Recht auf Geld zurück?

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mronck

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Hallo,

ich möchte mich jetzt primär an die Leute richten mit dem Posting, die sich ein wenig mit der Rechtslage im KSchG in Österreich auskennen.

Folgender Fall:

Ich habe mir vor 5 Wochen eine Anlage in deinem AppleStore in Österreich gekauft, leider stellte sich beim ersten mal einschalten heraus das die Anlage defekt ist. Da ich auf Urlaub war konnte ich erst 3Wochen später die Anlage zum Store bringen, und die meinten das wäre ein Garantiefall und haben die Anlage eingeschickt. Gestern erfahre ich dann, dass die Anlage nicht mehr repariert werden kann, und auch nicht ausgetauscht werden kann (da älteres Modell) und der Händler meinte ich kriege eine Gutschrift.

So jetzt möchte ich wissen ob ich mein Recht auf Geld zurück aufgrund eines Gewährleistungsanspruches durchbringen kann. Da ich wie gesagt keine Ausbesserung bzw. Verbesserung des Produktes erwarten kann. Habe ich jetzt Recht auf Wandlung?

mfg

mronck
 
Ja das kannst Du...

lg
 
Erstmal Danke für die Antwort!

Ich habe jetzt angerufen in besagtem Store. Ergebniss ich bekomme kein Geld zurück nur eine Gutschrift. :-|

Der Verkäufer hatte auch keine Ahnung und meinte das die Gewährleistung eine Sache des Herstellers sei, und der entscheiden könne wie er das regelt... Das einzige was ich bekäme ist eine Gutschrift, bzw. ich könnte aufzahlen auf eine andere Anlage, was nicht in meinem Sinne ist.
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube dass das im Gesetz geschrieben steht...

Ein Freund von mir hatte auch einmal soetwas und er hat den Chef darauf verwiesen dass er verpflichtet sei ihm das Geld zurück zu geben...

Man muss halt immer a bissl ernst werdn ;)

Schöne grüsse aus Linz
 
Keine Ahnung ob das im Ösiland anders ist, hier hast Du Anspruch auf das Geld!

Gibt es bei Euch nicht solche Rechts-Seiten wie www.recht.de oder www.jurathek.de ? Sollte es doch geben? Dann da mal nachfragen.
 
Danke @ gambrinus!

Habe jetzt noch einmal in einem Jura Forum gepostet. Aber sofern ich mich an meine Vorlesungen erinnere weiß ich das ich im Recht bin.

mfg

mronck
 
hier in deutschland besteht auch nicht zwingend anspruch auf geld zurück, trotz landläufiger meinung.

der händler hat durchaus das recht, statt dem betrag auch nur einen gutschein auszustellen. (dieser darf aber kein verfallsdatum mehr haben, wie noch bis vor ein paar jahren. siehe LG München, Az. 702109/95)
 
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