Projekt im Ausland - Entsendungsbescheinigung A1: Prüfung auf Scheinselbständigkeit

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nick01

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Hallo Zusammen,

Kann die Beantragung einer Entsendungsbescheinigung A1 eines Freiberuflers bei seiner Krankenkasse – als Nebeneffekt – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit nach sich ziehen?

Zum Hintergrund:
Ich bin Freelancer u. habe in den letzten 2 Jahren ausschließlich für einen Kunden gearbeitet, d.h. es liegt sehr wahrscheinlich Scheinselbständigkeit vor. Ich habe ein Angebot für ein zweites Projekt (Teilzeit) vorliegen. Sowohl Endkunde als auch Vermittlungsagentur befinden sich in der Schweiz. Ich würde meine Rechnungen an die Schweizer Vermittlungsagentur stellen. Die Tätigkeit erfolgt teilweise remote aus DE und teilweise vor Ort in CH. Gesetzl. Krankenversicherung bezahle ich ganz normal in DE, Rentenversicherung nicht.

Die Vermittlungsagentur verlangt von mir zwingend eine Entsendungsbescheinigung A1, die ich bei meiner gesetzl. Krankenkasse beantragen kann, um nachzuweisen das ich Sozialversicherung in DE bezahle. Meines Wissens nach können auch Krankenkassen eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiieren. Nun befürchte ich schlafende Hunde zu wecken.

Führen Krankenkassen Prüfungen auf Scheinselbständigkeit durch?

Besteht die Gefahr das aufgrund meiner Angaben in der A1-Bescheinigung – es sind Felder auszufüllen wie z.B. Rentenversicherungsnummer, Berufsbezeichnung, Art der Tätigkeit (bisher), Art der Tätigkeit (Ausland), Zeitraum des Auslandseinsatzes – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiiert wird oder dass meine Daten z.B. an die Rentenversicherung weitergegeben werden?

Meinen Steuerberater habe ich kontaktiert, wollte mal hören ob sonst jemand Erfahrungen damit hat. Danke vorab,
Nick
 
Dafür meldest du dich in einem Mac-Forum an?
 
Falsches Forum!

Gruß
aao_scout
 
Gesetzl. Krankenversicherung bezahle ich ganz normal in DE, Rentenversicherung nicht.

Die Vermittlungsagentur verlangt von mir zwingend eine Entsendungsbescheinigung A1, die ich bei meiner gesetzl. Krankenkasse beantragen kann, um nachzuweisen das ich Sozialversicherung in DE bezahle. Meines Wissens nach können auch Krankenkassen eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiieren. Nun befürchte ich schlafende Hunde zu wecken.

Führen Krankenkassen Prüfungen auf Scheinselbständigkeit durch?
Die A1-Bescheinigung wird im deinem Falle von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt oder von deiner Krankenkasse.
Frage erst bei deiner Krankenkasse nach.
Eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit macht eher die Deutschen Rentenversicherung – dies läuft aber seit ein paar Jahren im Einklang mit den Sozialversicherern.

Hier steht alles, was du zur A1-Bescheinigung primär wissen musst:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html

Eine Scheinselbständigkeit ist nicht immer gleich gegeben – kommt auch auf die Tätigkeit an.
Wenn ein Projekt halt ein bis 2 Jahre läuft…
 
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Die Dauer der Zusammenarbeit mit einem Kunden ist kein eindeutiger Indikator für Scheinselbstständigkeit. Es kommt darauf an, wie Du in die Prozesse beim Kunden eingebunden bist, ob Du ein gemeinsamen Aktivitäten (Weihnachtsfeiern, etc) teil nimmst oder Du z.b. eine lehrende Tätigkeit ausübst. Du solltest Dich da von einem Profi beraten lassen. Insbesondere die DRV hat eine sehr eigentümliche Auffassung bzgl. Scheinselbstständigkeit ....

Was hilft:
* Gründe eine GmbH/AG
* Stelle Mitarbeiter ein
* Suche Dir weitere Kunde
* Dokumentiere Akquise
* Arbeite Selbstbestimmt
* Nutze eigenes Arbeitsgerät
* Nehme hohe Stundensätze (Die sollten deutlich über dem Stundenlohn eines Mitarbeite mit selber Tätigkeit sein)

Das alles ist natürlich kein Garant für die Nicht-Scheinselbstständigkeit, hilft aber.

Und hier findest Du weitere Infos: https://www.vgsd.de/scheinselbstaendigkeit/
 
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Die Dauer der Zusammenarbeit mit einem Kunden ist kein eindeutiger Indikator für Scheinselbstständigkeit. Es kommt darauf an, wie Du in die Prozesse beim Kunden eingebunden bist, ob Du ein gemeinsamen Aktivitäten (Weihnachtsfeiern, etc) teil nimmst oder Du z.b. eine lehrende Tätigkeit ausübst.
Exakt.
Wenn dir dein Kunde auch deine Arbeitsgeräte kauft, wenn du Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommst –
wenn du eine Stechuhr bedienen musst, wenn du NICHT selbst über deine Arbeitzeiten verfügen kannst usw.
…sind es Indikatoren für eine Scheinselbstständigkeit.
 
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Und generell: Lehrende Tätigkeiten sind ohne Nachweis einer unternehmerischen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ...
 
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Ich bin Freelancer u. habe in den letzten 2 Jahren ausschließlich für einen Kunden gearbeitet, d.h. es liegt sehr wahrscheinlich Scheinselbständigkeit vor. Ich habe ein Angebot für ein zweites Projekt (Teilzeit) vorliegen. Sowohl Endkunde als auch Vermittlungsagentur befinden sich in der Schweiz. Ich würde meine Rechnungen an die Schweizer Vermittlungsagentur stellen. Die Tätigkeit erfolgt teilweise remote aus DE und teilweise vor Ort in CH. Gesetzl. Krankenversicherung bezahle ich ganz normal in DE, Rentenversicherung nicht.

Ich habe zwar schon etliche Aufträge im Ausland gehabt und hier in D mit Agenturen zusammen gearbeitet. Musste aber noch nicht einen Nachweis erbringen.

BTW, die einfachste Lösung ist: Arbeite mit Gewerken. Dann bist Du raus.
 
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Die A1-Bescheinigung wird im deinem Falle von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt oder von deiner Krankenkasse.
Frage erst bei deiner Krankenkasse nach.
Eine Prüfung auf Scheinselbstständigkeit macht eher die Deutschen Rentenversicherung – dies läuft aber seit ein paar Jahren im Einklang mit den Sozialversicherern.
Danke für die Hinweise. Zwischenzeitlich habe ich erfahren das die GKV wohl nur dann Daten an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet mit Bitte um Prüfung, wenn der Verdacht besteht das Beiträge nachgefordert werden können. In meinem Fall zahle ich seit Jahren den Höchstbeitrag in die GKV. Also wäre das vermutlich weniger relevant.

Allerdings habe ich auf obigen DRV-link gelesen:
"Nur für Personen, für die Rentenversicherungsbeiträge nicht an eine Krankenkasse zu zahlen sind (z. B. Beamte, Selbständige), stellt die A1-Bescheinigung regelmäßig die DRV Bund aus.".
Da ich seit meiner Freiberuflichkeit, d.h. seit vielen Jahren nicht mehr in die Rentenversicherung einzahle, sieht es so aus als müsste ich mich direkt an die DRV wenden. Und selbst wenn ich mich an meine GKV wende und selbst wenn diese sagen sie wären zuständig, könnte es dann vielleicht doch sein das Sie meine Daten weiterleiten - aufgrund nicht erfolgter Rentenversicherungsbeiträge -, und zwar nicht mit der Bitte um Prüfung, sondern mit der Bitte um Ausstellung der A1-Bescheinigung. Jedoch möchte ich vermeiden das meine Daten bei der DRV landen...

Schade, wenn man aus so einem Grund ein eigentlich tolles Projekt nicht annimmt..., gerade momentan wo es wenig gibt...
Wenn sich jemand sich auf diesem Detailgrad auskennt - also bzgl. der Frage wer zuständig ist - wäre ich für weitere Tipps sehr dankbar.
 
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Als erstes einmal - niemals beruflich ins Europäische Ausland ohne A1 Bescheinigung!
Die beiden Länder die das rigoros und konsequent überprüfen sind übrigens die Schweiz und Frankreich.
Als GKV Versicherter wird das deine Krankenkasse ausstellen und ich hoffe für dich, dass deine weiss was "Selbständig" ist ...
Rechne bei der ersten Bescheinigung mit einer längeren Bearbeitungszeit und freu dich dass du nicht die 6+ Wochen auf die Rentenversicherung warten musst.
Wenn du das erste Mal beantragst - telefoniere mit deiner Sachbearbeitung und nerv die, damit die Folgebescheinigungen schneller kommen.
Achte darauf nur exakt die Tage zu beantragen, die du tatsächlich (!!!) dort bist und ja, du musst jeden Grenzübertritt einzeln bescheinigen lassen - sonst laufen dir die Fristen weg.
Bei späteren Entsendungen kannst du auch schon mit dem Antrag über die Grenze, wenn du zusätzlich nachweisen kannst, dass du schon 2 oder 3 mal dort gewesen bist.

Achtung, wenn mich nicht alles täuscht, dann darfst du in der Schweiz wie in Kanada nicht als Freelancer arbeiten, das muss im Sinne einer Anstellung sein.
Im Regelfall muss einen dafür die Schweizer Vermittlungsagentur (z.B. der bekannte Sklavenhändler) anstellen!
Die A1 Bescheinigung ist dann die Entsendung in den Anstellungsvertrag der Schweizer Vermittlungsagentur.
 
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Das Thema „Scheinselbstständigkeit“ ist ... saublöd.

Es gibt keine bzw. nicht immer eine klare Regelung. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, die Gewichtung
der Faktoren ist auch nicht klar geregelt. Daher kann eine Entscheidung mal so, mal so ausfallen. Bzw. ein befragter Anwalt
rät so, der andere so. Ein Finanzamt sagt so, das andere so.

Dass man 2 Jahre für einen Kunden arbeitet, kommt vor. Solange ich nicht abhängig bin, kann mir niemand vorschreiben,
wieviele Kunden ich habe und wieviel ich für ihn arbeite.

Daneben gibt es natürlich auch viele klare Fälle und dafür ist das Gesetz gemacht und auch sinnvoll.
 
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Achtung, wenn mich nicht alles täuscht, dann darfst du in der Schweiz wie in Kanada nicht als Freelancer arbeiten, das muss im Sinne einer Anstellung sein.
Im Regelfall muss einen dafür die Schweizer Vermittlungsagentur (z.B. der bekannte Sklavenhändler) anstellen!
Die A1 Bescheinigung ist dann die Entsendung in den Anstellungsvertrag der Schweizer Vermittlungsagentur.

Dann halt nicht die Arbeitskraft verkaufen, sondern Ergebnisse.
 
Es gibt keine bzw. nicht immer eine klare Regelung. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, die Gewichtung
der Faktoren ist auch nicht klar geregelt. Daher kann eine Entscheidung mal so, mal so ausfallen.
Yep ... der Auftraggeber spielt auch eine Rolle. Die DRV prüft die Freelancer, die für sie arbeiten, wesentlich vorsichtiger als Freelancer die nicht für die DRV arbeiten ... :-D
 
M.E. sollte der Stundensatz entscheidend sein, ob es sich um eine Selbstständige Tätigkeit handelt oder nicht.
 
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Kann die Beantragung einer Entsendungsbescheinigung A1 eines Freiberuflers bei seiner Krankenkasse – als Nebeneffekt – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit nach sich ziehen?
Frei nach Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber, in der Realität bei Ausstellung durch die Krankenkasse eher unwahrscheinlich.
Wenn man seine A1 allerdings über die DRV bestellen muss, dann besteht durchaus eher die Möglichkeit, dass die da eine Überprüfung dran hängen.
In aller Regel kann man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sowieso davon ausgehen, dass die Überprüfung einen regelmässig alle paar Jahre ereilt.
Das macht aber nichts, auch wenn die Rechtsgrundlage eher etwas von schlecht gestocktem handwerklich gewohnt gepfuschten Wackelpudding hat ...

Übrigens noch ein kleines Schmankerl und ich hoffe das ist nicht mehr so: es gibt ein digitales Online-Portal, das jeder Angestellte verwenden muss, um seine A1 zu beantragen. Das gleiche Portal durfte (darf?) aber nicht von Freiberuflern und Selbstständigen benutzt werden, die müssen per Papierform beantragen. Alternativ stellen die Krankenkassen einem auch einen Fax(!)-Zugang für eine schnellere Bearbeitung ... Deutschland 2021 ...
 
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Rechne bei der ersten Bescheinigung mit einer längeren Bearbeitungszeit und freu dich dass du nicht die 6+ Wochen auf die Rentenversicherung warten musst.
Was meinst Du mit "6+ Wochen auf die Rentenversicherung warten". Ich zahle seit meiner Freiberuflichkeit (>10 J.) nicht mehr in die Rentenversicherung ein u. hoffe das es auch so bleibt...

Achte darauf nur exakt die Tage zu beantragen, die du tatsächlich (!!!) dort bist und ja, du musst jeden Grenzübertritt einzeln bescheinigen lassen - sonst laufen dir die Fristen weg.
Für mich ist ein Projekt mit einer Dauer von ca. 6-8 Monaten geplant, ca. 50% Auslastung, teils remote u. teils vor Ort. D.h. ich weiß noch gar nicht wann ich genau vor Ort wäre. Zu Beginn eher weniger und wenn es bzgl. Corona besser aussieht (und die Schweiz geht das ja recht locker an...) dann vermutlich ca. 3x im Monat für jeweils 2-3 Tage. Der Schweizer Vermittler möchte per Vertrag sicherstellen das ich ca. 2 Wochen nach Projektbeginn die A1 Bescheinigung vorlege. Wie Du schon sagst, die Schweiz ist da strikt. Ich hätte im A1-Formular im Feld "Voraussichtliche Dauer... " Vertragsbeginn-bzw. Vertragsende angegeben, sprich angenommen das eine A1 Bescheinigung für den gesamten Zeitraum ausreicht. Warum genau würdest Du nur die exakten Tage beantragen?

Achtung, wenn mich nicht alles täuscht, dann darfst du in der Schweiz wie in Kanada nicht als Freelancer arbeiten, das muss im Sinne einer Anstellung sein.
Im Regelfall muss einen dafür die Schweizer Vermittlungsagentur (z.B. der bekannte Sklavenhändler) anstellen!
Zur Info: in der Schweiz sind die ersten 90 Einsatztage vor Ort in einem Kalenderjahr möglich ohne ausländerrechtliche Erlaubnis/ ohne Sozialversicherung in der Schweiz zu zahlen /ohne eine Selbständigkeit anerkennen zu müssen. In meinem Fall bleibe ich unter den 90 Tagen. Sollte also unproblematisch sein. Nach den 90 Tagen bleiben die Optionen (1) Festanstellung über Sklavenhändler oder (2) ausschließlich remote-Arbeit.
 
Wenn man seine A1 allerdings über die DRV bestellen muss, dann besteht durchaus eher die Möglichkeit, dass die da eine Überprüfung dran hängen.
Genau das ist der Knackpunkt und meine eigentliche Frage: da ich nicht in die Rentenversicherung einzahle, scheint es laut …
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html

…Absatz (2) „Wer braucht eine A1-Bescheinigung“ so zu sein, dass die DRV die A1-Bescheinigung ausstellt. Hat hier jemand Erfahrungen wann genau die GKV nicht zuständig ist?

In dem A1-Formular für Selbstständige, siehe …
Vorübergehende Erwerbstätigkeit eines Selbstständigen in einem anderen Mitgliedstaat - Onlineversion (dvka.de)
… wird u.a. auch nach der Rentenversicherungsnummer gefragt. Sollte ich da meine Rentenversicherungsnummer angeben? Die letzte Einzahlung war vor > 10 Jahren... .
 
Eigentlich müsste sich die Rentenversicherung doch schon bei Dir gemeldet haben. Wenn Du mal unselbstständig gearbeitet hast und dann in die Selbstständigkeit gegangen bist, sollte sich die DRV bei Dir bereits gemeldet haben.

Aber eigentlich ist das eh alles egal. Nach der nächsten Wahl kommt die Versicherungspflicht für Selbstständige in der DRV sowieso ...
 
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Alternativ stellen die Krankenkassen einem auch einen Fax(!)-Zugang für eine schnellere Bearbeitung ... Deutschland 2021 ...
Da kann ich berichten das es zumindest bei meiner Krankenkasse (mittlerweile) einfacher geht: einmal registriert, wird die A1-Bescheinigung auch per E-Mail versandt. Aber Du hast schon recht, wenn man sich vor Augen führt das die >400 Gesundheitsämter in DE nicht mal eine einheitliche Software nutzen wollen ... und das Fax bevorzugen...
 
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