PPT-Vortrag_Geistiges Eigentum des Erstellers?

jkmed

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Moin Moin,

folgendes Szenario:

für eine interne Fortbildungsreihe habe ich einen PPT-Vortrag vorbereitet (in meiner Freizeit) und dann vor versammeltem Fachpublikum auch gehalten.
Jetzt verlangt mein Arbeitgeber die Herausgabe dieses Vortrags, damit jemand anderes in einer anderen Stadt eben diesen Vortrag halten kann.
Ist das so einfach, hat mein Arbeitgeber das Recht auf Herausgabe? Eigentlich möchte ich nicht auf diese Forderung eingehen...mein AG war in der Vergangenheit in gewissen Bereichen nicht gerade kulant; das Vertrauensverhältnis hat sich dadurch merklich abgekühlt...

Könnt ihr mir helfen?
 
war die Fortbildungsreihe vom Arbeitgeber beauftragt und in der Arbeitszeit?
Wenn ja, kann er natürlich auf Herausgabe bestehen, wann Du die PPT gemacht hast, ist dabei unerheblich.

Meine private Meinung, keine Rechtsberatung.
 
Ja, Fortbildungsreihe war während der Arbeitszeit.
Hab mir sowas schon gedacht...
 
Nachdem Du den Vortrag in Deiner Freizeit erstellt hast, also die Zeit dafür nicht bezahlt bekommen hast, würde ich ihn erst mal nicht herausgeben.
Ich denke schon, dass Du da ein gewisses Urheberrecht drauf hast.

Ist aber auch meine private Meinung und keine Rechtsberatung.

ok, war zu spät dran, hat sich erledigt
 
Wann Du den Vortrag erstellt hast, ist IMHO unerheblich. Wenn Du hier Freizeit investierst, toll aber letztlich war es ein Vortrag im Rahmen der internen Fortbildung und somit Bestandteil Deiner Arbeit. Ich denke, dass Du das Ding rausgeben müsstest. Ein Arbeitsrechtler anwesend?
 
Ich sehe das nicht so.

Was waren denn die Anforderungen an den Vortrag. Wenn eine Anforderung eine PPT war, dann ist sicherlich eine Herausgabe notwendig. Wenn es diesbezüglich aber keine Angaben gab, sehe ich keinen Grund für eine Herausgabe.

Aber fest zusichern kann ich dies nicht.
 
Eine PPT war keine Anforderung, hätte auch eine Flipchart nehmen können :rolleyes:

Irgendwie möchte ich es dem AG nicht so einfach machen; wie gesagt: Kriegsbeil ist schon ausgebuddelt
 
Es ist relativ einfach in Deutschland: alles was man macht gehört dem Arbeitgeber so es zum Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers gehört.

Nur alles was nicht zum direkten Tätigkeitsbereich gehört, gehört einem selbst.

Deshalb haben alle Softwareentwickler das Problem, das eigentlich selbst ihre Freizeitprojekte ihrem Arbeitgeber gehören, außer der Arbeitgeber genehmigt dies.
 
Irgendwie möchte ich es dem AG nicht so einfach machen; wie gesagt: Kriegsbeil ist schon ausgebuddelt

:sick:

Kündigen wäre wohl angebrachter ...

Ich weiß nicht, was davor vorgefallen ist, aber mit dieser Einstellung fällst Du irgendwann auf die Schnauze! :rolleyes:
 
Eine PPT war keine Anforderung, hätte auch eine Flipchart nehmen können :rolleyes:

Irgendwie möchte ich es dem AG nicht so einfach machen; wie gesagt: Kriegsbeil ist schon ausgebuddelt

Bist Du sicher das das der richtige Arbeitgeber für dich ist :confused:
Offenbar hast Du da ein großes Problem.

Ich sehe das so: Wenn Du offenbar Deinem Arbeitgeber nicht die Dokumente geben willst die Du für ihn erstellt hast, so liegt das Problem auf Deiner Seite.

Es ist völlig unerheblich ob Du das Dokument in deiner privaten Zeit oder während der Arbeitszeit erstellt hast. Es ist im Auftrag erfolgt und entsprechend hast Du die Sachen auch selbstverständlich zur Verfügung zu stellen.

Darf man wissen um was es sich handelt und wieviel know how da drin steckt?

Irgendwie möchte ich es dem AG nicht so einfach machen; wie gesagt: Kriegsbeil ist schon ausgebuddelt

Tja, dann solltest Du den Arbeitgeber schnellstens verlassen.
Zumindest ich (als Arbeitgeber) würde auch keinen Wert auf eine weitere Zusammenarbeit mit Dir legen


Was ist denn da vorgefallen das dein Verhältnis zu Deinen Arbeitgeber so zerrüttet ist?

Gruß
Tina

PS: wenn ich Dein Arbeitgeber wäre würde ich an Deiner Arbeitseinstellung arg zweifeln.
 
nach meiner bescheidenen Meinung hast du das Urheberrecht an dem in deiner Freizeit erstellen Vortrag (sofern er eine bestimmte Schoepfungshoehe hat oder eine wissenschaftliche Arbeit ist), dein Arbeitgeber hat aber das Nutzungsrecht aufgrund des Dienstverhaeltnisses das er mit dir hat.
 
nach meiner bescheidenen Meinung hast du das Urheberrecht an dem in deiner Freizeit erstellen Vortrag (sofern er eine bestimmte Schoepfungshoehe hat oder eine wissenschaftliche Arbeit ist), dein Arbeitgeber hat aber das Nutzungsrecht aufgrund des Dienstverhaeltnisses das er mit dir hat.

tolles Argument was meiner Meinung nach nicht richtig ist.

Nur weil ein Arbeitnehmer etwas in seiner Freizeit erarbeitet hat (es hat ja offenbar einen Auftrag des Arbeitgebers gegeben) heisst das noch lange nicht das er das Dokument zurück halten kann. Und ob er das als ppt oder auf einem Flipchart macht ist dabei völlig überflüssig.

Es ist den meisten hier sicher nicht verborgen geblieben das ich meist immer auf der Seite der Arbeitnehmer stehe.
Aber das was ich bisher zu diesem Thema von Threadersteller gelesen habe, lässt mich zu dem Schluss kommen das ich als Arbeitgeber keine Wert auf einen solchen Mitarbeiter legen würde (und das habe ich sehr zurückhaltend formuliert).

@ Threadersteller:
mach einen anständigen Job und fang nicht am zum Ende Deiner Arbeitsbeziehung (und darauf wird es wohl hinauslaufen) deinen Dickkopf durchzusetzen.
Das Arbeitszeugnis ist nicht mehr allzu fern und solche Dinge bleiben lange im Gedächtnis haften. Und das nicht zu Deinem Vorteil.

Ohne zu wissen was da vorgefallen ist hat es aber keinen Sinn sich darüber Gedanken zu machen
 
nehmen wir an ich bin angestellter Fotograf und besuche ein Fortbildung. In meiner Freizeit mache ich Fotos, die ich im Rahmen der Fortbildung zeige. Wer hat das Urheberrecht an diesen Fotos?
 
nein - es sind Fotos die gut in eine Praesentation passen die ich im Rahmen der Fortbildung halte. Mein Arbeitgeber hat mir nur die Arbeitszeit fuer die Fortbildung zur Verfuegung gestellt. Die Fortbildung ist nicht mit einem besonderen Auftrag verbunden. Ich soll lernen mit einem Bildbearbeitungsprogramm umzugehen.
 
nein - es sind Fotos die gut in eine Praesentation passen die ich im Rahmen der Fortbildung halte. Mein Arbeitgeber hat mir nur die Arbeitszeit fuer die Fortbildung zur Verfuegung gestellt. Die Fortbildung ist nicht mit einem besonderen Auftrag verbunden. Ich soll lernen mit einem Bildbearbeitungsprogramm umzugehen.

dann würde ich das als Deine Privatsache ansehen.
Sobald jedoch ein Auftrag vorliegt sieht das jedoch anders aus.
 
soweit ich verstanden habe, lag fuer die PPT kein Auftrag vor. Es bleibt die Frage ob ein PPT slide eine Schoepfungshoehe hat oder als wissenschaftliche Arbeit betrachtet werden kann :)
 
soweit ich verstanden habe, lag fuer die PPT kein Auftrag vor. Es bleibt die Frage ob ein PPT slide eine Schoepfungshoehe hat oder als wissenschaftliche Arbeit betrachtet werden kann :)

es lag ein Auftrag vor. Wie der zu lösen ist steht auf einem Blatt.
Wo kommen wir denn hin wenn ein AG jetzt jeden Kleinmist anweisen müsste.
Welche Mittel dazu genutzt werden ist nebensächlich, das liegt in der Entscheidungsfreiheit des AN.
 
ich habe da wohl was falsch verstanden. Ich dachte, es waere eine Praesentation im Rahmen einer Fortbildung und nicht, wie wohl richtigerweise, eine Praesentation fuer eine Fortbildung :)
 
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