Nebengewerbe und Krankenverischerung

Das sind schon mal konkrete Aussagen weyarn.

Mit dem Arbeitgeber muss ich das noch vollständig klären. Man hat allerdings weniger Aufstand gemacht als ich dachte. Ich solle es nur der Personalabteilung melden. In wie fern da jetzt was auf mich zukommt weiss ich nicht. Ich lasse es mal darauf ankommen. Zu guter letzt kann ich ja auch sagen "gut dann mache ich es nicht".

Ich hoffe die wollen keine Buchhaltung oder sonstwas sehen indem ich nachweisen muss wieviel ich gearbeitet habe.

Die Krankenkassen haben mittlerweile "Amt"-Charakter habe ich das Gefühl. Man muss sich über alles rechtfertigen.

Ich werde erst einmal einen Steuerberater aufsuchen, bevor ich falsche Entscheidungen treffe.

Grüße
Biscuitsalat
 
Nimm ein Beispiel: ich bin seit 2000 selbstständig, war aber seit 12/2010 bis 9/2011 auch angestellt. Das Gewerbe lief weiter. Ich habe im Dezember 2010 eine Rechnung über € 8.000,-- zzgl. MwSt. gestellt, die im Januar 2011 bezahlt wurde. Die DAK meinte dann diesen Betrag durch 3 teilen zu können als Bemessungsgrundlage für die künftige Einstufung. . Konnte sie nicht, sie müssen also den Betrag durch 12 teilen. Aber dafür habe ich den Steuerberater gut bezahlt.
 
Nimm ein Beispiel: ich bin seit 2000 selbstständig, war aber seit 12/2010 bis 9/2011 auch angestellt. Das Gewerbe lief weiter. Ich habe im Dezember 2010 eine Rechnung über € 8.000,-- zzgl. MwSt. gestellt, die im Januar 2011 bezahlt wurde. Die DAK meinte dann diesen Betrag durch 3 teilen zu können als Bemessungsgrundlage für die künftige Einstufung. . Konnte sie nicht, sie müssen also den Betrag durch 12 teilen. Aber dafür habe ich den Steuerberater gut bezahlt.

Ich werde wohl oder übel auch diesen Weg gehen müssen. Werde mich aber erst einmal Beraten lassen um zu sehen ob sich das Gewerbe schlussendlich lohnt.

Ständig auf Kriegsfuß mit Ämtern und Krankenkassen zu sein ist dabei nicht mein Ziel.

gruß,
bisuitsalat
 
Das war NIE mein Ziel. Das wurde es ohne mein Zutun.

Genau vor dieser Situation möchte ich mich hüten.

Wie ordnest du einen Rechtsschutz ein? Unbedingt erfolderlich?

Rein nach Gefühl, glaube ich mittlerweile zuerst einen Anwalt kontaktieren zu müssen.

Gruß
biscuitsalat
 
Ein guter Steuerberater sollte schon reichen, auch wegen der sog. Ansparrücklage, der Anschaffungen die Du vielleiit brauchst, usw.

Rechtsschutz ist ein anderen Thema. Ich hatte zu Beginn meiner Tätigkeit einen sog. Handelsvertreterverlag mit der Firma. Die Versicherung damals schloss sowas von vorne herein aus, wie überhaupt Auseinandersetzungen die aus Vertragsverhältnissen kommen. Und, ehrlich, ich hatte ja erstmal kaum Einnahmen. Die Auseinandersetzung mit der DAK jetzt, da klagt man ja sozusagen gegen das "Gesetz", also vor dem Sozialgericht. Ich habe einen Teilerfolg erzielt, Gerichtskosten fallen keine an, den Anwalt zahle ich natürlich. Ich sags mal so: ich habe die Rechtsschutz einmal gebraucht gegen einen Zahnarzt, und da waren die Kosten weit geringer als die Beiträge die ich bis dato gezahlt habe. Ich glaube eine gute Haftpflicht kann wichtiger werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Genau solche Sachen wollte ich in Erfahrung bringen.

Auf den ersten Blick denkt man nicht an sowas.
 
ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe anzumelden.
Ich gebe auch nochmal Zahlen mit auf den Weg. Als Kleinunternehmer kannst einen Umsatz von 17500 Euro machen und brauchst auch nicht Umsatzsteuer zu erheben.

Es ist auch wichtig zwischen Umsatz und Gewinn zu unterscheiden: Wenn Du beispielsweise einen Hotdog-Stand aufmachst und 1000 Hotdogs für 2€/Stück verkaufst beträgt dein Umsatz 2000 € (Verkaufspreis * Menge). Von diesem Umsatz ziehst Du dann die Kosten ab und dann kommt am Jahresende entweder ein Gewinn oder Verlust heraus.

Ich wünsche viel Erfolg bei deiner Unternehmung.
 
Nur, betrachtet die KV diese seine selbständige Tätigkeit als Haupterwerbstätigkeit um den Lebensunterhalt zu bestreiten wird sie immer danach veranlagen, und zwar den Mindestbeitragssatz, und wenn er noch so wenig Gewinn erzielt. Das ist Gesetz und wir haben seit 2007 Versicherungspflicht. Und kann bei einem Einbruch der Einnahmen arg sein!
 
Ich war am Donnerstag bei der AOK und möchte mich eventuell auch selbständig machen (Kleinunternehmung) und habe die oben angegebenen Zahlen genannt. Mir wurde gesagt, dass ich bei einer freiwilligen Versicherung unter "soziale Härte" mit diesen Beträgen fallen würde und mit etwa 220 Euro monatlich zu rechnen hätte. Weiterhin wurde gesagt, dass die private wahrscheinlich 50 Euro günstiger wäre, allerdings möchte ich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.
 
Ich habe übrigens das Buch "Parcours: Existenzgründung für Designer". Dort wird eigentlich fast alles abgehandelt, bis auf die von mir beschriebenen Probleme.

Die Krankenkassen scheinen das alle anders handzuhaben, und auch mir hat man ähnliches wie dir mitgeteilt Mankind75. Von der Privaten habe ich bis jetzt wenig gutes gehört.
Da ich mir meinen Unterhalt lediglich aufbessern will, macht es nur Sinn wenn ich über Arbeitgeber in der gesetzlichen bleiben kann.

Ich habe einen Steuerberater gefunden der sich mit solchen Dingen sehr gut auskennt, leider habe ich noch keinen Termin bekommen.

Gruß,
Biscuitsalat
 
Nein, der soziale Härtefall wird nur auf besonderen Antrag gewährt, nicht automatisch, dann erfolgt die Einstufung vorlaeufig und Du musst das durch den Steuerbescheid belegen. UND: hier wird das Einkommen der Partners zugezogen, wie auch Eigentum, Vermoegen und so weiter. Sonst bleibt es beim Mindestbeitragssatz von derzeit € 335,-- per Monat, und wenn Du nur € 500 verdienst. Dann wirst du immer nach dem letzten Bescheid für die Zukunft eingestuft, und zwar solange bis der neue vorliegt, im Monat danach. Fatal wenn wie bei mir z.b. 2007 und 2008 ganz gut waren, dann aber die Finanzkriese folgen zeigte, weil die Mediaetats geviertelt wurden. Ich zahle trotz Umsatzrückgang von 48% für 2009 nach. Glaube mir, was Krankenkassenrecht betrifft bin ich fast schon Fachmann, selbst ein Fachanwalt konnte mich da nicht gan retten!
 
Kein, der soziale Härtefall wird nur auf besonderen Antrag gewährt, automatisch, dann erfolgt die Einstufung vorlaeufig und Du musst das durch den Steuerbescheid belegen. UND: hier wird das Einkommen der Partners zugezogen, wie auch Eigentum, Vermoegen und so weiter. Sonst bleibt es beim Mindestbeitragssatz ven derzeit € 335,-- per Monat, und wenn Du nur € 500 verdienst. Dann wirst du immer nach dem letzten Bescheid für die Zukunft eingestuft, und zwar solange bis der neue vorliegt, im Monat danach. Fatal wenn wie bei mir z.b. 2007 und 2008 ganz gut waren, dann aber die Finanzkriese folgen zeigte, weil die Mediaetats geviertelt wurden. Ich zahle trotz Umsatzrückgang von 48% für 2009 nach. Glaube mir, was Krankenkassenrecht betrifft bin ich fast schon Fachmann, selbst ein Fachanwalt konnte mich da nicht gan retten!

Genau dieser Mist verdirbt mir die Laune daran. Vater Staat sieht Unternehmer wohl nicht mehr so gerne. Man sollte Menschen doch die Möglichkeit geben, in einem "gesicherten Umfeld" Fuß zu fassen, bevor man sich voll und ganz in die Selbständigkeit wagt.

Sollte auch der Steuerberater keine Lösung finden, dann werde ich die Sache wohl auf Eis legen müssen.
 
Geht mir gerade auch so, der Gerichtstermin war am Mittwoch. Aber bist Du über den AG pflichtversichert ist es doch o.K.

Und nochmal: verlasse Dich NIE auf mündliche Aussagen eines Mitarbeiters, das hat mir fast das Genick gebrochen, beweisen kann ich das natürlich nicht. Lies Dir das Sozialgesetzbuch durch, da ist das alles geregelt und alle KV unterliegen dem, wie kulant man dann ist steht woanders. die Richterin meinte wenn ich das Geld gerade nicht aufbringen kann, weil nachgewiesen sehr geringe Einnahmen soll ich es mir halt leihen.....
 
Geht mir gerade auch so, der Gerichtstermin war am Mittwoch. Aber bist Du über den AG pflichtversichert ist es doch o.K.

Und nochmal: verlasse Dich NIE auf mündliche Aussagen eines Mitarbeiters, das hat mir fast das Genick gebrochen, beweisen kann ich das natürlich nicht. Lies Dir das Sozialgesetzbuch durch, da ist das alles geregelt und alle KV unterliegen dem, wie kulant man dann ist steht woanders. die Richterin meinte wenn ich das Geld gerade nicht aufbringen kann, weil nachgewiesen sehr geringe Einnahmen soll ich es mir halt leihen.....

Ein fantastischer Rat. Ich wollte es eigentlich vermeiden mich zu verschulden, bzw. das Gegenteil bewirken. Geld hinzugewinnen, anstatt es zu verlieren.
 
Also, erstmal wollte ich Dich ja nicht ermutigen. Sorry! Alles Güte zu deinem Vorhaben, nur je mehr Info desto besser. Bereut habe ichbes dennoch nie, mir geht die Freiheit die ich bei meiner Tagesplanung habe über alles. Wie halt so oft, es gibt für und wieder.....
 
Nein, der soziale Härtefall wird nur auf besonderen Antrag gewährt, nicht automatisch, dann erfolgt die Einstufung vorlaeufig und Du musst das durch den Steuerbescheid belegen. UND: hier wird das Einkommen der Partners zugezogen, wie auch Eigentum, Vermoegen und so weiter.

Danke für den Hinweis. Ich werde es berücksichtigen.
 
Also, erstmal wollte ich Dich ja nicht ermutigen. Sorry! Alles Güte zu deinem Vorhaben, nur je mehr Info desto besser. Bereut habe ichbes dennoch nie, mir geht die Freiheit die ich bei meiner Tagesplanung habe über alles. Wie halt so oft, es gibt für und wieder.....

Nein hast du nicht!

Im Gegenteil. Ich denke ich werde abwarten was der Steuerberater sagt. Möglicherweise gibt es ja eine andere Lösung und ich kann der Tätigkeit nachgehen.

Es wäre schon klasse denn:

- ich habe ein festes Gehalt
- bin versichert
- verdiene zusätzliches Geld
- schaffe mir eine Kundenbasis

und

- sammle Erfahrung, der Schritt in die "volle" Selbständigkeit wäre dann nicht so hart und risikoreich für mich.

Danke für die zahlreichen Beiträge.

Gruß,
Biscuitsalat
 
Hallo, wenn Dein Einkommen so gering ist, lohnt es sich nicht in eine private KV zu wechseln. Bleib lieber bei der gesetzlichen KV. Falls Du aber alle Tarife für eine PKV vergleichen möchtest, empfehle ich check24 oder [noparse]www.deutschlands-versicherer.de[/noparse]
In der gesetzlichen wirst Du immer nach Deinem Einkommen bemessen oder eingestuft, in der privaten KV erfolgt die Einstufung einmalig nach Alter und Gesundheitszustand. Viel Glück bei der weiteren Suche.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe das Problem irgendwie nicht... Du kannst doch auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn Du nicht in die Provate willst?! Es zwingt Dich doch keiner Dich priva zu versichern?!
 
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