rpoussin
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Leider nein. Es gilt nur autorisierte Software zur Archivierung.Ich „archiviere“ meine Rechnungen als PDF. Da die nicht bearbeitet werden können, ohne das Erstelldatum zu ändern, sind sie revisionssicher.
Ein normales PDF ist nicht sicher gegen Veränderung.
Ich habe mich mit dem ganzen Driss hier auch zwangsweise beschäftigen müssen, weil unser FA Druck macht und bereits Steuerschätzungen bei anderen Unternehmern meines Steuerberaters vorgenommen hatte, wenn die Rechnungsdokumentation nicht wie vorgeschrieben war.
Alles im Rahmen des Generalverdachts der Hinterziehung, Schwarzgeldwäsche und Bargeschäften. Angenehm.