E
eXcuvator
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 31.05.2007
- Beiträge
- 201
- Reaktionspunkte
- 2
Folgendes Szenario: Deutscher Staatsbürger (in Deutschland Status arbeitslos, aber nicht arbeitslos gemeldet), lebt im Iran und betreibt Programmierung, hat weiter Programmierer die für ihn arbeiten.
Deutsches Startup möchte rechtliche Sicherheit haben. Ihre Anfrage: Firma mit Sitz in Deutschland und deutschem Vertreter. Frage: kann für die rechtliche Sicherheit nicht ein nach deutschem Recht gültiger Vertrag (unterschrieben bei der deutschen Botschaft) reichen?
Deutsches Startup möchte rechtliche Sicherheit haben. Ihre Anfrage: Firma mit Sitz in Deutschland und deutschem Vertreter. Frage: kann für die rechtliche Sicherheit nicht ein nach deutschem Recht gültiger Vertrag (unterschrieben bei der deutschen Botschaft) reichen?