Rechnung ohne Mehrwertsteuer ??

Dennoch sind faktisch alle Antworten falsch.
Wenn der Kunde MWST-befreit ist (und das anhand entsprechender Unterlagen vom Finanzamt belegt) dann bekommt er auch eine Rechnung ohne MWST.
Es ist hierbei völlig unerheblich, ob der Aussteller der Rechnung MWST-pflichtig ist.
Leistung 1000 EUR
0,00 % MWST
Brutto: 1000 EUR.

Und diese 1000 EUR landen dann als steuerfreie Umsätze in der Steuererklärung, es wird NICHTS an MWST ans FinAmt abgeführt.

Bitte genauer: In wessen Steuererklärung?

Heißt das, für einen Verein kann ich (mit FAmt-Beleg) in jeden Laden ein-
kaufen gehen ohne die U-St. zu zahlen? Sprich: das unten genannte Beispiel
im Getränkehandel: Ich zahle dann nur den Nettopreis für das Bier?

Interessant.
 
Dennoch sind faktisch alle Antworten falsch.
Wenn der Kunde MWST-befreit ist (und das anhand entsprechender Unterlagen vom Finanzamt belegt) dann bekommt er auch eine Rechnung ohne MWST.

Ich korrigiere mich gerne, und nehme das als weiteres Beispiel, dass das Deutsche Umsatzsteuerrecht einen grad an Komplexität hat, der einfach nicht mehr zu fassen ist.

Deshalb: Welcher Paragraph sagt das?

Alex
 
@falkgottschalk: danke, sowas wollte ich auch gerade schreiben.

Wenn ich meinem einen Auftraggeber, der von der MwSt. befreit ist (gGmbH) eine Rechnung schreibe, ist das der Rechnungsbetrag + 0% MwSt.

Wird vom Finanzamt akzeptiert, sie wollten einmal einen Nachweis, dass der Bildungsträger wirklich befreit ist, dann war alles okay.

Aber: Nicht jeder Verein ist von der MwSt. befreit!
 
Es gibt da bzgl. USt. eine kleine (gewollte) Lücke im Gesetz:
Wenn der Rechnungsempfänger von einer staatlichen Stelle bescheinigt bekommen hat, dass er UST.-frei ist, dann muss auch in der Rechnung keine UST. angegeben werden.
In der USt.-Anmeldung (in der Regel zum Quartal) werden eben zusätzlich zu den USt.-pflichtigen Einkünfte die ohne USt. mitangegeben.
Das haben wir diverse Jahre bereits so betrieben und wurde immer vom FA so akzeptiert. (In unserem Fall betraf das eine Dienstleistung im Bereich Erwachsenenbildung).

edit: falkgottschalk hatte das bereits genau dargelegt, SRY für den doppelten Post, hatte nur die 1. Seite des Threads gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
:rotfl:

Man kann wirklich nur jedem dringendst davon abraten, hier im MU-Forum eine
steuerrechtliche Frage zu stellen...

Natürlich.
Jeder schreibt nach bestem Wissen und Gewissen, aber als Endgültige Referenz immer Steuerberater!

Das ist sehr interessant was ihr da schreibt, werde ich mir merken und im Falle ich komme mal dazu für einen Verein etwas zu machen den St.ber drauf ansprechen.
 
So nun ist es schon soweit und ich mache etwas für einen Verein.
Daß er gemeinnützig ist bezweifle ich.

Also wäre folgende Vorgehensweise sinnvoll?
- Prüfen, ob der Verein von der MwST. befreit ist
- ggf schriftlich geben lassen.
- Rechnung ohne MwST, bzw. + MwST 0€ angeben?
- Keine vorsteuer ans FA zahlen müssen.

Korrekt?
Mondmann
 
Dennoch sind faktisch alle Antworten falsch.
Wenn der Kunde MWST-befreit ist (und das anhand entsprechender Unterlagen vom Finanzamt belegt) dann bekommt er auch eine Rechnung ohne MWST.
Es ist hierbei völlig unerheblich, ob der Aussteller der Rechnung MWST-pflichtig ist.
Leistung 1000 EUR
0,00 % MWST
Brutto: 1000 EUR.

Und diese 1000 EUR landen dann als steuerfreie Umsätze in der Steuererklärung, es wird NICHTS an MWST ans FinAmt abgeführt.
Und komme mir keiner dass das nicht stimmt - kommt bei mir dienstlich nahezu täglich vor und wird nach Rücksprache mit Juristen, Steuerfuzzies und Finanzamt genau so gehandhabt.

Ich möchte den Thread nochmals aufrollen, da ich nun nen Verein habe der von der MwST befreit ist.
Habe mit meinem Steuerberater telefoniert der meinte, daß es egal ist ob der Verein befreit ist oder nicht.
Wenn ich nen Festbetrag aufgemacht habe (in diesem Verein bin ich selbst, deshalb Festbetrag) dann muss ICH die MwST blechen.

Also angenommen ich mache 500€ aus, dann sind das 420€+80€ MwST die ICH dann abführen muss.

Also was stimmt denn nu?
 
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