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nick01
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Hallo Zusammen,
Kann die Beantragung einer Entsendungsbescheinigung A1 eines Freiberuflers bei seiner Krankenkasse – als Nebeneffekt – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit nach sich ziehen?
Zum Hintergrund:
Ich bin Freelancer u. habe in den letzten 2 Jahren ausschließlich für einen Kunden gearbeitet, d.h. es liegt sehr wahrscheinlich Scheinselbständigkeit vor. Ich habe ein Angebot für ein zweites Projekt (Teilzeit) vorliegen. Sowohl Endkunde als auch Vermittlungsagentur befinden sich in der Schweiz. Ich würde meine Rechnungen an die Schweizer Vermittlungsagentur stellen. Die Tätigkeit erfolgt teilweise remote aus DE und teilweise vor Ort in CH. Gesetzl. Krankenversicherung bezahle ich ganz normal in DE, Rentenversicherung nicht.
Die Vermittlungsagentur verlangt von mir zwingend eine Entsendungsbescheinigung A1, die ich bei meiner gesetzl. Krankenkasse beantragen kann, um nachzuweisen das ich Sozialversicherung in DE bezahle. Meines Wissens nach können auch Krankenkassen eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiieren. Nun befürchte ich schlafende Hunde zu wecken.
Führen Krankenkassen Prüfungen auf Scheinselbständigkeit durch?
Besteht die Gefahr das aufgrund meiner Angaben in der A1-Bescheinigung – es sind Felder auszufüllen wie z.B. Rentenversicherungsnummer, Berufsbezeichnung, Art der Tätigkeit (bisher), Art der Tätigkeit (Ausland), Zeitraum des Auslandseinsatzes – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiiert wird oder dass meine Daten z.B. an die Rentenversicherung weitergegeben werden?
Meinen Steuerberater habe ich kontaktiert, wollte mal hören ob sonst jemand Erfahrungen damit hat. Danke vorab,
Nick
Kann die Beantragung einer Entsendungsbescheinigung A1 eines Freiberuflers bei seiner Krankenkasse – als Nebeneffekt – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit nach sich ziehen?
Zum Hintergrund:
Ich bin Freelancer u. habe in den letzten 2 Jahren ausschließlich für einen Kunden gearbeitet, d.h. es liegt sehr wahrscheinlich Scheinselbständigkeit vor. Ich habe ein Angebot für ein zweites Projekt (Teilzeit) vorliegen. Sowohl Endkunde als auch Vermittlungsagentur befinden sich in der Schweiz. Ich würde meine Rechnungen an die Schweizer Vermittlungsagentur stellen. Die Tätigkeit erfolgt teilweise remote aus DE und teilweise vor Ort in CH. Gesetzl. Krankenversicherung bezahle ich ganz normal in DE, Rentenversicherung nicht.
Die Vermittlungsagentur verlangt von mir zwingend eine Entsendungsbescheinigung A1, die ich bei meiner gesetzl. Krankenkasse beantragen kann, um nachzuweisen das ich Sozialversicherung in DE bezahle. Meines Wissens nach können auch Krankenkassen eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiieren. Nun befürchte ich schlafende Hunde zu wecken.
Führen Krankenkassen Prüfungen auf Scheinselbständigkeit durch?
Besteht die Gefahr das aufgrund meiner Angaben in der A1-Bescheinigung – es sind Felder auszufüllen wie z.B. Rentenversicherungsnummer, Berufsbezeichnung, Art der Tätigkeit (bisher), Art der Tätigkeit (Ausland), Zeitraum des Auslandseinsatzes – eine Prüfung auf Scheinselbständigkeit initiiert wird oder dass meine Daten z.B. an die Rentenversicherung weitergegeben werden?
Meinen Steuerberater habe ich kontaktiert, wollte mal hören ob sonst jemand Erfahrungen damit hat. Danke vorab,
Nick