Nebenjob neben Hauptberuf ?

Internetlady

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Hallo

habe ein Angebot neben meinen regulären Job im Monat ein paar Stunden bei einem Arzt auszuhelfen…

Wichtig ist mir, ich will kein Freiberufler, Selbständiger oder so was sein
sondern das nur neben meinem Beruf machen…

Hat jemand Erfahrung mit so was?
Was ist da zu beachten steuerlich, vertraglich usw.?
(will ja nicht schwarz arbeiten … )

Also mein Gehalt wird wohl die 400 Euro im Monat nicht übersteigen (ehe 200)
Wenn da denn aber Unmenge an Steuer von abgehen lohnt sich das für ich ja nicht wirklich…

Kennt sich da jemand mit aus?


LG
Nadine
 
Deinem Arbeitgeber musst Du eine Nebentätigkeit in aller Regel anzeigen. Diese darf sich meist nicht auf diesselbe Branche erstrecken (bei dem von Dir genannten Beispiel wohl egal) und Deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht einschränken.
 
Itekei schrieb:
Deinem Arbeitgeber musst Du eine Nebentätigkeit in aller Regel anzeigen. Diese darf sich meist nicht auf diesselbe Branche erstrecken (bei dem von Dir genannten Beispiel wohl egal) und Deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht einschränken.

Ja das weiß ich, ich brauche sogar eine schriftliche Genehmigung aber das ist das einzige was ich weiß.. worauf ich bei meinem 2. Arbeitgeber, dem Nebenjob zu achten habe und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt weiß ich nicht… (Brauch ich eine 2. Lohnsteuerkarte ?)

Und was heißt gleiche Branche.. ist da der Arbeitgeber gemeint denn natürlich ist es auch EDV nur eben beim Arzt in der Praxis…

Meine Leistungsfähigkeit wird es auf keinen Fall einschränken.. (das meine Motivation nicht besonders hoch ist dafür sorgt schon mein normales Arbeitsumfeld… dafür brauche ich keinen Nebenjob)

Im Gegenteil, der Nebenjob qualifiziert mich sogar nebenbei weiter in meinem Beruf. Weil er noch einen weiteren Aspekt meines Berufes abdeckt der zur Zeit ehe nicht gefördert wird.
 
Ich weiß nicht, obs noch so ist, aber afaik wärst du dann Lohnsteuer Klasse 6 und zahlst pauschal ca. 50% Abgaben.
Hat vor einigen Jahren viele davon abgehalten zu arbeiten, und jede Menge Steuern gekostet.
 
also ich programmiere nebenberuflich ein bisschen. du musst den nebenjob mit der erwarteten arbeitszeit und dem erwarteten verdienst anzeigen. am ende des jahres musst du deinem arbeitgeber eine abrechnung vorlegen. bei meinem arbeitgeber gibt es ein allgeimein genehmigte nebentaetigkeit, welche grundsaetzlich genehmigt wird. diese ist aber in der anzahl der stunden und im verdienst beschraenkt. auf der lohnsteuerkarte aendert sich nichts. beim lohnsteuerausgleich gibst du deine einnahmen als gewerbliche einkuenfte an (die einkommenssteuer musst du ja abfuehren). du solltest ausserdem deinen nebenjob als gewerbe anmelden (soweit ich weiss pflicht) und bei dem geringem verdienst die kleinunternehmer-regelung waehlen.

gruss
 
Schau mal hier klick
und hier klick bei letzterem link wird gesagt dein Arbeitgeber kann dir die Nebentätigkeit nicht verbieten.

Edit: Link richtig gesetzt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schmidt: In der Regel nein. Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf grundsätzlich nicht der Genehmigung seitens des Hauptarbeitgebers. Nur im öffentlichen Dienst bestehen insofern Besonderheiten, als dass hier eine vorherige Zustimmung für eine Nebentätigkeit erforderlich ist.
...ich bin im oeffentlichen dienst taetig.

was ich nicht verstehe, sie meint, dass man grundsaetzlich umsatzsteuer zahlen muss. mir wurde bei der gewerbeanmeldung vom finanzamt freigestellt ob ich die kleinunternehmerregelung nutzen will. was ist nun richtig?

gruss
 
Ich will aber KEIN Gewerbe anmelden, Kleinunternehmer sein oder Selbständig sein müssen sondern nur einen Nebenjob annehmen! Schließlich gehe ich auch nicht auf Kundenfang sondern habe einen 2. Arbeitgeber bei dem ich im Monat ein paar Stunden (für ca. 200 Euro im Monat) arbeiten will…

Es kann doch nicht sein das man immer ein Gewerbe anmelden muss wenn man einen 2. Job hat… (das kann ich mir nicht vorstellen) dann hört sich das mit den Minijobs richtiger an…

Macht jemand so was ?
 
Schmidt: In der Regel nein. Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf grundsätzlich nicht der Genehmigung seitens des Hauptarbeitgebers....

Das ist so nicht richtig.. jedenfalls nicht für mich, da in meinem Vertrag ausdrücklich drin steht das eine Nebentätigkeit der schriftlichen Genehmigung bedarf komme ich da auch nicht drum herum.. also mein Hauptarbeitgeber MUSS zustimmen sonst darf ich gar nix machen nebenbei.. ob sie es allerdings einfach so untersagen dürfen (ohne Gründe) müsste dann noch abgeprüft werden…
 
Internetlady schrieb:
Es kann doch nicht sein das man immer ein Gewerbe anmelden muss wenn man einen 2. Job hat… (das kann ich mir nicht vorstellen) dann hört sich das mit den Minijobs richtiger an…

Macht jemand so was ?

Ich kannte Leute, die genau das gemacht haben.
Sie waren dann aber Lohnsteuerklasse 6 und mußten erstmal pauschal 50% abführen.
Ist aber schon einige Jahre her, und die Steuergesetzgebung ändert sich bekanntlich jedes Jahr radikal.
 
Also soweit ich es weiß muss man bis 400 Euro, früher war es weniger nichts abführen.

Edit: Ach ja meine Mutter hatte früher einen solchen Minijob und musste meines wissens nicht abführen:)
 
Also dieser Minijob währe dann wohl mein Fall…..
brutto gleich netto hört sich ja gut an… :)

Auf die 400 Euro muss man keine Steuern und auch keine Sozialabgaben zahlen, man bekommt das Geld also brutto gleich netto ausbezahlt. Wichtig: neben dem Hauptberuf ist nur ein Minijob erlaubt. Und dieser Nebenjob muss dem Hauptarbeitgeber gemeldet werden.
[http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/699994?_seite=2]


Was mich noch interessiert wie das den ist ob man eine 2 Lohnsteuerkarte braucht oder wie man das den dem Finanzamt meldet usw…

Na aj dachte so was macht hier vielleicht jemand und kennt sich da schon ein wenig aus…
 
Internetlady schrieb:
Also dieser Minijob währe dann wohl mein Fall…..
brutto gleich netto hört sich ja gut an… :)




Was mich noch interessiert wie das den ist ob man eine 2 Lohnsteuerkarte braucht oder wie man das den dem Finanzamt meldet usw…

Na aj dachte so was macht hier vielleicht jemand und kennt sich da schon ein wenig aus…
sowas muss man nicht dem Finanzamt melden. Bei Jobs < 400 € bezahlt der Arbeitgeber pauschal Sozialabgaben und du bekommst wirklich brutto=netto
 
hört sich gut an..

werd mal meinen AG fragen, ob man da nicht was drehen kann..
 
2. Lohnsteuerkarte; in deinem Fall dann Klasse 6

Wenn Steuern abgeführt werden solltest du alles am Jahresende bei der Steuererklärung zurückholen können. Kannst ja Werbungskosten dagegen rechnen.
 
minilux schrieb:
sowas muss man nicht dem Finanzamt melden. Bei Jobs < 400 € bezahlt der Arbeitgeber pauschal Sozialabgaben und du bekommst wirklich brutto=netto

IMHO braucht man die Genehmigung des FA zu diesen MiniJobs!
 
funkstar_x schrieb:
IMHO braucht man die Genehmigung des FA zu diesen MiniJobs!
hast du nur einen brauchst du keine Genehmigung (vor allem nicht vom Finanzamt :))
 
minilux schrieb:
hast du nur einen brauchst du keine Genehmigung (vor allem nicht vom Finanzamt :))

Als ich 2001 noch beim Finanzamt gearbeitet habe war das noch so. Mag aber sein, dass es inzw. Gesetzesänderungen gab. Bei der Arbeits- und Sozialpolitik geht man ja eh immer 2 Schritte vor, einen zurück und dreht sich dann noch 4x im Kreis :(
 
funkstar_x schrieb:
Als ich 2001 noch beim Finanzamt gearbeitet habe war das noch so. Mag aber sein, dass es inzw. Gesetzesänderungen gab. Bei der Arbeits- und Sozialpolitik geht man ja eh immer 2 Schritte vor, einen zurück und dreht sich dann noch 4x im Kreis :(

Jepp..und das ganze noch rückwirkend nach x Gerichtsverfahren.

Am besten ist es, man arbeitet schwarz. Auch wenns niemand hören will.
Nicht, weil man dann sein Geld behalten kann, sondern weil man den lästigen Papierkram nicht hat.
 
Incoming1983 schrieb:
Jepp..und das ganze noch rückwirkend nach x Gerichtsverfahren.

Am besten ist es, man arbeitet schwarz. Auch wenns niemand hören will.
Nicht, weil man dann sein Geld behalten kann, sondern weil man den lästigen Papierkram nicht hat.


So was geht gar nicht !
Dann lieber was Papierkram als eine Verurteilung wegen Schwarzarbeit…

Dazu könnte ich das mit meinem Ehrlichen Gemüt nicht vereinbaren..
 
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