glaube nicht, dass dir einer einen Strick draus drehen kann.
Doch geht, zumindest bei Software - bei Hardware weiß ich es nicht. Begründung siehe unten!
...genau das war meine ursprüngliche Frage. Wenn ich mir diese Version von einem Schüler/Student etc..... besorgen lasse, kann ich diese dann im vollen Umfang nutzen?
KÖNNEN bezieht sich auf die technische Machbarkeit - die ist gegeben. Du KANNST das Produkt nutzen, genauso wie du einen Raubkopie benutzen KANNST.
Du DARFST es aber nicht. Warum?
Er könnte Sie mir ja geschenkt oder verkauft haben......
Nein, eben genau das kann er nicht getan haben! Bei Microsoft bin ich mir nicht 1000%tig sicher, aber in den meisten Studentenlizenzen ist eben genau das ausgeschlossen! Ich hab z.B. eine Adobe CS3 Student Edition - wenn ich diese auf ebay verkaufen will, handle ich illegal. Warum? Weil im Lizenzvertrag ein weiterverkaufen, verschenken und jedes sonstige weitergeben verboten ist! Der einzige, der diese CS3 nutzen darf, bin ICH und ich werde auch immer der einzige bleiben. Mein Nutzungsrecht ist laut Vertrag nicht übertragbar! Warum sowas bei Software möglich ist, bei Hardware nicht? Weil du bei Software nur ein Nutzungsrecht kaufst und die Software dadurch nicht zu deinem Eigentum wird.
Kontrollieren kann es halt niemand. Aber erlaubt ist es deshalb noch nicht! Wie gesagt: Die entgültige Antwort findest du in der Softwarelizenz von Microsoft Office. Kann man sicher auch auf der Telefonhotline nachfragen. Oder eben einfach iWork benutzen -> zweifelsfrei legal, günstiger, bedienungsfreundlicher und ausreichend für Heimanwender, auch die Kompatibilität zu MS Office (meine Meinung). LibreOffice ist sogar kostenlos.