Die Gewährleistung bzw. Gewährleistung ist nicht Vertragsgebunden, sondern auf den Gegenstand gebunden. D.h. da du bei Wandlung ein neues Gerät erhälst, beginnt automatisch eine neue Gewährleistung auf das neue Gerät, unabhängig vom abgeschlossenen Vertrag. Das nennt man auch Abstraktions- und Trennungsprinzip.
Also Fazit, wenn bei einer Wandlung ein neues Gerät geliefert wird (also keine Kaufpreiserstattung was auch möglich wäre) so beginnt die Frist von neuem... also 2 Jahre. Auf jedes Gerät, bei Apple allerdings nur 1 Jahr Garantie was eine erweiterte Gewährleistung ist.
Also Fazit, wenn bei einer Wandlung ein neues Gerät geliefert wird (also keine Kaufpreiserstattung was auch möglich wäre) so beginnt die Frist von neuem... also 2 Jahre. Auf jedes Gerät, bei Apple allerdings nur 1 Jahr Garantie was eine erweiterte Gewährleistung ist.