Rechtliche Frage bezüglich Leerräumen - Wohnung - Eltern

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Granny Schmitz

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Hallo zusammen,

meine Oma ist in ein Altenheim gezogen, gesundheitlich, ab 01.08.2011 läuft alles finanzielle über das Sozialamt. Nun haben wir den Mietvertrag gekündigt und das nicht fristlos sondern mit 1 Monatsfrist zum 31.07.2011.
Nun schrieb der Vermieter dass der Vertrag zu Ende September ausläuft. Wir haben die Wohnung nun leergeräumt und soweit auch die Bodenbeläge entfernt. Es sind noch ein paar Wände und eine Deckenverkleidung vorhanden, welche seitens des alten Vermieters aufgrund Feuchtigkeit installiert worden und eine Styropordecke im Wohnzimmer die mein Opa damals installiert hatte.

Nun habe ich mich bezüglich morgen mal schlaugemacht und viele Seiten sagen aus dass man da im Grunde gar nichts machen muss weil der Vertragspartner meine Oma ist und sonst keiner und wir haben da normal gar nichts mit zu tun.

Das Sozialamt sagt auch dass sie höchstens noch die Miete für August übernehmen aber eigentlich nur bis Ende Juli da das gesamte Einkommen meiner Oma ab da dem Amt gehört.

Weiss jemand mehr, bitte keine Schüsse ins Blaue, bitte nur gute Links oder halt vielleicht sogar feste Aussagen mit fundiertem Hintergrund.

Die Vermieter waren wohl schon mal kurz da und wollten schauen ob jemand da ist und haben wohl zum Nachbar gesagt dass die Wohnung bis zum 30.09 unter Vertrag steht, was der Nachbar damit zu tun hat wissen wir auch nicht so genau.....

Wenn der Heini mir nämlich morgen dumm kommt dann werde ich ihm höflich erklären dass er das doch bitte mit dem Amt klären möge und wir werden die Schlüssel am 31 Juli einreichen und dass er froh sein kann dass wir überhaupt was gemacht haben.

Vielen Dank vorab.

Euer Gran
 
gesetzliche Kündigungsfrist ist nunmal 3 Monate. Ob du die Whg nun früher zurückgibst oder nicht. alles andere wäre kulanz des vermieters. denke ich würde da eher beim sozialamt stunk machen. läuft der vertrag über deine oma oder das sozialamt? du hast damit natürlich nichts zu tun, aber der vermieter kann, wenn deine oma vertragspartner ist, die beiden verbleibenden mieten von deiner oma fordern. notfalls gerichtlich durchsetzen...

Edit: wenn das sozialamt allerdings "vormund" deiner oma wird, wird sich der vermieter an das sozialamt wenden müssen. gegen euch als enkelkinder hat er auf jeden fall keinen anspruch!
 
Der Fall duerfte aehnlich liegen wie beim Tod der betreffendern Person. Die Nachkommen sind fuer die restlich zu zahlende Miete zzgl. Nebenkosten verantwortlich und weiterhin auch fuer moegliche Schoenheitsreparaturen. Inwieweit der Passus mit den Schoenheitsreparaturen in diesem Mietvertrag gueltig ist muesstet ihr pruefen.

Wenn der Heini mir nämlich morgen dumm kommt dann werde ich ihm höflich erklären dass er das doch bitte mit dem Amt klären möge
Moeglicherweise wird er Dir dann erklaeren, das Du absolut nicht sein Gespraechspartner bist.
 
Er hatte doch ausdrücklich um qualifizierte Beiträge gebeten. Konjunktive helfen ihm nicht.
 
Auf einer Seite kann man das lesen:

Die Rechtsprechung ist - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - einhellig der Ansicht, dass betagte Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Der Umzug in ein Altenpflegeheim oder Seniorenheim stellt einen gewichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den betagten Mieter berechtigt.. AG Münster, Urteil vom 16. März 2000, Az: 54 C 6052/99 ; AG Altötting, Urteil vom 14. Februar 1997, Az: 2 C 3625/96
Die Kündigungsfrist kann jedoch nur angemessen verkürzt werden (in der Regel 4-6 Wochen), wobei die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist.


Bin mal auf morgen gespannt, dann muss der Vermieter sich das Geld bei unserer Oma holen :). Ab dem 01.08 "untersteht" sie dem Sozialamt und dann kann er sich mit denen streiten, meine Eltern müssen nicht in den Vertrag eintreten, da das Sozialamt alles Geld einkassieren wird muss er sich das dort holen, schauen wir mal was da raus kommt.
 
Wenn der Heini mir nämlich morgen dumm kommt dann werde ich ihm höflich erklären dass er das doch bitte mit dem Amt klären möge und wir werden die Schlüssel am 31 Juli einreichen und dass er froh sein kann dass wir überhaupt was gemacht haben.

Wann du den Schlüssel abgibst hat nichts damit zu tun, wann der Mietvertrag endet. Da die Kündigungsfrist mindestens drei Monate ist, und der Vermieter aus Kulanz einem früheren Vertragsende zustimmen kann (aber nicht muss), ist Höflichkeit wohl das Gebot der Stunde.
 
nicht ganz wie bei der gesetzlichen erbfolge. die oma lebt ja noch, deswegen gibt es keine gesamtrechtnachfolge. ggfs können unterhaltspflichten der kinder bestehen, aber um das zu beurteilen müsste man wissen, in welcher form und welchem umfang das sozialamt für die oma tätig wird...

Edit: falls der Vermieter etwas von dir will hilft ein ganz einfacher satz : "Haben wir einen Vertrag?" :-D
 
Ab dem 01.08 "untersteht" sie dem Sozialamt und dann kann er sich mit denen streiten, meine Eltern müssen nicht in den Vertrag eintreten, da das Sozialamt alles Geld einkassieren wird muss er sich das dort holen, schauen wir mal was da raus kommt.

Wenn sich nicht in letzter Zeit das Gesetz dazu geändert hat, müssen Verwandte ersten Grades für einander aufkommen - sprich entweder deine Eltern oder du werden die Miete bezahlen müssen, wenn sich der Vermieter nicht auf einen früheren Kündigungstermin einlässt.
 
Wenn sich nicht in letzter Zeit das Gesetz dazu geändert hat, müssen Verwandte ersten Grades für einander aufkommen - sprich entweder deine Eltern oder du werden die Miete bezahlen müssen, wenn sich der Vermieter nicht auf einen früheren Kündigungstermin einlässt.

NEIN. Wenn dein Vatter sich morgen nen Porsche bestellt und dann nicht zahlen kann hast du damit rein gar nichts am hut! was anderes gilt, wenn du nach seinem tod erbe im wege der gesamtrechtsnachfolge wirst oder ggf wenn unterhaltspflichten bestehen.
 
nicht ganz wie bei der gesetzlichen erbfolge. die oma lebt ja noch, deswegen gibt es keine gesamtrechtnachfolge. ggfs können unterhaltspflichten der kinder bestehen, aber um das zu beurteilen müsste man wissen, in welcher form und welchem umfang das sozialamt für die oma tätig wird...

Das Amt sagte bereits dass man dort höchstens noch den August übernehmen wird wenn der Vermieter es nicht von alleine früher beenden möchte. Es ist halt eine Sache ob jemand verstirbt oder halt noch lebt aber was man beim Amt sagt und was dann Fakt ist.

Aus meinem Vertragswissen heraus weiss ich dass Verträge immer nur zwischen den beiden Parteien bestehen und ggfs noch für einen Bürgen. Aber da meine Oma noch lebt und der Vertrag noch besteht und das Amt ab 01.08 die finanzielle Macht hat.................können meine Eltern eigentlich nicht dazu verdonnert werden die Miete für meine Oma zu zahlen oder ?

Aus meiner Sicht ist das halt ein gewisses Risiko für den Vermieter, so was wie höhere Gewalt wenn jemand ins Heim muss. Wenn jemand will sehe ich das ja auch anders.
 
wie gesagt. grundsätzlich können deine eltern nicht in die verpflichtung genommen werden. du schon gar nicht. kann aber trotzdem u.U. auf die genaue Ausgestaltung der Übernahme der Rechte und Pflichten durch das Sozialamt ankommen. Grds. liegt hier eher ein Problem des Vermieters vor. Ist nunmal ein allgemeines Lebensrisiko, dass ein Schuldner in privatinsolvenz geht oder sonst zum sozialfall wird...

hat deine oma ne Kaution bezahlt? vermutlich ja, die wird er dann natürlich einbehalten, aber auch das ist dann ein problem des sozialamts
 
wie gesagt. grundsätzlich können deine eltern nicht in die verpflichtung genommen werden. du schon gar nicht. kann aber trotzdem u.U. auf die genaue Ausgestaltung der Übernahme der Rechte und Pflichten durch das Sozialamt ankommen. Grds. liegt hier eher ein Problem des Vermieters vor. Ist nunmal ein allgemeines Lebensrisiko, dass ein Schuldner in privatinsolvenz geht oder sonst zum sozialfall wird...

hat deine oma ne Kaution bezahlt? vermutlich ja, die wird er dann natürlich einbehalten, aber auch das ist dann ein problem des sozialamts

Meine Oma wohnt da nun schon 50 Jahre, wenn damals eine Kaution bezahlt wurde dann kann das nicht viel gewesen sein.
 
dann soll der vermieter sich mal nicht so anstellen. ist jetzt eher eine persönliche meinung, als meine rechtliche, aber er hatte 50 Jahre ne vernünftige Mieterin. Da kann er sich auch mal etwas kulant zeigen. ist ja nicht so, dass er die wohnung nicht ab august wieder vermieten könnte. wenn der zu mir käme würde ich ihn des büros verweisen...
 
Nach 50 Jahren macht der Herr wegen einer Monatsmiete Theater? :faint:

Ich würde ihm das obige zitierte Urteil vorlegen und ihn für alle weiteren Anfragen an das Sozialamt verweisen.
 
Kautionen werden entsprechend angelegt und verzinst. Damit dürften da doch einige Euros auf dem Konto sein.

Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oma ist die Weiterführung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten, die sollen die Kaution einbehalten und gut ist.
Wenn die Wohnung bezahlbar ist und nicht in einem üblen Viertel liegt, sollte sie auch rasch nachvermietbar sein.

Vermeidet nur einen Fehler: Wenn ihr nicht aus dem Mietverhältnis entlassen werdet, gebt den Schlüssel nicht vor Ablauf ab!
Ich hab hier auch so einen tollen Vermieter, der die Buden ratzfatz weitervermietet und vom Vorgänger noch Restkohle nimmt.
 
Das lustige an der Sache ist ja dass die generell jede Wohnung die die heute nach einer so langen Zeit frei wird erstmal kernsaniert werden :)
 
Ach, daher weht der Wind........ Da will jemand den Mietausfall minimieren. Mal schön sanieren und es gibt trotzdem Kohle.

Noch was übrigens.
Meine Oma besaß über Jahre eine Eigentumswohnung, die sie selber nicht mehr bewohnen konnte und an eine alte Dame vermietet hat. Die Dame war dann irgendwann 96 (!), konnte nicht mehr kriechen und musste auch ad hoc ins Pflegeheim.
Meine Anverwandten haben dann den Anstand besessen, die Dame zügig aus dem Vertrag zu entlassen und nur noch einen Monat Miete zu fordern - bis die Wohnung besenrein übergeben werden konnte.

Den Respekt vor Alter und Gebrechen sollte man als Vermieter schon haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
schön gesagt. leider wird heute, beim ewigen pochen auf recht und gesetz, die menschlichkeit hinten angestellt....
 
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