Nebenjob neben Hauptberuf ?

Incoming1983 schrieb:
Am besten ist es, man arbeitet schwarz. Auch wenns niemand hören will.
Nicht, weil man dann sein Geld behalten kann, sondern weil man den lästigen Papierkram nicht hat.

Oh Mann, komm' mal bitte von deiner Bürokratiemanie runter..Ist echt nicht auszuhalten. Wenn's wenigstens sachlich fundiert wäre, aber so... :rolleyes:

@iLady:

Alle benötigten Infos findest du unter http://www.minijob-zentrale.de/
Verdienstgrenzen, etc.
Für dich als Arbeitnehmerin ist brutto=netto.
Der Arbeitgeber zahlt maximal pauschal 25,1% an die Knappschaft in Essen. Zur Bürokratie: Mittlerweile bekommt das jede Lohnabrechnungssoftware automatisch hin ;)

Alles Gute und viel Spaß im Nebenjob!

MacApfel
 
Kurzer Ausflug, abseits des geklärten Minijob-Problems :)

nonsense schrieb:
...ich bin im oeffentlichen dienst taetig.

Für Beamte und Richter ist dann die Nebentätigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes entscheidend. Es bedarf auf jeden Fall einer Genehmigung.

Für Angestellte war dies zu Zeiten des BAT analog anzuwenden.

Der seit 1.10.2005 im Bund und bei den Gemeinden gültige TVöD sieht eine Genehmigung nicht mehr vor, sondern spricht lediglich davon, die Nebentätigkeit "anzuzeigen".

8.4 Was versteht man unter der "Kleinunternehmerregelung"?

Ein Unternehmer braucht keine Umsatzsteuer zahlen, wenn sein Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der voraussichtliche Umsatz ist dabei auf einen Jahresumsatz umzurechnen. Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres allerdings neu auf, dann kommt es darauf an, dass er nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreitet. Im Fall der Nichterhebung der Umsatzsteuer können Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen und dürfen auch keine Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellen.
Quelle: http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/8-umsatzsteuer.htm#tz8.4
 
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