schafft er dies nicht, hast du die Wahl zwischen Wandlung (Umtausch), Minderung (Preisnachlass), Rücktritt vom Kaufvertrag.

Dabei ist es unerheblich ob es sich bei den Reparaturen um ein und den selben Fehler handelt oder mehrere.

Hast natürlich auch die Möglichkeit dich bzgl einer Garantiereparatur an Apple zu wenden.
 
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Der Verkäufer sagte, ich kann das MacBook nur mit 30% Abschlag zurückgeben, weil es jetzt gebrauchte Ware ist.
Du reklamierst aber doch einen Defekt.
Hier greift die Garantie bzw. Gewährleistung. Auf einen solchen Abschlag würde ich mich nicht einlassen.

Ich würde entweder ein korrekt funktionierendes Gerät oder mein Geld zurück fordern. Ohne Abschlag. Wobei das genaue Vorgehen andere hier besser beschrieben haben.

Du kannst Dich auch an Apple wenden, wenn Du woanders gekauft hast.
 
Ich würde entweder ein korrekt funktionierendes Gerät oder mein Geld zurück fordern.
Gesetzlichen Anspruch darauf hat der TE jedoch nicht. Wenn sich ein Händler kulant zeigt ist das was anderes.
 
Du reklamierst aber doch einen Defekt.
Hier greift die Garantie bzw. Gewährleistung. Auf einen solchen Abschlag würde ich mich nicht einlassen.

Ich würde entweder ein korrekt funktionierendes Gerät oder mein Geld zurück fordern. Ohne Abschlag. Wobei das genaue Vorgehen andere hier besser beschrieben haben.

Du kannst Dich auch an Apple wenden, wenn Du woanders gekauft hast.

Wie willst du Geld zurück verlangen?
Der Händler vor Ort muss ein Gerät, egal ob Defekt oder nicht, nicht zurücknehmen.
Er muss nur dafür sorgen, dass es funktioniert. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler, danach beim Käufer.

Zudem nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln.
Garantie ist freiwillig vom Hersteller. Gewährleistung ist 24 Monate per Gesetz.

Der Tipp mit Apple ist jedoch Gold wert, besonders wenn es sich um den Händler mit G handelt.
 
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Wie willst du Geld zurück verlangen?
Nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen die Rückabwicklung des Vertrages einfordern.
Zudem nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln.
Falls Du mich meinst, keine Sorge, mache ich nicht.

Gesetzlichen Anspruch darauf hat der TE jedoch nicht. Wenn sich ein Händler kulant zeigt ist das was anderes.
Der TE fragte, was man machen würde und das habe ich gepostet.
 
Funktionieren denn andere USB-C Geräte ohne Probleme? Ich habe meinen MBP 13" vom Applestore online bezogen und aus ähnlichem Grund zurückgegeben. Am Ende stellte sich heraus, dass tatsächlich nur das mitgelieferte USB-C Kabel des LG-Monitors defekt war. Um dies zweifelsfrei auszuschließen, schlage ich vor, an den USB-C Ports des MBP zum Test zwei bis drei andere Geräte über ein ebenfalls getestetes USB-C Kabel anzuschließen und die einwandfreie Funktion zu prüfen.
 
Falsch. Doch, genau darauf hat er letztlich Anspruch.
Falsch, er hat Anspruch auf ein mangelfreies Gerät und der Händler hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Sollten diese fehlschlagen, hat der TE die o. g. Möglichkeiten.
 
Wow, da wird schon über Gericht und Anwalt diskutiert, ohne dass es eine abschließende Fehleranalyse gibt und nicht doch ein fehlerhaftes oder ungeeignetes USB-C Hub oder sogar ein defektes Kabel ausgeschlossen werden kann. Liefen denn die über das Hub angeschlossenen USB-C Geräte direkt am MBP?
 
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Falsch, er hat Anspruch auf ein mangelfreies Gerät und der Händler hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Sollten diese fehlschlagen, hat der TE die o. g. Möglichkeiten.

Und trotzdem hat er letztlich keinen Anspruch auf ein mangelfreies Gerät oder eine Kaufpreiserstattung? Was "oder" und "letztlich" bedeuten, erkläre ich jetzt aber nicht auch noch.
Wenn ich dem Verkäufer sage "Ich fordere den Kaufgegenstand oder eine Rückabwicklung", dann wird das funktionieren - natürlich kann der Verkäufer seine Nacherfüllungsrunden ausschöpfen, wenn er sich für ersteres entscheidet. Aber mit "weder noch" oder "Rückabwicklung unter Einbehaltung von 30 %" wird er sich nicht durchsetzen.
 
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Erde an Streithansel: der Händler wird da vermutlich gar nichts selbst dran werkeln, sondern - so tatsächlich ein Defekt vorliegt - das MBP an Apple senden. Von dort kommt dann ein Austausch. Wäre mir auch so gegangen, hätte ich nicht online bei Apple gekauft und stattdessen mein Rückgaberecht in Anspruch genommen. Wie oben beschrieben war der "Defekt" der USB-Schnittstellen tatsächlich durch ein fehlerhaftes USB-C Kabel verursacht, welches dem LG 4k Monitor beilag.
 
Erde an Streithansel: der Händler wird da vermutlich gar nichts selbst dran werkeln, sondern - so tatsächlich ein Defekt vorliegt - das MBP an Apple senden. Von dort kommt dann ein Austausch. Wäre mir auch so gegangen, hätte ich nicht online bei Apple gekauft und stattdessen mein Rückgaberecht in Anspruch genommen. Wie oben beschrieben war der "Defekt" der USB-Schnittstellen tatsächlich durch ein fehlerhaftes USB-C Kabel verursacht, welches dem LG 4k Monitor beilag.
Gravis repariert selbst. Falls es dieser Händler sein sollte.
 
Seit dem 22.12.2017 (Abgabetermin) sind bis heute gerade einmal 7 Werktage vergangen!
 
Klar hat er Anspruch auf ein einwandfreies Gerät.
Was er nicht hat, ist ein Rückgaberecht mit einfachem Neukauf. Er muss dem Händler die Chance geben, den Mängel zu beheben, was alleine schon nervig genug ist, m.M.n. Wer weiß, wer da dann alles dran rumfrickelt und ggf. etwas anderes kaputt geht, was sich erst Monate später bemerkbar macht?
 
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