Mankind75
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Mir wurde das anders (ebenfalls an der Universität) auf Basis der Subsumtionsfrage "Wer will was von wem woraus?" erklärt. Also in dem Sinne "Kunde B fordert Lieferung des Macbooks auf Anspruchsgrundlage … (Paragraf weiß ich leider nicht mehr)Ich hab mal Wirtschaftsprivatrecht an der Uni besucht und da wurde so etwas erklärt wie folgt:
Ein Kaufvertrag (der hier zustande gekommen ist) verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung ihrer versprochenen Leistungen. Es sei denn es kommt was dazwischen.
Der Folgeschritt wäre dann, dass das Zustandekommen eines Kaufvertrages erfolgt wäre. Ein Kaufvertrag basiert auf Angebot und Annahme. Das Angebot könnte man sehen in … die Annahme in …