Also in AT: 2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben), davon in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler(!), die restlichen 18 Monate Beweislast beim Endkunden... Hier müsste Bewiesen werden dass der Fehler bereits bei der Übergabe der Sache vom Händler an den Endkunden bestanden hat...
Die Garantie selbst ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, dieser kann die Dauer nach seinem Ermessen auslegen. Garantie hat nichts mit einem Fehler bei der Herstellung zu tun, sondern mit der Instandsetzung der Sache wenn sich in der vorausgesagten Dauer von z.B. 2 Jahren ein Fehler herausstellt.
Natürlich ausgenommen von Garantie & Gewährleistung die auf die Schuld des Endkunden schließen lässt (falsche Handhabung, Sturzschaden, Feuchtigkeitsschaden etc).
In erster Instanz ist jedenfalls (bei der Gewährleistung) nicht gesetzlich vorgeschrieben dass die Sache ausgetauscht oder gewandelt werden muss, soweit eine Reparatur für den Händler sinnvoller ist als eine andere Möglichkeit (Kosten, Aufwand, etc.), und die Reparatur für den Kunden zumutbar ist! ... Über zumutbar oder nicht ist natürlich Auslegungssache, aber es sollte z.B. kein Problem sein 2-3 Wochen ohne iPod zu überleben
Die Händler selbst haben hierzu Tabellen mit der Info der Hersteller bzw. was dieser bei einem Schadensfall vorsieht (z.B. Hersteller XY gibt vor dass in den ersten 30Tagen ab Kauf ausgetauscht werden darf, danach muss das Gerät zur Reparatur gesendet werden).
Bei mehrmaligen Fehler ist es natürlich vorgesehen dem Kunden "entgegenzukommen", dies ist auch gesetzlich geregelt... Hier spielt es jedoch eine maßgebliche Rolle ob mehrmals der gleiche Fehler auftritt oder ein vollkommen anderer... (Achtung: dies gilt für die Gewährleistung!)
Weiters noch interessant: Wenn ein Teil ausgetauscht/instandgesetzt wird (z.B. 1 Monat vor Ende der Garantiezeit von 2 Jahren) gilt auf dieses Teil wieder 6 Monate Gewährleistung ab Übergabe der Sache an den Endkunden!
(Beispiel: 1 Monat vor Ende Garantiezeit wird das Gerät eingeschickt... kommt pünktlich zum Ende der Garantiezeit an den Endkunden retour... auf das reparierte/ausgetauschte Teil gelten ab diesem Zeitpunkt 6 Monate!)
Vielleicht konnte ich für ein paar etwas mehr Licht in die Sache bringen
LG