Rechtliche Frage bezüglich Leerräumen - Wohnung - Eltern

Da liegt ein großes Problem..... So lang man jung und erfolgreich ist, vergisst man oft, dass man mal alt und hilflos wird.

Mein Hauseigner und Vermieter residiert in einer Villa an der Förde, hält sich ne riesige Yacht und denkt, er wäre die Krone der Schöpfung. Seine Häuser lässt er gammeln. Sollte ich hier mal verschwinden, schmeiss ich ihm den Schlüssel in den Briefkasten seiner tollen Verwaltung und ab dem Moment gibt es keine Kohle mehr. Hier gäbe es genug Gründe zum Thema "Unzumutbarkeit"
 
Meine Erfahrung:

1.
Kündigungsfrist beträgt normalerweise 3 Monate, siehe § 573c BGB. Ob Heimaufnahme oder nicht. Die von dir zitierten Urteile sind uralt, da gibt es sicher neueres.
Schlüsselrückgabe ist nicht Mietende!
Auf Grund der Dauer des Mietverhältnisses können u.U. andere Fristen gelten. Lieber auch mal in den Mietvertrag schauen.

2.
Du oder deine Eltern müssen die Miete nicht zahlen, Schuldner ist die Oma. Unterhaltspflicht hat nichts mit Schulden zu tun, wenn die Oma nichts hat, bleibt der Vermieter auf der Miete sitzen. Allerdings kann er die Forderung titulieren lassen und dann erbt ihr nach dem Tod der Oma die Schulden, wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird.

3.
Allerdings kann das Sozialamt Unterhalt verlangen, da Sozialleistungen nachrangig gewährt werden und Unterhalt ein vorangiges Einkommen darstellt. Vorausgesetzt, die Verwandten in gerader Linie sind auch unterhaltsfähig. Bitte nicht veräppeln lassen, Unterhalt muss nur aus dem Einkommen gezahlt werden, nicht aus dem Vermögen. Zinsen auf Vermögen sind allerdings auch Einkommen.

4.
Ein aktuelles Urteil stellt fest, dass das Sozialamt die doppelten Mietzahlungen übernehmen muss, siehe hier.

5.
Edit: wenn das sozialamt allerdings "vormund" deiner oma wird, wird sich der vermieter an das sozialamt wenden müssen.

Erschreckend. Die Vormundschaft für Erwachsene wurde bereits 1992 abgeschafft und durch die rechtliche Betreuung ersetzt. Aber 20 Jahre sind ja nur ein Wimpernschlag in der Geschichte ;) Das Sozialamt führt in der Regel keine Betreuungen.

7.
Vielleicht erneut das Gespräch mit dem Vermieter suchen und auf die Mittellosigkeit der Oma hinweisen. Ein Prozess gegen das Sozialamt wird in der Regel Jahre dauern, wie alt die Oma ist, wissen wir ja nicht ....
Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Sachen.

Viel Erfolg!
 
Vielen Dank für den Link über die doppelte Miete welches das Sozialamt leisten muss. Dann haben die vielleicht meine Eltern mit der Aussage fast dahin gebracht die Miete für September zu übernehmen :).
 
Hi Granny, ich habe den Fall auch durch, inkl. Rechtsberatung vom Anwalt. Wenn Du magst, kannst Du auch die alten Möbel in der Wohnung stehen lassen, alles egal.
Rechtlich hast Du mit der Sache nichts zu tun. Der Vermieter kann deine Oma verklagen, ja, viel Spass, eh nix zu holen.
Also, sag ihm höflich, dass DU mit der Sache absolut NICHTS zu tun hast und er mehr als froh sein kann, wenn DU die Wohnung leer räumst.

Also, Du kannst die Wohnung auch mit Möbeln übergeben, kein Thema, wenn Du willst. Oder gar nichts machen, A.. lecken, alles egal.

Als vernünftiger Mensch einigt man sich darauf, dass man die Wohnung leer räumt und dann natürlich keine Fristen gelten. Wenn Du die Nummer superfies machen willst, drohe ihm an, die Wohnung einfach nicht zu übergeben. Dann kann er eine Räumungsklage einreichen, die Wohnung steht 1 Jahr leer und er bleibt auf 1 Jahr Miete sitzen. Und machen kann der arme Mann NICHTS. Ausser Deine Oma verklagen, aber da gibt es nichts zu holen. An seiner Stelle würde ich ganz, ganz ruhig sein. Und zur Krönung darf er dann die Wohnung entrümpeln. ;)
Das würde ich ihm süffisant sagen. Also entwender leer geräumte Wohnung (natürlich ohne Schönheitsreparaturen, das ist eh klar) und Übergabe zum 31.07. oder Du machst NICHTS, also auch keine Übergabe. Wenn er dann in die Wohnung geht, ist er halb im Knast.
 
Das sind Neuigkeiten die mich positiv stimmen :). Also kann er froh sein dass wir das bis dato alles gemacht haben und die Wohnung leer ist und den Rest muss er mehr oder weniger hinnehmen oder nicht.
Wenn er sich morgen quer stellt dann mache ich ihm zwei Vorschläge. a) Wir machen das mit Datum 31.07 oder wir machen das zum 31.07.2012 mit der Räumungsklage ;)
 
Genau so, entweder sage ihm, er unterschreibt zum 31.07.2011 oder er unterschreibt nix, aber dann bekommt er Spass. Erläutere ihm das Szenario und die beiden Alternativen.
Du warst ja fair und hast die Wohnung schon geräumt, das sollte er auch anerkennen. Kann auch -wie beschrieben- GANZ anders laufen und dann ganz dumm für den Vermieter.

Man sollte immer auf beiden Seiten fair sein, also Wohnung geräumt (obwohl nicht Deine Pflicht) übergeben und dafür ist die restliche Miete hinfällig. Finde ich fair für beide Seiten.

Aber wenn er die harte Nummer will, bitte. Schliess die Wohnung ab und gib der Oma die Schlüssel ;), die sind dann eh weg. Und Du hast nix und weisst von nix. Ja, das wird dann ein Spass die Oma auf Räumung zu verklagen. :crack:
 
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