Rechtliche Frage zum 14täg. Rückgaberecht...

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QTime

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servus, hab hier eine kleine jedoch für mich sehr wichtige frage.

es handelt sich um ein macbook pro, welches am 7.3 ausgeliefert wurde. klugerweise war uns erst am donnerstag dem 20.3 klar, dass das book zurückgehen soll. da es schon nach 18uhr war, konnten wir leider niemanden mehr bei apple erreichen. freitag ( 21.3 ) darauf ( der 14te tag, wenn ich das richtig sehen.. ) war ja ein feiertag, samstag & sonntag macht apple urlaub und auch am montag ( 24.3 ) war nochmal ein feiertag. nundenn - aber am dienstag ging dann alles seinen bisher unzufriedenstellenden gang. der freundliche apple-mitarbeiter sagte, dass die 14tage rückgaberecht umseien. leider, leider habe ich das telefonat nicht geführt, dennoch, ich wüsste nun gerne ob das von seitens apple so rechtens war. wir reden hier nun bitte nicht von "entgegen kommendem verhalten" von seiten apple oder jegliche kulanz - diese kam nicht, da einfach gesagt wurde, dass book befindet sich nicht mehr innerhalb der 14tage, was, sollte man die beiden feiertage außen vor lassen, auch richtig ist.

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. evt. befindet sich ja der ein oder andere rechtsverdreher hier unter uns.

lg sim
 
http://store.apple.com/Catalog/de/Images/salespolicies_consumer.html

warum wolltet ihr denn anrufen, einfach innerhalb der 14 Tage zurückschicken, so sagt es auch Apple, ihr könnt dann natürlich noch freundlicherweise denen einen Brief oder eMail schicken, damit die besser zuordner können, aber warten ist in diesem Fall nicht der richtige Weg
 
Ich will mal behaupten, dass du einfach Pech hast. Die 2 Wochen gelten inklusive des Wochenendes. 14 Tage. Nicht Werktage. Du hättest das Ding einfach einpacken und auf Kosten Apples zurückschicken müssen. Fertig. Ab 40 € muss meines Wissens nämlich der Händler den Rückversand zahlen.

Da du das nicht gemacht hast kannst du nur auf Kullanz hoffen und da nochmal anrufen. Ansonsten versuchen es möglichst teuer auf Ebay und Co zu verkaufen.

Ist zumindest mein aktueller Wissensstand.
 
hm, da hab ich wohl ein problem. ich dachte man muss bei apple die rückgabe telefonisch anmelden..

das wird ja ein spaß.

danke trotzdem schonmal für eure hilfe.

lg sim
 
Ähm,

es reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufes per Email damit der Widerruf auch wirksam wird - nur sehe ich weit und breit in dieser Belehrung keine Mailadresse von Apple.....
 
...nur mal so Interesse halber, warum merkst du erst nach 14 Tagen dass du das Book nicht willst, hat es Fehler oder bist du einfach nicht zufrieden?

Gruss Marc
 
...nur mal so Interesse halber, warum merkst du erst nach 14 Tagen dass du das Book nicht willst, hat es Fehler oder bist du einfach nicht zufrieden?

Gruss Marc

ich brauchs nicht mehr - wollte es gegen mein 2,16er mbp tauschen, habe nun aber einen mac pro bekommen und brauche nun die leistung des neuen nicht mehr da ich damit nicht mehr mache als rssl zu betreiben.

von der qualität her wars es perfekt. keinen gelbstich, keine rüttelden lüfter, nichts. einfach gut.

lg sim

ps: hinzu kommt noch, dass ich es nur 2 tage hatte. habe es erst am 18.3 bekommen... klar, es wurde am 7.3 ausgeliefert aber ich war nicht zu hause.

naja, nettes lehrgeld.
 
Hey QTime,

schau mal bitte in Deinen Posteingang (private Nachrichten)
Hab' Dir eine PN geschrieben ;)
 
Also ich weiss ja auch nicht.
Aber beginnt die Frist nicht mit dem Erhalt der Ware?
 
ich brauchs nicht mehr - wollte es gegen mein 2,16er mbp tauschen, habe nun aber einen mac pro bekommen und brauche nun die leistung des neuen nicht mehr da ich damit nicht mehr mache als rssl zu betreiben.

von der qualität her wars es perfekt. keinen gelbstich, keine rüttelden lüfter, nichts. einfach gut.

lg sim

naja, nettes lehrgeld.

Für mich klingt das so, als ob hier jemand das Rückgabegesetz auf Kosten des Unternehmers ziemlich ausnutzt und sich Sachen einfach nur zum Testen nach Hause schicken läßt.

Im Endeffekt braucht sich dann niemand mehr wundern, das solche Leute wie du, die perfekte Ware einfach wieder zurücksenden unnötig Kosten für die Unternehmen verursachen und das wirkt sich dann auch auf das Preisgefüge für zukünftige Produkte für uns alle aus.

Wenn ich etwas bestelle, dann niht aus Spaß, sondern ich überlege mir VORHER ob ich das auch benötige und ob ich es mir leisten kann.

Hab ich absolut kein Verständnis für dich.
 
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Für mich klingt das so, als ob hier jemand das Rückgabegesetz auf Kosten des Unternehmers ziemlich ausnutzt und sich Sachen einfach nur zum Testen nach Hause schicken läßt.

Im Endeffekt braucht sich dann niemand mehr wundern, das solche Leute wie du, die perfekte Ware einfach wieder zurücksenden unnötig Kosten für die Unternehmen verursachen und das wirkt sich dann auch auf das Preisgefüge für zukünftige Produkte für uns alle aus.

Wenn ich etwas bestelle, dann niht aus Spaß, sondern ich überlege mir VORHER ob ich das auch benötige und ob ich es mir leisten kann.

Hab ich absolut kein Verständnis für dich.

kann deinen posts / einstellung gut nachvollziehen und denke sogar genauso. dennoch lässt sich das ganze nicht mehr ändern, und ich desweiteren denke ich, dass es viel mehr leute geben sollte, die ihre sachen an apple zurücksenden, damit die qualität mal wieder auf ein venrünftiges level gehoben wird. anscheinend war das mit meinem mbp wohl eher glück - die mehrheit hat wohl eher gelbe displays und ratternde lüfter.

trotzdem gebe ich dir recht, dass man sich etwas vorher überlegen sollte und nicht auf kosten der händler leben sollte. dazu soll nur auch noch eben gesagt sein, dass ich das book nur 2 tage hatte. ( also ich habs net am 7.3 bekommen.. )

lg sim
 
@Alex24: aber wenn man ehrlich ist, dann ist das einer der Hauptgründe für das FAG, nämlich, dass man die Möglichkeit hat sich die Ware genau so anzusehen, wie man es sonst im Laden tun könnte.
Und ein Notebook auszuprobieren und bei nicht-Gefallen o.ä. innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken ist exakt der Sinn des FAG.
Was anderes sind natürlich Leute, die sich ein Buch bestellen, es durchlesen und wieder zurück schicken, da wird Amazon unfreiwillig zur Leihbibliothek (jetzt nur mal als doofes Beispiel) und das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders.


Zum Thema Frist: richtig ist, dass sie exakt 14 Tage beträgt, egal ob Werk- oder Feiertage, richtig ist auch, dass sie mit Erhalt der Ware beginntund zum einhalten nur der Posteingangsstempel entscheidend ist.
 
Eben somit wäre es ja am Montag noch im Rahmen.
 
@Alex24: aber wenn man ehrlich ist, dann ist das einer der Hauptgründe für das FAG, nämlich, dass man die Möglichkeit hat sich die Ware genau so anzusehen, wie man es sonst im Laden tun könnte.
Und ein Notebook auszuprobieren und bei nicht-Gefallen o.ä. innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken ist exakt der Sinn des FAG.
Nein, das sehe ich anders. Im Laden kannst du EIN Notebook kurz austesten, nicht genau das, was du dann kaufst. Vor allem kannst du es nicht zwei Wochen lang nach belieben nutzen. Das Rückgaberecht sollte sich auf Problemfälle (Fehler, Abweichungen von den erwarteten Eigenschaften etc.) beschränken.
Sonst könnte ich mir ja einfach auch mal zwanzig Notebooks bestellen, das beste behalten und den Rest zurückschicken.
Wer möchte als Notebookkäufer schon ein Gerät erhalten, mit dem anderen schonmal zwei Wochen gearbeitet haben?
 
Nein, das sehe ich anders. Im Laden kannst du EIN Notebook kurz austesten, nicht genau das, was du dann kaufst. Vor allem kannst du es nicht zwei Wochen lang nach belieben nutzen. Das Rückgaberecht sollte sich auf Problemfälle (Fehler, Abweichungen von den erwarteten Eigenschaften etc.) beschränken.
Sonst könnte ich mir ja einfach auch mal zwanzig Notebooks bestellen, das beste behalten und den Rest zurückschicken.
Wer möchte als Notebookkäufer schon ein Gerät erhalten, mit dem anderen schonmal zwei Wochen gearbeitet haben?

naja, dafür gibts ja dann refurbed und ein kostenersparnis.

lg sim
 
Richtig, und die Kostenersparnis wird wiederum auf den Neupreis umgelegt. Ein solches Rückgabeverhalten erhöht also den Kaufpreis. Vor allem dürfte es die Bereitschaft zur Kulanz einschränken, was dann die Leute mit echten Problemen ausbaden müssen. Deshalb sollte man –*Recht hin oder her*–*maßvoll damit umgehen.
 
Also laut meiner Erfahrung ist Apple aber mit der Rückgabe recht kulant...
Ich habe mein aktuelles MBP an einem Montag erhalten und direkt wegen nicht zufriedenstellendem Display reklamiert. Leider war es Apple aus welchen Gründen auch imemr nicht möglich, in 2 Wochen einen Ersatz zu liefern. Da ich 16 Tage später auf eine zweiwöchige Konferenz fahren musste (auf der ich gerade bin), hat Apple mir angeboten, das Gerät erst nach der Konferenz auszutauschen.

Eigentlich sehr fair..
 
die rücksendefrist beginnt erst ab erhalt der ware bzw. der widerrufsbelehrung. d.h. an deiner stelle würde ich da nochmal anrufen und nen level 2 support verlangen und die sache erklären.

im übrigen verlängert sich die rücksendefrist auf den nächsten werktag, sofern der letzte tag der rücksendung auf einen sonn- oder feiertag fällt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/193.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html <---
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html <--- der erste satz erwähnt die frist
 
@Nescio: Für Problemfälle bräuchte man das FAG nicht, dafür gab es schon immer die Gewährleistung.
Klar kannst Du im Laden nicht zwei Wochen mit einem Notebook arbeiten, aber auch mehr als nur "kurz". Wenn Du es willst, dann kannst Du Dich auch von Morgens bis Abends in den Laden stellen und das ausprobieren.
Das ist zwar nicht gemütlich zu Hause auf dem Sofa, aber Du hast eben die Möglichkeit das Gerät vorher zu testen.
Es geht auch nicht darum, dass es genau das Gerät ist, welches Du bekommst. Es geht darum, dass Du das Gerät überhaupt testen kannst, was eben beim Fernabsatz nicht geht.
Um den Kunden das nun zu ermöglichen, gibt es das FAG. Die zwei Wochen sind halt 'ne Frist, weil man irgendeine realitätsnahe Frist setzen muss. Man kann ja nicht sagen, 24 Stunden reichen, deswegen soll man's am nächsten Tag zurückschicken.
Das alles kalkuliert der Unternehmer aber vorher ein und das ist auch in Ordnung so. Er ist ja oftmals vor allem deswegen im FA tätig, weil er dadurch viel Geld spart, sei es am Personal, an Verwaltungskosten etc etc und vor allem natürlich an der Ladenfläche mit Personal und Beratung. Da tut das FAG dann auch nicht so sehr weh, man muss halt Unternehmer- und Verbraucherinteressen in Einklang bringen.
 
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