Rückgaberecht bei Apple?

Also, ich hab mal nen G5 Powermac wegen Unreparierbarkeit im Applestore zurückgehen lassen.
Absolut vorbildliche Abwicklung! Rechner wurde wie vereinbart abgeholt, Termine wurden wie telefonisch vereinbart eingehalten und Geld war bei der nächsten Kreditkartenabrechnung ebenfalls wieder gutgeschrieben.

Ich weiss ja nicht, wies bei anderen so lief, aber meine Erfahrungen mit dem Apple-Store sind durchweg positiv!

Charlie
 
Huch, dass Apple solche AGB´s hat ist mir noch gar nicht aufgefallen. Habe noch nie direkt bei Apple bestellt.

Wie schon festgestellt wurde:

Zwei Wochen Rückgaberecht nach Eingang der Sache beim Käufer, nicht früher!
Keine Portokostenübernahme bei Ware über 40 €!

Da kann in den AGB stehen was will. Ich werde mal an den Apple-Store schreiben und fragen was die AGB sollen.

Von daher ist folgendes Szenario möglich: Bestellen was man will, 2 Wochen benutzen, zurückschicken. ABER: Das Insolvenzrisiko der Firma tragt ihr! Das können lange 8 Wochen werden.

Dieses Verbraucherrecht verdanken wir übrigens der EU. Nur damit man auch mal die positiven Dinge der Europäischen Union hervorhebt.
 
Bei mir steht in den Geschäftsbedingungen vom Apple Store:
"7. Widerrufsrecht

7.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Produkts widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Produkts.
....
ei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht nicht paketversandfähige Produkte werden bei Ihnen abgeholt.
..."
(http://store.apple.com/Catalog/de/Images/salespolicies_consumer.html#Anchor-23240)

Also nicht so wie weiter oben berichtet sondern ganz konform mit den gesetzlichen Bestimmungen.
 
Greensynapse schrieb:
Von daher ist folgendes Szenario möglich: Bestellen was man will, 2 Wochen benutzen, zurückschicken. ABER: Das Insolvenzrisiko der Firma tragt ihr! Das können lange 8 Wochen werden.
Das ist nicht ganz richtig. Gemäß §357 (3) BGB muss man Wertersatz für eine Verschlechterung leisten, die auf die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme (aka Benutzung) zurückzuführen ist. Daher sollte man sich solche Spielchen sparen und das Widerrufsrecht nur dazu nutzen, wofür es gedacht ist: die Prüfung der erworbenen Sachen. Das gebietet IMHO auch die Fairness gegenüber dem Händler.

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Das ist nicht ganz richtig. Gemäß §357 (3) BGB muss man Wertersatz für eine Verschlechterung leisten, die auf die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme (aka Benutzung) zurückzuführen ist. Daher sollte man sich solche Spielchen sparen und das Widerrufsrecht nur dazu nutzen, wofür es gedacht ist: die Prüfung der erworbenen Sachen. Das gebietet IMHO auch die Fairness gegenüber dem Händler.

Snoop

Das macht doch meine Aussage nicht unrichtig. Bei dem was du ansprichst muss erstmal eine Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Inbetriebnahme, die nicht der Prüfung dient, eintreten. Die Inbetriebnahme des Computers an sich, ist dabei nicht als Verschlechterung zu werten, da sie der Prüfung dient. Solange der Kühler also nicht in zwei Wochen ausgeleiert ist, oder sontiges dergleichen, sollte das nicht das Problem sein.

Im Übrigen gebe ich Dir vollkommen recht. Das Verbraucherschutzrecht sollte man nicht ausnutzen. Wollte nicht, dass es in meinem Beitrag so rüber kommt. Außerdem ist es eine gefährliche Spielerei, sich etwas teures zu bestellen, dass man einfach nur 2 Wochen benutzen will.
 
Greensynapse schrieb:
Das macht doch meine Aussage nicht unrichtig. Bei dem was du ansprichst muss erstmal eine Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Inbetriebnahme, die nicht der Prüfung dient, eintreten. Die Inbetriebnahme des Computers an sich, ist dabei nicht als Verschlechterung zu werten, da sie der Prüfung dient. Solange der Kühler also nicht in zwei Wochen ausgeleiert ist, oder sontiges dergleichen, sollte das nicht das Problem sein.
Deswegen habe ich ja "nicht ganz richtig" geschrieben ;)

Riskant ist das vor allem für die Spezialisten, die sich für den Urlaub mal eben eine EOS 350D bestellen und sie danach zurückgeben. Wenn man dann nämlich einen Kratzer reinmacht, isses Essig mit einfacher Rückgabe. Und das zu Recht.
Greensynapse schrieb:
Im Übrigen gebe ich Dir vollkommen recht. Das Verbraucherschutzrecht sollte man nicht ausnutzen. Wollte nicht, dass es in meinem Beitrag so rüber kommt. Außerdem ist es eine gefährliche Spielerei, sich etwas teures zu bestellen, dass man einfach nur 2 Wochen benutzen will.
Dann sind wir uns ja einig :D

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Riskant ist das vor allem für die Spezialisten, die sich für den Urlaub mal eben eine EOS 350D bestellen und sie danach zurückgeben. Wenn man dann nämlich einen Kratzer reinmacht, isses Essig mit einfacher Rückgabe. Und das zu Recht.
Snoop

Da hat man doch keine ruhige Sekunde im Urlaub. Wer´s brauch.

snoop69 schrieb:
Dann sind wir uns ja einig :D

Snoop

Absolut :)
 
quack schrieb:
7.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Produkts widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Produkts.

So ist es.

Und wenn Apple jetzt am 12.Okt ein neues 12" PB vorstellt, dann haben die Jungs aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht... :D :D :D :D
 
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