Projekt im Ausland - Entsendungsbescheinigung A1: Prüfung auf Scheinselbständigkeit

Bzgl. dem Thema A1 Entsendungsbescheinigung und einer ggfs. zusätzlichen Prüfung bin ich zwischenzeitlich etwas weiter gekommen, für diejenigen die es interessiert, fasse ich mal zusammen:
- gesetzlich versichert: die Krankenkasse ist für die A1-Bescheinigung zuständig, egal ob man in die Rentenversicherung einzahlt oder nicht (§ 106 SGB IV, 2.1.1)
- privat versichert: nach meinem Verständnis ist die DRV zuständig
- eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit könnte die GKV evtl. einfordern, wenn Sie der Auffassung ist, dass sie z.B. Beiträge nachfordern könnte

Einen offenen Punkt habe ich noch: sowohl meine Krankenkasse als auch der Vermittler empfehlen mir die A1-Bescheinigung für mehrere Monate (gesamter Vertragszeitraum) auszustellen. Klar, aus deren Sicht ist der Bearbeitungsaufwand viel niedriger, als wenn ich alle zwei Wochen eine neue Bescheinigung anfordere. Technisch kann man wohl auch für >1 Jahr die A1-Bescheinigung beantragen, bei mir wären es 7-8 Monate.
Gibt es aber für mich als Freelancer einen guten Grund den anderen das Leben schwerer zu machen... :) und für jeden Grenzübertritt eine neue A1-Bescheinigung anzufordern?
 
Ich war öfter mal in der Schweiz, da ist A1 und ev. Werkvertrag etc. Pflicht, die stehen schon gerne mal am 1. Arbeitstag da zum prüfen.
In der Regel wurde durchgewunken, einmal kam es vor, dass wir statt der angemeldeten vollen Woche ( wohl auf Vorsorge des Auftragsgbers)
nach 2 Tagen fertig waren, der Prüfer kam aber am dritten...

Damit hatte ich da die Schreiner-innung an der Backe, die Berner sind besonders fleissig und die wollten Nachweise haben wegen Selbstständigkeit generell und auch wegen Scheinselbstständigkeit, (Firmenfahrzeugsschein, Rechnungskopien von verschiedenen Auftraggebern über die letzten Jahre und nochirgendwas..) die hab ich dann abgewimmelt bzw. mit ziemlich geschwärzten Kopien oder mal nem Briefkopf abzuwimmeln versucht, auch mit der Aussage sie als Schweizer gehen meine Kunden hier in D überhaupt nix an,
aber wie gesagt die sind recht schikanös drauf.

Ich bekam dann über die Schweizer Botschaft eine Strafe von ca. 100.- höchststaatlich besiegelt zugestellt. Ich habs bezahlt bin danach aber nichtmehr hin,
die können sich ihre Toblerone sonstwohin stecken..

edit.. achja, es gab dann noch ein Jahr glaub ich Arbeitsverbot da, ich hatte ja aber wie gesagt keinen Bock mehr und war auch nciht sonderlich attraktiv.
Horrende Lebenshaltungskosten und für die sind wir Deutsche die Billiglohnheimer und daher nicht gerne gesehen um die Preise nicht kaputt zu machen,
muss ich nicht haben.
 
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Ich war öfter mal in der Schweiz, da ist A1 und ev. Werkvertrag etc. Pflicht
Weißt Du noch, ob bei Euch die A1-Bescheinigung für jeden Grenzübertritt beantragt/ausgestellt wurde oder für einen längeren Zeitraum? z.B. monatlich...
 
Meine das war so als das anfing mit der Schweiz, dass die A1 immer nur für den ungefähren Zeitraum der Montage ausgestellt wurde,
für jeden Grenzübertritt war das aber jedenfalls nicht nötig weil da war mal auch ein WE zuhause dazwischen, ich konnte jedoch die immer kurzfristig per Mail beantragen,
und hatte diese dann nächsten Tags auch per Mail zum selbstausdrucken.
Als das dann ne Weile öfter kam hat die Lady von der AOK aber mal im vorraus für einige Wochen ausgestellt, schien für sie kein Problem.
Das war aber bei nem Kollegen bei ner anderen KK etwas anders. Am Besten fragst Du mal bei Deiner KK einfach nach.
 
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Das Thema „Scheinselbstständigkeit“ ist ... saublöd. [...]
Dass man 2 Jahre für einen Kunden arbeitet, kommt vor. Solange ich nicht abhängig bin, kann mir niemand vorschreiben,
wieviele Kunden ich habe und wieviel ich für ihn arbeite.
Das ist richtig, es ist wirklich blöd weils so subjektiv ist. Jeder versteht ein bisschen was Anderes darunter und ich weiß nicht, wie man sich gegen diesen Vorwurf überhaupt zuverlässig schützen kann. Klar, wenn man fixe Arbeitszeiten hat, einen fixen Arbeitsort, dann stellt sich die Frage nicht mehr. Die Anzahl der Kunden ist kein gutes Kriterium, auch wenn ich die Absicht dahinter natürlich erkennen kann. Bei uns in Österreich noch schlimmer - es hängt bei uns auch von der Art der Tätigkeit ab:

Ein Ex-Arbeitgeber wollte mich zurückhaben und ich ihn, aber eine reguläre Anstellung war mir schlicht nicht möglich (konnte nicht täglich ins Office fahren und war auch anderweitig tw. verplant), da hab ich ihm gesagt ich schreib ihm gern Honorarnoten und wenn die Arbeit fertig ist dann ist sie fertig. Wurde nix, der Arbeitgeber meinte er kann das nicht, weil ihm dann unterstellt würde, er wolle den Kündigungsschutz aushebeln.

Ich habe dafür kein Verständnis, schließlich ging der Wunsch der selbstständigen Tätigkeit ja von mir aus, es handelt sich doch nicht um irgendeinen Lieferdienst zu Dumpinglöhnen wo Scheinselbstständigkeit allgegenwärtig ist. Gleichzeitig haben die Firmen mit ihren Radboten aber offensichtlich keine Probleme damit, die ein Gewerbe anmelden zu lassen und dann zu fixen Dienstzeiten in der Stadt rumzulotsen.

Meine Selbstständigkeit habe ich eigentlich ziemlich bereut, weil der Staat doch soviele Fallen in den Weg legt und mir so manchen Auftrag vermiest hat.
 
Ich habe dafür kein Verständnis, schließlich ging der Wunsch der selbstständigen Tätigkeit ja von mir aus

Wir leben in einer Vollkasko-Welt, in der Eigenverantwortliches Handel einem freien Menschen abgesprochen wird. Der freie Geist ist vor sich selbst zu schützen!
 
Meine Selbstständigkeit habe ich eigentlich ziemlich bereut, weil der Staat doch soviele Fallen in den Weg legt und mir so manchen Auftrag vermiest hat.

Einfach den Wohnort & die Firma z.B.: nach Polen oder Lettland verlegen ... Dann bist Du nicht mehr Scheinselbständig - zumindest in D. Merke, wenn zwei Selbstständige das gleiche mache, ist es nicht gleich.
 
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