celsius
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ein guter freund von mir hat einen 5 monate altes powerbook 15" über einen kleinanzeigenmarkt gekauft.
das gerät wurde per nachname geliefert, soweit auch alles gut geklappt.
leider musste jetzt der freund feststellen, dass mittig ein pixel tot ist.
der verkäufer hatte diesen toten pixel verschwiegen.
jetzt gabs logischerweise eine reklamation aber der verkäufer beruft sich auf die toleranzangabe von apple selber, er meint bis zu 6 tote pixel muss man auch bei gebrauchtware nicht erwähnen?!
hat der gute freund von mir jetzt sich leimen lassen oder besteht die möglichkeit sein geld wieder zu bekommen oder wenigsten eine preisminderung wegen nicht deutlicher artikelbeschreibung?
er hat eine rechtschutzversicherung, die frage ist ob sich der gang zum anwalt lohnt?
was ist wenn der verkäufer im streit vor gericht behauptet das er von diesem toten pixel keinen blassen schimmer hatte?
das gerät wurde per nachname geliefert, soweit auch alles gut geklappt.
leider musste jetzt der freund feststellen, dass mittig ein pixel tot ist.
der verkäufer hatte diesen toten pixel verschwiegen.
jetzt gabs logischerweise eine reklamation aber der verkäufer beruft sich auf die toleranzangabe von apple selber, er meint bis zu 6 tote pixel muss man auch bei gebrauchtware nicht erwähnen?!
hat der gute freund von mir jetzt sich leimen lassen oder besteht die möglichkeit sein geld wieder zu bekommen oder wenigsten eine preisminderung wegen nicht deutlicher artikelbeschreibung?
er hat eine rechtschutzversicherung, die frage ist ob sich der gang zum anwalt lohnt?
was ist wenn der verkäufer im streit vor gericht behauptet das er von diesem toten pixel keinen blassen schimmer hatte?