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HAL
...und einen für Avalon:
Niederlage für Microsoft vor EU-Gericht
So lange im Hauptverfahren nichts entschieden ist, bleiben die EU-
Sanktionen gegen Microsoft in Kraft. Der Softwarekonzern scheiterte in
Luxemburg mit einer Einstweiligen Verfügung, wie Medien berichteten.
Die von der EU gegen den US-Softwarehersteller Microsoft gemachten
Auflagen bleiben vorerst in Kraft: Der Europäische Gerichtshof Erster
Instanz lehnte einem Bericht der Nachrichtenagentur AP zufolge eine
Einstweilige Verfügung ab, mit der der Konzern die Sanktionen aufheben
lassen wollte. AP beruft sich dabei auf das Umfeld des Unternehmens. Das
Gericht wollte seine Entscheidung am Vormittag bekannt geben.
Die EU hatte im März ein Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro gegen
Microsoft verhängt, weil der Konzern seien monopolartige Marktstellung
missbrauche. Zugleich wurde dem Unternehmen auferlegt, eine Version
seines Betriebssystems Windows in Europa zu verkaufen, in der die
Multimediasoftware Media Player nicht enthalten ist. Microsoft musste
zudem Informationen über seine Server-Software Konkurrenten offen
legen.
Microsoft klagte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil und
wollte zunächst eine Aufhebung der Sanktionen bis zur Entscheidung im
Hauptverfahren erreichen. Bis dahin können noch Jahre vergehen.
Quelle: netzeitung
Niederlage für Microsoft vor EU-Gericht
So lange im Hauptverfahren nichts entschieden ist, bleiben die EU-
Sanktionen gegen Microsoft in Kraft. Der Softwarekonzern scheiterte in
Luxemburg mit einer Einstweiligen Verfügung, wie Medien berichteten.
Die von der EU gegen den US-Softwarehersteller Microsoft gemachten
Auflagen bleiben vorerst in Kraft: Der Europäische Gerichtshof Erster
Instanz lehnte einem Bericht der Nachrichtenagentur AP zufolge eine
Einstweilige Verfügung ab, mit der der Konzern die Sanktionen aufheben
lassen wollte. AP beruft sich dabei auf das Umfeld des Unternehmens. Das
Gericht wollte seine Entscheidung am Vormittag bekannt geben.
Die EU hatte im März ein Bußgeld in Höhe von 497 Millionen Euro gegen
Microsoft verhängt, weil der Konzern seien monopolartige Marktstellung
missbrauche. Zugleich wurde dem Unternehmen auferlegt, eine Version
seines Betriebssystems Windows in Europa zu verkaufen, in der die
Multimediasoftware Media Player nicht enthalten ist. Microsoft musste
zudem Informationen über seine Server-Software Konkurrenten offen
legen.
Microsoft klagte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil und
wollte zunächst eine Aufhebung der Sanktionen bis zur Entscheidung im
Hauptverfahren erreichen. Bis dahin können noch Jahre vergehen.
Quelle: netzeitung
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