Hallo,
ich möchte mich jetzt primär an die Leute richten mit dem Posting, die sich ein wenig mit der Rechtslage im KSchG in Österreich auskennen.
Folgender Fall:
Ich habe mir vor 5 Wochen eine Anlage in deinem AppleStore in Österreich gekauft, leider stellte sich beim ersten mal einschalten heraus das die Anlage defekt ist. Da ich auf Urlaub war konnte ich erst 3Wochen später die Anlage zum Store bringen, und die meinten das wäre ein Garantiefall und haben die Anlage eingeschickt. Gestern erfahre ich dann, dass die Anlage nicht mehr repariert werden kann, und auch nicht ausgetauscht werden kann (da älteres Modell) und der Händler meinte ich kriege eine Gutschrift.
So jetzt möchte ich wissen ob ich mein Recht auf Geld zurück aufgrund eines Gewährleistungsanspruches durchbringen kann. Da ich wie gesagt keine Ausbesserung bzw. Verbesserung des Produktes erwarten kann. Habe ich jetzt Recht auf Wandlung?
mfg
mronck
ich möchte mich jetzt primär an die Leute richten mit dem Posting, die sich ein wenig mit der Rechtslage im KSchG in Österreich auskennen.
Folgender Fall:
Ich habe mir vor 5 Wochen eine Anlage in deinem AppleStore in Österreich gekauft, leider stellte sich beim ersten mal einschalten heraus das die Anlage defekt ist. Da ich auf Urlaub war konnte ich erst 3Wochen später die Anlage zum Store bringen, und die meinten das wäre ein Garantiefall und haben die Anlage eingeschickt. Gestern erfahre ich dann, dass die Anlage nicht mehr repariert werden kann, und auch nicht ausgetauscht werden kann (da älteres Modell) und der Händler meinte ich kriege eine Gutschrift.
So jetzt möchte ich wissen ob ich mein Recht auf Geld zurück aufgrund eines Gewährleistungsanspruches durchbringen kann. Da ich wie gesagt keine Ausbesserung bzw. Verbesserung des Produktes erwarten kann. Habe ich jetzt Recht auf Wandlung?
mfg
mronck