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nick01
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Bzgl. dem Thema A1 Entsendungsbescheinigung und einer ggfs. zusätzlichen Prüfung bin ich zwischenzeitlich etwas weiter gekommen, für diejenigen die es interessiert, fasse ich mal zusammen:
- gesetzlich versichert: die Krankenkasse ist für die A1-Bescheinigung zuständig, egal ob man in die Rentenversicherung einzahlt oder nicht (§ 106 SGB IV, 2.1.1)
- privat versichert: nach meinem Verständnis ist die DRV zuständig
- eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit könnte die GKV evtl. einfordern, wenn Sie der Auffassung ist, dass sie z.B. Beiträge nachfordern könnte
Einen offenen Punkt habe ich noch: sowohl meine Krankenkasse als auch der Vermittler empfehlen mir die A1-Bescheinigung für mehrere Monate (gesamter Vertragszeitraum) auszustellen. Klar, aus deren Sicht ist der Bearbeitungsaufwand viel niedriger, als wenn ich alle zwei Wochen eine neue Bescheinigung anfordere. Technisch kann man wohl auch für >1 Jahr die A1-Bescheinigung beantragen, bei mir wären es 7-8 Monate.
Gibt es aber für mich als Freelancer einen guten Grund den anderen das Leben schwerer zu machen... und für jeden Grenzübertritt eine neue A1-Bescheinigung anzufordern?
- gesetzlich versichert: die Krankenkasse ist für die A1-Bescheinigung zuständig, egal ob man in die Rentenversicherung einzahlt oder nicht (§ 106 SGB IV, 2.1.1)
- privat versichert: nach meinem Verständnis ist die DRV zuständig
- eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit könnte die GKV evtl. einfordern, wenn Sie der Auffassung ist, dass sie z.B. Beiträge nachfordern könnte
Einen offenen Punkt habe ich noch: sowohl meine Krankenkasse als auch der Vermittler empfehlen mir die A1-Bescheinigung für mehrere Monate (gesamter Vertragszeitraum) auszustellen. Klar, aus deren Sicht ist der Bearbeitungsaufwand viel niedriger, als wenn ich alle zwei Wochen eine neue Bescheinigung anfordere. Technisch kann man wohl auch für >1 Jahr die A1-Bescheinigung beantragen, bei mir wären es 7-8 Monate.
Gibt es aber für mich als Freelancer einen guten Grund den anderen das Leben schwerer zu machen... und für jeden Grenzübertritt eine neue A1-Bescheinigung anzufordern?