Neuerdings 2 Jahre Garantie?

Hab gestern bei Amazon.de ein in Nov. 2011 gekauftes Gerät, das nun defekt ist, per eMail reklamiert - als Antwort kam:



Gesagt, getan - besser könnte es nicht sein! :D

Um was für ein Produkt ging es denn?
 
Eine "Solac Kompaktbügelstation" - nun wird die "Siemens TS12XTRM" bestellt, mal sehen, ob die länger hält..

PS: Das wäre doch der Hammer, wenn Apple, bei einem Defekt, den Kaufpreis erstatten würde.. :faint: :hehehe:
 
Also in AT: 2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben), davon in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler(!), die restlichen 18 Monate Beweislast beim Endkunden... Hier müsste Bewiesen werden dass der Fehler bereits bei der Übergabe der Sache vom Händler an den Endkunden bestanden hat...

Die Garantie selbst ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, dieser kann die Dauer nach seinem Ermessen auslegen. Garantie hat nichts mit einem Fehler bei der Herstellung zu tun, sondern mit der Instandsetzung der Sache wenn sich in der vorausgesagten Dauer von z.B. 2 Jahren ein Fehler herausstellt.

Natürlich ausgenommen von Garantie & Gewährleistung die auf die Schuld des Endkunden schließen lässt (falsche Handhabung, Sturzschaden, Feuchtigkeitsschaden etc).

In erster Instanz ist jedenfalls (bei der Gewährleistung) nicht gesetzlich vorgeschrieben dass die Sache ausgetauscht oder gewandelt werden muss, soweit eine Reparatur für den Händler sinnvoller ist als eine andere Möglichkeit (Kosten, Aufwand, etc.), und die Reparatur für den Kunden zumutbar ist! ... Über zumutbar oder nicht ist natürlich Auslegungssache, aber es sollte z.B. kein Problem sein 2-3 Wochen ohne iPod zu überleben ;)

Die Händler selbst haben hierzu Tabellen mit der Info der Hersteller bzw. was dieser bei einem Schadensfall vorsieht (z.B. Hersteller XY gibt vor dass in den ersten 30Tagen ab Kauf ausgetauscht werden darf, danach muss das Gerät zur Reparatur gesendet werden).

Bei mehrmaligen Fehler ist es natürlich vorgesehen dem Kunden "entgegenzukommen", dies ist auch gesetzlich geregelt... Hier spielt es jedoch eine maßgebliche Rolle ob mehrmals der gleiche Fehler auftritt oder ein vollkommen anderer... (Achtung: dies gilt für die Gewährleistung!)

Weiters noch interessant: Wenn ein Teil ausgetauscht/instandgesetzt wird (z.B. 1 Monat vor Ende der Garantiezeit von 2 Jahren) gilt auf dieses Teil wieder 6 Monate Gewährleistung ab Übergabe der Sache an den Endkunden!
(Beispiel: 1 Monat vor Ende Garantiezeit wird das Gerät eingeschickt... kommt pünktlich zum Ende der Garantiezeit an den Endkunden retour... auf das reparierte/ausgetauschte Teil gelten ab diesem Zeitpunkt 6 Monate!)

Vielleicht konnte ich für ein paar etwas mehr Licht in die Sache bringen ;)
LG
 
Natürlich ausgenommen von Garantie … die auf die Schuld des Endkunden schließen lässt (falsche Handhabung, Sturzschaden, Feuchtigkeitsschaden etc).
Wenn man es ganz genau nimmt, ist das solange nicht ausgeschlossen, bis der Hersteller das in seinen Garantiebestimmungen auch wirklich ausschließt. So zumindest mein Wissen.
Mit anderen Worten: Zu der freiwilligen Garantieleistung des Herstellers gehört nicht nur die Dauer, sondern auch was alles genau von der Garantie abgedeckt ist. Denn auch das darf er ja selber bestimmen.
 
In fast allen Fällen wird bei Eigenverschulden des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt (oft sogar ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag ohne den Kunden vorher zu fragen, kommt z.B. auf die Bestimmungen des Händlers drauf an wenn man das Gerät über diesen Händler einsendet)...
Ich jedenfalls kennen keinen Hersteller der Eigenverschulden mit in die Garantie rein nimmt (sry, aber dann würde jeder Kunde vor Ablauf der Garantie sein Gerät mutwillig schrotten und ein neues bekommen ^^... wäre eher unlogisch aus Sicht des Herstellers) ... Ausgenommen natürlich Kulanzfälle wo der Hersteller "gnädig" ist mit seinen Kunden.

(War 3 Jahre Serviceleiter bei Saturn *g*)
 
Ich jedenfalls kennen keinen Hersteller der Eigenverschulden mit in die Garantie rein nimmt …
Ich auch nicht. Habe auch nie behauptet, dass es in "freier Wildbahn" so etwas gibt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Hersteller selber bestimmen kann, was er mit der Garantie abdeckt. Und das sollte meiner Aussage eigentliche entnommen werden. Denn umgekehrt ist es ja Praxis. Apple gibt auf den Akku bspw. kein ganzes Jahr Garantie. Auch Fahrzeughersteller schließen Verschleißteile aus. Etc. pp.
 
Sollte es aus meiner Ausführung nicht hervorgegangen sein dass ein Hersteller natürlich nicht nur die Dauer sondern auch den Umfang der freiwillig gewährten Garantie selbst bestimmen kann tut es mir leid.
Daher zahlt es sich oft aus einen Blick in die Garantiebestimmungen zu werfen! ... wie BirdOfPrey richtig sagte z.B. wegen der Akkus, bei Apple 1 Jahr, bei den meisten anderen nur 6 Monate etcetc.

Aber das haben wir ja jetzt geklärt ;)

LG
 
Es wird zumindest Zeit, die Beweislastumkehr abzuschaffen.
Mit dieser ist die gesetzliche Gewährleistung nichtmal das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben ist.
Das wäre aber schlecht für den Verbraucher... Die Beweislastumkehr bewirkt nämlich, dass der Käufer in den ersten 6 Monaten nicht beweisen muss, dass das Produkt schon beim Kauf defekt war.

Der Normalfall ist, das im Streitfall jede Partei die für sie günstigen Sachverhalte beweisen muss, d.h. für eine Mängelhaftung muss der Käufer an sich beweisen, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also des Kaufs, bereits defekt war. Die Beweislastumkehr dreht diese Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf um.

Was Du also eigentlich möchtest, ist die Ausdehnung der Beweislastumkehr auf den gesamten Zeitraum der Sachmangelhaftung....
 
Jetzt mal von der Wortklauberei abgesehen. Ich denke nicht, dass es eine gute Idee wäre, die Beweislastumkehr "auszudehnen". Wofür soll das gut sein? Ich meine man muss das auch mal aus der Sicht der Händler sehen. Warum sollte ein Händler für ein Produkt mehr als ein halbes Jahr gerade stehen müssen? Das soll gefälligst der Hersteller tun! Irgendwann kommt ansonsten nämlich der Zeitpunkt, an dem die Produkte einfach teurer werden, weil die Händler ihr Risiko absichern müssen. Das könnte man ihnen auch nicht vorwerfen. Der Hersteller hat in der Regel eine deutlich höhere Gewinnspanne, als der Händler.

Was die Gewährleistung negativ bewirkt, sieht man, finde ich zumindest, gut am Gebrauchtwagenmarkt. Bei einem Händler findet man so gut wie keine älteren gebrauchten Fahrzeuge mehr. Denn da sie Gewährleistung geben müssen, birgt das für die Händler zu hohe Risiken. Da werden die Karren lieber ins Ausland verschoben.
 
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