Rechnungen schreiben mit Boardmitteln?

Ich „archiviere“ meine Rechnungen als PDF. Da die nicht bearbeitet werden können, ohne das Erstelldatum zu ändern, sind sie revisionssicher.
Leider nein. Es gilt nur autorisierte Software zur Archivierung.
Ein normales PDF ist nicht sicher gegen Veränderung.

Ich habe mich mit dem ganzen Driss hier auch zwangsweise beschäftigen müssen, weil unser FA Druck macht und bereits Steuerschätzungen bei anderen Unternehmern meines Steuerberaters vorgenommen hatte, wenn die Rechnungsdokumentation nicht wie vorgeschrieben war.

Alles im Rahmen des Generalverdachts der Hinterziehung, Schwarzgeldwäsche und Bargeschäften. Angenehm.
 
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Gemeint ist wohl das hier:
(4) Bewahrt ein Unternehmer die Rechnungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet elektronisch auf, können die zuständigen Finanzbehörden die Rechnungen für Zwecke der Umsatzsteuerkontrolle über Online-Zugriff einsehen, herunterladen und verwenden. Es muss sichergestellt sein, dass die zuständigen Finanzbehörden die Rechnungen unverzüglich über Online-Zugriff einsehen, herunterladen und verwenden können.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html

Aber da würde ich lieber auf eine elektronische Aufwewahrung verzichten und die
Rechungen in Kopie aufbewahren, statt so einem Zirkus.
 
Na, bei PDF und Archiv gehen auch die Meinungen auseinander. Ist eine PDF manipulierbar, ist sie es nicht? Ich glaube dem FA fehlt da das "Protokoll" (muss protokolliert werden und das Protokoll muss jederzeit einsehbar sein)

MoAPP bietet auch ein kleines GoBD-Archivprogramm an. Da schiebst du deine Dokumente rein (PDF, Word-Dateien, Bilddateien usw.) und diese werden vom Programm dann gesichert, überwacht und nachträgliche Veränderungen protokolliert. Möge das Finanzamt mit dir sein!
 
Ich nutze für eine GmbH-Neugründung Lexoffice. Bin damit rundum zufrieden.

Wenn es wirklich nur minimalistisch sein soll, würde ich lediglich die Pages-Vorlage nutzen und dem Steuerberater entsprechende Belege in regelmäßigen Abständen zukommen lassen. Dann kann auch nichts passieren.
 
Ich habe mich mit dem ganzen Driss hier auch zwangsweise beschäftigen müssen, weil unser FA Druck macht und bereits Steuerschätzungen bei anderen Unternehmern meines Steuerberaters vorgenommen hatte, wenn die Rechnungsdokumentation nicht wie vorgeschrieben war.

Wer hat das „vorgeschrieben“? Das Finanzamt?
Das FA kann natürlich Steuerschätzungen vornehmen, und wenn dein Steuerberater meint,
damit eine Schätzung vermeiden zu können ... dann muss man sich für das kleinere Übel
entscheiden.

Ich wurde geprüft, habe nur Ordner mit (Rechnung-) Ausdrucken abgegeben ... nichts beanstandet.
 
Zwar kein "Boardmittel", aber schau Dir mal den Beitrag hier an @Threaderöffner ;)
 
Ist leider schon seit Anfang 2014 Gesetz und wird so langsam von den Steuerberatern und Finanzämtern eingefordert.
Öhm, mag sein, daß das evtl. irgendwo niedergeschrieben stehen mag –
die letzten Male auf meiner Anfrage beim Finanzamt, kam zumindest die Aussage ungefähr so:

(Einkommen…)
"Elektronisch? Naja, wenn elektronische Steuerauswertungen eingehen, dann tun sie es.
Die liegen dann da vor und wir warten danach dann auf die rechtskräftigen hand-unterschriftlich-beglaubigten Papierunterlagen.
Ab Eingang dieser legen wir dann los, weil vorher brauchen wir nicht."

(UMST)
Aber elektronisch übermittelte UMST greift tatsächlich sofort in den Forderungen.
Aber vermutlich auch nur, weil das eh vorab im Therminus geregelt ist (Vorsteuer pipapo…).

edit:
Mein Fiskus hier in S-H ist digital noch "mit der Keule unterwegs" –
die sind anscheinend froh, wenn die das Rad benutzen dürfen.
Und ich gehe mal davon aus, daß "hier in der Gegend" bei den Finanzämtern es mindestens noch gut 10 bis 20 Jahre dauern dürfte, bis "digital" angekommen ist.

edit2:
Wird hier wohl auch der Grund sein, weshalb man so sagt, daß "Norddeutsche" zum Lachen in den Keller gehen –
der Dachboden ist halt immer 10 Jahre mit irgendwelchem Papiershaiz voll. :crack:
 
(Einkommen…)
"Elektronisch? Naja, wenn elektronische Steuerauswertungen eingehen, dann tun sie es.
Die liegen dann da vor und wir warten danach dann auf die rechtskräftigen hand-unterschriftlich-beglaubigten Papierunterlagen.
Ab Eingang dieser legen wir dann los, weil vorher brauchen wir nicht."

Ich reiche nur online ein. Das genügt meinem Finanzamt. Kein Papier, keine Unterschrift.
 
Ich reiche nur online ein. Das genügt meinem Finanzamt. Kein Papier, keine Unterschrift.
Echt? Beim jährlichen Einkommen-Strunz?
Wenn ich da die Unterlagen nicht "auf toten Bäumen" mit persönlicher Duftnote postalisch einsende, bekomme ich (hier) "böse automatisierte Post" vom Fiskus-Computer.
 
Ja, echt. Ich schicke da nichts hin.

Das passt auch zu der Aussage im Elster-Portal bzw. der dort zum Download (am 04.04.2018) zur Verfügung gestellten PDF „Merkblatt_Umgang_mit_Belegen“. Ich zitiere:

Belege einreichen nicht mehr nötig!
Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.

Ergänzung: im Bundesland Niedersachsen.
 
Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separaten Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.

... die dann sowieso kommen mit der Bitte, die Belege einzusenden... :D
 
die dann sowieso kommen mit der Bitte, die Belege einzusenden

Natürlich hält sich eine deutsche Behörde diese Hintertür offen, Zitat:

Kann das Finanzamt Ihre Belege anfordern?
Das Finanzamt verzichtet zunächst auf die Vorlage Ihrer Belege. Sind Ihnen beispielsweise erstmals Aufwendungen entstanden, kann für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung die Vorlage von Belegen erforderlich sein. Diese fordert Ihr Finanzamt im Bedarfsfall von Ihnen an.
 
Habe bis vor 2 Jahren auch alles mit Pages gemacht
Passende Vorlage mit fortlaufenden Re-Nummern pro Kunde und fortlaufender Ordnerstruktur - FA und STB hatten nie was zu meckern.
2. Kopie beim STB bzw. im Archiv (offline)

Derzeit benutze ich MonKey Office (auch offline) aber das ist für Dich wahrscheinlich nicht nötig.

Ich denke es kommt auch so ein bisschen auf die Menge an - Urteile dazu stehen ja noch aus - viel Panik und Geschäftemacherei.
Und ob das Online alles so viel besser ist (Kunde muß eigentl. zustimmen - und wenn nicht dann doch von Hand schreiben oder wie?)
 
Schon fast historisch, dieser Beitrag, aber wenn sich der ein oder andere User das heute noch fragt, hilft ihm vielleicht dieses kleine Tutorial. :)
 
Bei Numbers ist eine Rechnungsvorlage dabei, schau Dir die doch mal an....
 
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