Rechtliches Problem

eXcuvator

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Folgendes Szenario: Deutscher Staatsbürger (in Deutschland Status arbeitslos, aber nicht arbeitslos gemeldet), lebt im Iran und betreibt Programmierung, hat weiter Programmierer die für ihn arbeiten.

Deutsches Startup möchte rechtliche Sicherheit haben. Ihre Anfrage: Firma mit Sitz in Deutschland und deutschem Vertreter. Frage: kann für die rechtliche Sicherheit nicht ein nach deutschem Recht gültiger Vertrag (unterschrieben bei der deutschen Botschaft) reichen?
 
Ave,

Nein, weil im Ausland kein deutsches Recht gilt, außer bei Verträgen im EU-Raum, wenn die Firma sich im EU-Raum befindet und dies auch "noch" mit Einschränkungen.

Mortiis
 
Ich könnt natürlich einen Vertrag abschließen, für den deutsches Recht gelten soll und für den ein deutscher Gerichtsstand vereinbart wird. Der springende Punkt ist aber, was hilft einem ein Urteil von einem deutschen Gericht, wenn ich es im Iran nicht vollstrecken kann.

Nick die Erdnuss
 
Das gilt aber immer, wenn der Eigentümer der Firma ins Ausland "flieht". Da hilft dann auch die Firma nicht.
 
Da kann man ja gleich mal die Frage stellen, weshalb der Jenige nicht gleich in Deutschland oder Europa seinen Wohnsitz verlegt, wenn er eropäisches oder deutsches Recht in seinen Verträgen gelten lassen möchte. Gerichtsstand ist immer der Hauptsitz der Firma oder einer gleichwertigen Tochterfirma in dem Land wo sie sitzt, deshalb steht zum Beispiel bei Apple immer der Gerichtsstand von Kalifornien und deren Hauptvertretungen in den betreffenden Staaten.

Mortiis
 
Steuern. Wenn derjenige :)D) sowieso im Iran lebt, warum zahlen?
 
Steuern. Wenn derjenige :)D) sowieso im Iran lebt, warum zahlen?
War mir schon irgendwie klar. Aber da kann man nicht verlangen, dass dann noch deutsches Recht bei Verträgen gilt, wenn man sowiso außerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit lebt und arbeitet, wäre nämlich ein wenig Makaber, denn der Vertrag, wäre noch nicht mal die Tinte wert, mit der er aufgesetzt und signiert wurde, wenn mal der Fall der Fälle auftreten würde und der Vertrag und sein Inhalt gerichtlich zum tragen käme.

Mortiis
 
Moin Saman,

erst mal die Frage: was genau soll denn abgesichert werden? Rechtliche Sicherheit gibt es durch keinen Vertrag. Im Zweifelsfall hält sich nämlich derjenige nicht daran, beantragt im Klagefall Prozesskostenbeihilfe weil er nix auf der Tasche hat und der Kläger (der, der auf Rechtssicherheit gepocht hat) bleibt auf den doppelten Kosten sitzen...keine Schwarzmalerei, alles schon erlebt....und wenn keine Betriebshaftpflicht besteht, sieht es auch bei einer "richtigen" Firma mit der Haftung schlecht aus...

Vielleicht wäre die Lösung Deines Problems ein Widerverkäufer Deiner Leistungen, der in das Projekt involviert ist, in der Lage ist Verantwortung zu übernehmen und bei Bedarf in die Presche springen kann. Dieser würde dann quasi als Vertragspartner agieren und Dich als Subunternehmer in das Projekt einbringen. Allerdings wird das wegen des Risikos keiner ohne Zuschlag machen.

Auf der anderen Seite kann man, wenn z.B. ein deutscher Dipl.Inf. ( :D ) mit Gewerbe und Betriebshaftpflicht als Vertragspartner, Projektmanager und Ansprechpartner für den Kunden verfügbar ist, einen höheren Stundensatz argumentieren und bestimmt auch ein größeres Klientel ansprechen.



Ciao
Fuzzel
 
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