marco@mac
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Weder.
Noch.
Soviel dazu.
Im Ernst: Ich hatte zuerst denselben spontanen Gedanken.
Allerdings...
Erstens kann die Diagnose des Service Providers ja theoretisch auch falsch sein.
Zweitens: Welche Summe da drin steht, ist nicht das Problem das Verkäufers, oder hier Threaderstellers.
Vielleicht repariert's ja jemand anderes günstiger, oder der Käufer selbst, oder was auch immer.
Solange man...
1. ...das Book offen und unmissverständlich (also nicht im superkleingedruckten) als "defekt", "nicht funktionsfähig" o.ä. anbietet UND
2. ...den Käufer nicht mit Lügen täuscht, wie bspw. einen anderen Geschehenshergang erzählt, um einen nicht so gravierenden Schaden zu suggerieren,
...sehe ich das Problem nicht.
Und schon gar keinen Betrug.
Man ist verpflichtet, den Artikel ordnungsgemäss zu beschreiben, und den Käufer nicht zu täuschen.
Aber man ist nicht verpflichtet, den Käufer mit irgendwelchen Zusatzdetails, wie bspw. der Höhe des Kostenvoranschlags, abzuschrecken.
Wenn er dem Käufer verschweigt, dass er Kenntnis über das Ausmaß des Schadens hat, verschweigt er etwas. Und die Kenntnis hat er. Es als "Ich weiß nicht was los ist" ist in diesem Falle Betrug, wenn auch vom Käufer schwer nachzuweisen.