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Rechnung ohne Mehrwertsteuer ??

rodriguez

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Wie stelle ich denn eine Rechnung an eine von der Mehrwertsteuer befreite Institution (Verein)

Nehmen wir an als Honorar wären 1000,- EUR (mehrwertsteuerfrei) vereinbart. Sind das dann:

840,34 netto
159,66 MwSt. 19%
-----------------
1000,00 brutto

oder eher

1000,- netto
190,00 MwSt. 19%
----------------
1190,00 brutto

bezahlt werden dann nur 1000,-, aber 190,- gehn trotzdem ans FA ?

Weil MwSt. MUSS ich doch immer auf die Rechnung schreiben??Oder stell ich einfach eine Rechnung OHNE MwSt. über 1000,- zahl dann aber daraus die 19% ans FA ???

Schei... ist das kompliziert..
 
Ist es nicht so, dass die 1190 bezahlen müssen? Jedenfalls musst Du die USt ausweisen und abführen. Ob von 1190 oder von 1000 hängt von der genauen Vereinbarung ab.
Der Verein bekommt die 190 auch nicht als Vorsteuer zurück, muss dafür aber auf seine Leistungen (Beiträge etc.) keine USt aufschlagen?

Thomas
 
genau so ist es.
im prinzip kannst du ja nichts dafür das der verein sich die mehrwertsteuer nicht wiederholen kann.
in jedem fall musst du die mwst. ausweisen und an das finanzamt "durchschleifen".
 
Wie stelle ich denn eine Rechnung an eine von der Mehrwertsteuer befreite Institution (Verein)

Nehmen wir an als Honorar wären 1000,- EUR (mehrwertsteuerfrei) vereinbart. Sind das dann:

840,34 netto
159,66 MwSt. 19%
-----------------
1000,00 brutto

oder eher

1000,- netto
190,00 MwSt. 19%
----------------
1190,00 brutto

bezahlt werden dann nur 1000,-, aber 190,- gehn trotzdem ans FA ?

Weil MwSt. MUSS ich doch immer auf die Rechnung schreiben??Oder stell ich einfach eine Rechnung OHNE MwSt. über 1000,- zahl dann aber daraus die 19% ans FA ???

Schei... ist das kompliziert..



Wenn 1000Euro vereinbart sind und der Rechnungsempfänger nicht Vorsteuer abzugsberechtigt ist, tritt Dein Beispiel 1 in Kraft.
 
Hallo,

Du könntest rechnungstechnisch auch schreiben
Rechnungsbetrag: 1000 EUR
MwSt: 0 % (da Betrag ohne MwSt)

Zumindest habe ich es mal so gemacht, da ich Privatperson keine Steuer abziehen/abführen darf, weil ich nicht zum Abzug berechtigt bin.

Viele Grüße
 
Wenn Rechnungssteller UND Rechnungsempfänger nicht vorsteuerfähig sind, was soll dann eine Rechnung mit - egal wie - aufgeführter Mehrwertsteuer???
 
Hallo,

dient der Dokumenation. Dann sieht es der Finanzbeamte gleich beim Prüfen der Belege.
Sicher kannst Du das auch einfach als Satz schreiben in den die Allgemeinen Bedingungen.

Viele Grüße
 
Wenn du vorsteuerberechtigt bist und 1000€ haben willst, dann sind es 1000+19%.
Du MUSST die MwST angeben.
Es ist zweitrangig, ob der Verein von der MwST befreit ist oder nicht, wichtig ist, wie es bei Dir ist.
Wenn Du 1000€ ausgemacht hast, dann ist es so wie in Deinem 1. Beispiel
Achtung halbwissen!
 
Ganz einfach, was hast Du denn im Angebot an den Verein vereinbart?

1. Honorar + Mwst.
2. oder 1.000 € Honorar

bei 1 Rechnung 1000 € + Mwst
bei 2 Rechnnug 1000 € Zusatz (Betrag enthält xx % Mwst + und den Betrag der Mwst. angeben.)
 
Es ist zweitrangig, ob der Verein von der MwST befreit ist oder nicht, wichtig ist, wie es bei Dir ist.

Genau. Du musst die Steuer abführen auf deine Leistung. Also
solltest du die auch auf der Rechnung anführen.

Wenn ihr "1000 EUR MwSt.-frei" vereinbart habt, ist das dein Pech. Denn
du musst die trotzdem abführen.

Ebenfalls Halbwissen ;)
 
Hast Du denn den Preis denn nicht in netto bzw. brutto verhandelt?
Prinzipiell tut man jenes netto, hast Du aber 1000,– € fix als Kosten
angesetzt musst Du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und
von Deinem ersten Beispiel Gebrauch machen...
 
Wenn du vorsteuerberechtigt bist und 1000€ haben willst, dann sind es 1000+19%.
Du MUSST die MwST angeben.
Es ist zweitrangig, ob der Verein von der MwST befreit ist oder nicht, wichtig ist, wie es bei Dir ist.
Wenn Du 1000€ ausgemacht hast, dann ist es so wie in Deinem 1. Beispiel
Achtung halbwissen!

Richtig!

Alex
 
Grundsätzlich ist Umsatzsteuer ein schlimmes Kapitel in der deutschen Steuergesetzgebung. EDIT: Und Halbwissen deshalb sehr gefährlich.

Aber innerhalb Deutschlands ist es erstmal so, wie oben beschrieben wurde:

Wenn DU USt. abführen musst, dann ist es vollkommen egal, wem (innerhalb Deutschlands) Du eine Rechnung stellst.

Wir machen unsere Preise immer Business to Business, das heisst, meine Kunden wissen, dass auf EUR 1.000 noch 19% USt kommen.

Es kommt jetzt darauf an, ob Du Deinem Kunden einen Brutto- oder Nettopreis genannt hast.

Das Finanzamt wird die 19% von Dir aber haben wollen -- wenn Du USt. abführst.

Alex
 
Vereine wie Privatpersonen kaufen IMMER mit Mehrwertsteuer ein.
Da gibts keinen netto-Preis.

Geh mal in einen Getränkehandel und bestell fürs Maifest 400Liter Bier.
Literpreis 1,90€ -> netto 1,60€ + 19%) - Da zahlt der Verein auch MwSt.

Die 1000€ die Du dem Verein genannt hast, ist Dein Bruttopreis (=119%).

So sollte es korrekt sein.
 
:rotfl:

Man kann wirklich nur jedem dringendst davon abraten, hier im MU-Forum eine
steuerrechtliche Frage zu stellen...
 
:rotfl:

Man kann wirklich nur jedem dringendst davon abraten, hier im MU-Forum eine
steuerrechtliche Frage zu stellen...
Immerhin decken sich alle Antworten. Also wäre der TE jetzt bei Jauch, könnte er beruhigt ohne einen weiteren Joker zuschlagen ;)
 
Dennoch sind faktisch alle Antworten falsch.
Wenn der Kunde MWST-befreit ist (und das anhand entsprechender Unterlagen vom Finanzamt belegt) dann bekommt er auch eine Rechnung ohne MWST.
Es ist hierbei völlig unerheblich, ob der Aussteller der Rechnung MWST-pflichtig ist.
Leistung 1000 EUR
0,00 % MWST
Brutto: 1000 EUR.

Und diese 1000 EUR landen dann als steuerfreie Umsätze in der Steuererklärung, es wird NICHTS an MWST ans FinAmt abgeführt.
Und komme mir keiner dass das nicht stimmt - kommt bei mir dienstlich nahezu täglich vor und wird nach Rücksprache mit Juristen, Steuerfuzzies und Finanzamt genau so gehandhabt.
 
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