picknicker1971
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Kurze Frage bzgl Rebuy:
Ich habe ein Gerät Online „bewerten„ lassen, Angebot war OK und dann entsprechend Angebot angenommen.
Jetzt ist es so, dass ein Familienmitglied doch Interesse an meinem Gerät hat. Kann ich einfach das Gerät nicht einschicken oder ist da jetzt schon ein Verkaufsvertrag zustande gekommen?
Die AGBs lassen sich dazu nicht aus, sondern nur für die Fälle das das Gerät bei Ankunft anders bewertet wird etc..
Ich habe ein Gerät Online „bewerten„ lassen, Angebot war OK und dann entsprechend Angebot angenommen.
Jetzt ist es so, dass ein Familienmitglied doch Interesse an meinem Gerät hat. Kann ich einfach das Gerät nicht einschicken oder ist da jetzt schon ein Verkaufsvertrag zustande gekommen?
Die AGBs lassen sich dazu nicht aus, sondern nur für die Fälle das das Gerät bei Ankunft anders bewertet wird etc..