Ebay und Fälschungen
Ein wenig OT, weil es nicht um Computer geht, aber immerhin um ebay:
Grüße
Chris
Quelle:
www.kleine.at
Produktpiraten: Im Internet auf Beutezug
Zoll zog Trikots ein, die Sammler in den USA bestellt und bezahlt hatte. Adidas behauptete, Dressen wären gefälscht und drohte mit Klage.
Der Grazer Heimo Neukam ist ein Fußballfan und Dressensammler. Er, seine Kinder und deren Freunde tragen, sammeln, tauschen und kaufen über die Internet-Auktionsfirma „Ebay“ Fußballtrikots vieler Top-Mannschaften auf der ganzen Welt. Kürzlich ist Neukam wieder ein besonderer Coup gelungen: Elf Dressen des europäischen Spitzenklubs AC Milan konnte er zum Stückpreis von elf Euro an Land ziehen.
Doch die Freude über das Schnäppchen währte nur kurz. Statt der sehnsüchtig erwarteten Arbeitskleidung der Helden des grünen Rasens trudelte ein amtliches Schreiben ein: Der Zoll hatte die heiße Ware wegen „massivem Fälschungsverdacht“ einbehalten und verlangte vom Käufer die Zustimmung, dass diese vernichtet werden dürfen.
Schon allein bei der Vorstellung, die Leibchen von Seedorf und Co. würden im Verbrennungsofen der Finanz landen, litt das Fußballer- und Sammlerherz unendliche Qualen: Neukam legte umgehend Berufung ein. Und wieder kam ein Brieflein. Diesmal von einem Wiener Anwalt im namen der Firma Adidas, dem Erzeuger der Dressen. Es gebe eine ganze Anzahl von Großhändlern in Südostasien, die auf dem Postweg Fälschungen verkaufen würden. Neukam müsse der Vernichtung zustimmen, sonst würde Klage erhoben. Außerdem wären noch 450 Euro Bearbeitungsgebühr für die Kanzlei fällig.
„Gemeinsam mit der Kaufsumme von rund 120 Euro ganz schön viel Geld für keine Dressen“, fühlte sich der Käufer angeschmiert und zweifelt an der Rechtmäßigkeit des ganzen Vorgangs: „Da ich die Waren bei Ebay ersteigere und diese Firma Produktpiraterie untersagt, gehe ich davon aus, Originalware zu erhalten. Mein Geschäftspartner ist ein registrierter Verkäufer mit 1537 positiven Bewertungen.“
Da unser Leser überzeugt war, nichts Unrechtes getan zu haben, nahm er sich einen Anwalt. Dieser argumentierte: „Mein Mandant hat die Ware noch nicht gesehen, kann also nicht beurteilen, ob es sich um Fälschungen handelt. Er ist selbstverständlich bereit, dies überprüfen zu lassen!“
Dagegen hätte Adidas zwar nichts einzuwenden, die Kosten für eine Expertise von 2000 bis 3000 Euro müsste aber der Käufer übernehmen. „Das stimmt, der Konsument muss sich auf eigene Kosten freibeweisen. Das weicht von allen sonst üblichen Beweislastregeln ab und geht zu Lasten des gutgläubigen Bestellers, der dabei schrecklich auf die Nase fallen kann“, bestätigt AK-Jurist Peter Kiesswetter.
Betrübt und verärgert nahm der Sammler das Vergleichsangebot von Adidas (250 Euro) an und verzichtete auf die Dressen: „Im Internet werden tausende solcher Trikots angeboten. Da schaut man zu. Aber auf den kleinen Käufer gehen sie los!“