Neuerdings 2 Jahre Garantie?

bjbo

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Hallo!

Bin grad über das hier gestolpert.

Wenn das stimmt, dass Apple nun 2 Jahre Garantie einräumt, kann man nur eins sagen: "Wurde auch langsam mal Zeit."
 
Gewährleistung != Garantie

Nicht durcheinander werfen.
 
Aber nur weil die Seite diesen Unterschied nicht kapiert.

Es gibt nämlich in der EU kein Gesetz für 2 Jahre Garantie. Da geht es um Gewährleistung.
 
das bußgeld wurde ja auch verhängt, weil apple nicht auf die EU weite gewährleistung hingewiesen hat, sondern nur auf die eigene garantie und die kostenpflichtigen ACPP ...
jetzt schreiben die halt nur die gewährleistung dazu ...
 
Als ich gerade bei Apple angerufen habe, hat mir die nette Computerstimme ein paar Sätze über die 2 Jahre Gewährleistung erzählt... bevor das übliche Auswählen der Punkte losging.. hatte ich bisher noch nie.
 
Es wird zumindest Zeit, die Beweislastumkehr abzuschaffen.
Mit dieser ist die gesetzliche Gewährleistung nichtmal das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben ist.
 
Wobei diese ja erst nach 6 Monaten greift.
 
Ja, und in den ersten 6 Monaten (eigentlich 12) ist sie eh überflüssig, weil da noch Herstellergarantie besteht.
 
Das Ganze Gesetz ist für die Tonne jedenfalls für die Endverbraucher. Ich musste mich aus beruflichen Gründen mal damit befassen. Dem Endverbraucher suggeriert es einfach nur Sicherheit die er aber letztlich nicht hat. Kurz gesagt: Wenn es nachweislich kein Serienfehler in dem Produkt gibt kann der Händler nach 6 Monaten alle Anfragen bezüglich einer Reparatur auf Gewährleistung abschmettern.
 
Hier is der korrekte link:

http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

Im endeffekt hat da mal wieder einer ne menge heiße luft produziert, damit Apple auf etwas hinweist, was eh allgemein bekannt sein sollte. Nämlich den unterschied zwischen garantie und gewährleistung!

Siehe insbes. fußnote 1 ;)
 
Ich habe mein MacBook Pro gestern bei Media Markt gekauft. Der Verkäufer sagte nur das, was im Gesetz steht: Ein Jahr Garantie, und ein weiteres in dem sich die Beweislast umkehrt und der Kunde glaubhaft machen muß, daß der Fehler schon beim Kauf da war.
 
Ja. Aber da hast du ja noch Garantie.
 
Ja, und in den ersten 6 Monaten (eigentlich 12) ist sie eh überflüssig, weil da noch Herstellergarantie besteht.

Hmm, ok, ich weiss jetzt leider nicht wie das bei euch ist, aber hier in der Schweiz wäre das dann so: Wenn Gewährleistung gilt, jedoch nicht die Beweislast, so könnte man den Kauf wandeln lassen -> Geld zurück, wenn allerdings "nur" die Garantie gilt, dann muss man sich eine Reparatur gefallen lassen, bzw. einen "billigen" Austausch. ;)
 
Hab gestern bei Amazon.de ein in Nov. 2011 gekauftes Gerät, das nun defekt ist, per eMail reklamiert - als Antwort kam:

Selbstverständlich veranlasse ich umgehend alles Notwendige, um Ihnen im Rahmen der 2-jährigen Mängelhaftungsfrist weiterzuhelfen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir bei diesem Produkt leider keine Reparatur durchführen können. Wenn Sie das Produkt an uns zurückschicken, werden wir Ihnen daher den Kaufpreis erstatten.

Bitte senden Sie den defekten Artikel wie nachfolgend beschrieben an uns zurück. Über folgenden Link können Sie alle notwendigen Unterlagen und Hinweise für die Rücksendung einsehen und ausdrucken:

Gesagt, getan - besser könnte es nicht sein! :D
 
Ich habe mein MacBook Pro gestern bei Media Markt gekauft. Der Verkäufer sagte nur das, was im Gesetz steht: Ein Jahr Garantie, und ein weiteres in dem sich die Beweislast umkehrt und der Kunde glaubhaft machen muß, daß der Fehler schon beim Kauf da war.
Im Gesetz steht gar nichts von wegen Garantie. Da steht was von Gewährleistung.

Gesagt, getan - besser könnte es nicht sein! :D
Amazon ist in diesen Dingen sehr kulant. Ein Grund, warum ich trotz sonstiger Bedenken ziemlich viel dort bestelle.
 
Ich weiß, weswegen auch ich, insbesondere bei bestimmten Produkten, i.d.R. dort bestelle..
 
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