Probleme mit eBay und PayPal

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small wan

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Hallo,

ich habe einen Artikel bei eBay ersteigert und sofort mit PayPal bezahlt.

Nun meldete sich er Verkäufer eine Woche lang nicht. Daraufhin schrieb ich ihn im Abstand von zwei Tagen insgesamt drei Mal an, ohne eine Antwort zu bekommen.
Schließlich öffnete ich einen Fall bei eBay. Die 10-Tagesfrist habe ich abgewartet und den Fall an den eBay-Kundenservice übergeben. Am Telefon sagte man mir, dass der Fall zu meinen Gunsten entschieden werde.
Da ich seitens eBay nach vier Tagen immer noch keine Rückmeldung hatte, rief ich wieder dort an.
Man sagte mir, dass sie mir mein Geld nicht zurückzahlen können, da der Verkäufer nicht in Deutschland sitzt (Anm.: aber im deutschen eBay anbietet).

Jetzt suche ich mir schon seit einer Stunde den Wolf, um herauszufinden, ob dem wirklich so ist.

Habt Ihr Erfahrungen?

Danke.
 
Habt Ihr Erfahrungen?

Ja, sogar noch schlimmere. Sowohl als Käufer als auch Verkäufer.

Was habe ich daraus gelernt: Paypal meiden, wo man kann.
 
Es geht hier immerhin um 2000 Euro. Für etwas nähere Informationen wäre ich dankbar.
 
Hast du bei Paypal per ELV oder Kreditkarte bezahlt? Dann kannst du den Betrag zurück buchen lassen, musst dich dann aber eventuell mit dem von Paypal beauftragten Inkassounternehmen herumschlagen.

Falls du per Guthaben oder per Aufladung bezahlt haben solltest, bleibt dir nur der Rechtsweg, falls du eine RSV abgeschlossen hast, sonst lohnt sich das auch nicht.

Du kannst auch noch mal nachfragen, wo der dir genannte Grund in deren Klauseln drin steht, falls das wirklich drin steht (diese Regelung kenne ich selber nicht), hast du vermutlich schlechte Karten. Ob das jedoch rechtsgültig ist, wäre auch noch mal eine andere Frage. Du kannst dich auch beim Ombudsmann beschweren: http://www.financial-ombudsman.org.uk
 
Kreditkarte.

Ich habe noch mal bei eBay angerufen, um die Klausel in den AGB in Erfahrung zu bringen. Der Mitarbeiter hat mich lediglich auf die AGB online verwiesen - ich solle selber suchen: jetzt bin ich so richtig stinkig.
Finden konnte ich jene Stelle nicht.
Vor allem stand ja beim Kauf, dass die Transaktion abgesichert ist.
PayPal verweist übrigens auf eBay. Tolle Geschäftspraktiken sind das.
 
Das tut mir wirklich leid für Dich und für mich ist es arglistige Täuschung. Man geht auf Ebay, kauft und man wird dazu quasi genötigt PayPal zu benutzen. Es wird Sicherheit versprochen, am Arsche mit diesem Idiotenverein.

Bin selbst jetzt zu Amazon gewechselt, was den Verkauf angeht, viel besser als Ebay, gekauft habe ich schon immer dort.
 
Naja, bei einer Banküberweisung hätte ich keinerlei Handhabe.
Ich hatte bisher zwei Mal ein Problem mit Verkäufern. Dabei ging es aber um Beträge um die 100€. Beide Male bekam ich mein Geld wieder. Im vierstelligen Bereich scheint man nicht ganz so "großzügig" zu sein.
 
Ich kann mich irren, aber irgendwie habe ich im Kopf dass man bei KK-Zahlungen immer(!) eine Unterschrift des Transaktionsbeleges vom KK-Anbieter verlangen kann. Vielleicht den mal knechten, soll der sich doch mit ebay oder paypal rumärgern?
 
seltsam... ich hatte bisher zwei fälle eröffnen müssen. beide male wurde mir das geld von paypal zurückgezahlt. war allerdings auch nicht im vierstelligen bereich.
 
Das ist eine ganz schlechte Konstellation, ich meine irgendwann mal etwas in der c't gelesen zu haben. Der PP-Schutz greift voll nur, wenn beide Parteien in Deutschland sitzen. Da haben sich schon einige darüber geärgert. Papypal sollte man nur nutzen, wenn der Sitz des Verkäufers laut Ebay-Angabe in Deutschland ist (dieht man im Ebay-Angebot), ansonsten kann man auch gleich vorab das Geld in bar schicken, Schutzeffekt ist identisch.
 
Du kannst auch das Geld von der Kreditkarte quasi wieder zurückbuchen lassen. Du rufst bei deiner Bank an und sagst, dass die Abbuchung unrechmäßig war, da du keine Ware erhalten hast. Mehr dazu findest du in den AGB deines Kreditkartenunternehmens.
 
Du kannst auch das Geld von der Kreditkarte quasi wieder zurückbuchen lassen. Du rufst bei deiner Bank an und sagst, dass die Abbuchung unrechmäßig war, da du keine Ware erhalten hast. Mehr dazu findest du in den AGB deines Kreditkartenunternehmens.

das kann übel daneben gehen wenn sich das Paypal nicht gefallen lassen wird. Und die Anwälte freut es zusätzlich.
 
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