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flieger
HeroProtagonist schrieb:Aha. Lehrer dürfen also nicht - wie alle anderen auch - berufsspezifische Software erwerben sondern müssen sie selbst programmieren, weil sie als Vorbild für ihre Schüler fungieren oder was?
Oha, muss ich mich jetzt in die Ecke stellen?
Übrigens: Bitte beim nächsten Mal bitte den Smiley mit in das Zitat übernehmen, damit die Ironie meines Beitrages deutlich wird..
HeroProtagonist schrieb:Schüler werden nicht "heutzutage" so bewertet und/oder beurteilt; das war schon immer so und ist nun mal Erlasslage.
Erlasslage! Genau darum geht es mir. Lehrer sind doch häufig nur fremdgesteuert durch Erlasse, weil sie gar nicht selbstständig sein dürfen.
Ein weiteres Zitat aus diesem Thread belegt das doch wieder:
"Das für Ba-Wü zuständige Verwaltungsgericht Mannheim hat dies vor etwa 20 Jahren geurteilt. Im Prinzip muss die Umsetzung von erreichten Punkten in die Note mit einer Geradengleichung erfolgen, es darf bei der 1 und bei der 6 ein Sockel sein. Das finde ich auch logisch, alles andere ist zu missbrauchanfällig. Ich sehe nicht ein, dass man die Note 2-3 etwa mehrfach besetzt, das Gericht stellte fest, dass ein sogenannter 3-er-Bauch, der heute sicher ein 2-3 -Bauch wäre, durch die Aufgabenstellung entstehen muss."
Wenn das nicht steril ist, was sonst? Gerichte entscheiden über mathematische Details bei der Benotung.
Pädagogik? Dass ich nicht lache.