Nebengewerbe und Krankenverischerung

B

biscuitsalat

Neues Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
17.01.2012
Beiträge
16
Reaktionspunkte
0
Grüßt euch,

ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe anzumelden.

Ich bin zurzeit fest angestellt und möchte das auch weiterhin bleiben.
Es ist möglich dass ich mit dem Gewerbe teilweise mehr oder genauso viel verdiene wie in meiner Festanstellung, würde aber trotzdem lieber über meinen Arbeitgeber Kranken/Sozialversichert bleiben.

Ich habe bereits bei meiner Krankenkasse angefragt, und man hat mir dort bestätigt dass - sobald ich mit meinem Gewerbe mehr verdiene als in meiner Festanstellung - ich mich auch über das Gewerbe versichern muss.
Ich habe entgegnet dass ich darauf achten werde nicht mehr zu verdienen, doch selbst in diesem Fall bedürfe es einer Prüfung. Mehr konnte man mir nicht sagen.


Für mich ist das allerdings etwas ärgerlich, da ich vielleicht 2-3 Aufträge im Jahr bekomme, und mich trotzdem über das Gewerbe versichern muss nur weil ich in einem von 12 Monaten 100€ mehr verdient habe als in der Festanstellung.

KSK und Private Kassen kommen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

Rechnungen über mehrere Monate zu verteilen wird denke ich für manche Kunden zu nervig.

Ich will das ganze in Ruhe nebenbei betreiben ohne meine Leistung zu Mindestlohnpreisen anzubieten.


Hat einer von euch hiermit Erfahrungen gesammelt/weiß wie man sich den Ärger sparen kann?

PS: Da das Gewerbe nicht in Konkurrenz zu meinem Arbeitgeber steht, werde ich diesem auch nichts mitteilen. Man versteht dort derartige Mitteilungen als Grund zur Kündigung.

Vielen Dank,
Der Biscuitsalat
 
ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe anzumelden.
Schön. Und dafür meldest Du Dich hier an?
Für mich ist das allerdings etwas ärgerlich, da ich vielleicht 2-3 Aufträge im Jahr bekomme, und mich trotzdem über das Gewerbe versichern muss nur weil ich in einem von 12 Monaten 100€ mehr verdient habe als in der Festanstellung.
Keinen interessieren Monatsgehälter. Das ist nur eine Erfindung für Arbeitnehmer, die nicht rechnen können.
Da das Gewerbe nicht in Konkurrenz zu meinem Arbeitgeber steht, werde ich diesem auch nichts mitteilen. Man versteht dort derartige Mitteilungen als Grund zur Kündigung.
Ganz schlecht. Der Arbeitgeber muss zu j e d e r Nebentätigkeit zustimmen. Denn mit Deinem Arbeitsvertrag hast Du ihm zugesichert, dass Du ihm voll (im Rahmen der vereinbarten Stunden) zur Verfügung stehst. Wenn Du eine Nebenberuflichkeit hast, wirst Du ggfs nicht mehr voll zur Verfügung stehen, beispielsweise weil übermüdet.
 
Schön. Und dafür meldest Du Dich hier an?
Keinen interessieren Monatsgehälter. Das ist nur eine Erfindung für Arbeitnehmer, die nicht rechnen können.

Ganz schlecht. Der Arbeitgeber muss zu j e d e r Nebentätigkeit zustimmen. Denn mit Deinem Arbeitsvertrag hast Du ihm zugesichert, dass Du ihm voll (im Rahmen der vereinbarten Stunden) zur Verfügung stehst. Wenn Du eine Nebenberuflichkeit hast, wirst Du ggfs nicht mehr voll zur Verfügung stehen, beispielsweise weil übermüdet.

Klugscheißer.
 
Schön. Und dafür meldest Du Dich hier an?

Ja. Ist das in irgendeiner Weise untersagt? Gute Foren sind schwer zu finden, gute Beiträge ebenso.

Keinen interessieren Monatsgehälter. Das ist nur eine Erfindung für Arbeitnehmer, die nicht rechnen können.

Meine Krankenkasse interessiert das schon. Denn wenn ich mehr über das Gewerbe verdiene, verdient Sie mehr an mir. An irgendetwas müssen die Krankenkassen das messen. Nur das Gehalt bietet sich dazu an.

Ganz schlecht. Der Arbeitgeber muss zu j e d e r Nebentätigkeit zustimmen. Denn mit Deinem Arbeitsvertrag hast Du ihm zugesichert, dass Du ihm voll (im Rahmen der vereinbarten Stunden) zur Verfügung stehst. Wenn Du eine Nebenberuflichkeit hast, wirst Du ggfs nicht mehr voll zur Verfügung stehen, beispielsweise weil übermüdet.

Du weisst aber genau über meinen Arbeitsvertrag bescheid.

Grundsätzlich schon. Betriebliche Interessen werden dadurch jedoch nicht beinträchtigt, und so lange Vertraglich nichts geregelt ist kann ich Nebentätigkeiten ohne Zustimmung nachgehen.

Zudem stellt der Arbeitgeber bei mir keine Hürde dar, sondern die Krankenkasse.


Ich bin mir sicher hier lauern ein paar Freelancer die damit auch schon praktische Erfahrungen gemacht haben!
 
Es soll da, gerüchteweise, einen Beruf geben, der sich Steuerberater nennt.
 
Es soll da, gerüchteweise, einen Beruf geben, der sich Steuerberater nennt.

Leider befürchte ich, ist das die einzige Adresse an der ich schnelle/wertvolle Auskunft erhalten werde. Zu einem (gerechtfertigt) hohem Honorar.
 
Bist Du Dir sicher das die Krankenkasse von einem Monatsgehalt spricht? Soweit ich informiert bin wird Dein Nebengewerbe erst Haupttätigkeit wenn Du auf das ganze Jahr gesehen damit mehr verdient hast.
 
Bist Du Dir sicher das die Krankenkasse von einem Monatsgehalt spricht? Soweit ich informiert bin wird Dein Nebengewerbe erst Haupttätigkeit wenn Du auf das ganze Jahr gesehen damit mehr verdient hast.

Das wollte man mir leider nicht verraten. Auf all diese Fragen hat man mir mit "Das muss noch geprüft werden." geantwortet.
Die Krankenkassen scheinen etwas als Haupttätigkeit zu sehen sobald man: 1) Mehr Stunden damit verbringt oder 2) Man mehr damit verdient.

Mir wäre es lieber wenn es deinen Informationen entsprechen würde (Das wäre traumhaft!). Aber ich will doch vorerst auf Nummer sicher gehen.
 
Bist Du Dir sicher das die Krankenkasse von einem Monatsgehalt spricht? Soweit ich informiert bin wird Dein Nebengewerbe erst Haupttätigkeit wenn Du auf das ganze Jahr gesehen damit mehr verdient hast.

das ist meines Wissens auch so. Bei mir jedenfalls war es so.
Ansonsten würde ich dir auch ein Steuerberater empfehlen, der dir rechtssichere Auskünfte geben kann.
Krankenkasse ist nur ein Problem...
 
2) Man mehr damit verdient.

Richtig - und wie oben schon erwähnt verdient man "im Jahr Summe X". In eine Gehaltsverhandlung gehst Du doch auch nicht rein und sagst "ich hätte jetzt gern Betrag x im Monat" sondern Du gibst an was Du für ein Jahresgehalt forderst, inkl. Nebenleistungen, Weihnachtsgeld etc.
 
2) Man mehr damit verdient.

Richtig - und wie oben schon erwähnt verdient man im Jahr eine Summe X. In eine Gehaltsverhandlung gehst Du doch auch nicht rein und sagst "ich hätte jetzt gern Betrag x im Monat" sondern Du gibst an was Du für ein Jahresgehalt forderst, inkl. Nebenleistungen, Weihnachtsgeld etc.


Bitte ein mal löschen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig - und wie oben schon erwähnt verdient man "im Jahr Summe X". In eine Gehaltsverhandlung gehst Du doch auch nicht rein und sagst "ich hätte jetzt gern Betrag x im Monat" sondern Du gibst an was Du für ein Jahresgehalt forderst, inkl. Nebenleistungen, Weihnachtsgeld etc.

Macht Sinn. Leider hab ich das Problem dass meine Krankenkasse mir dazu keine sichere Auskunft erteilen kann.
 
Entweder: Einfach machen...
Oder: Einfach anderen Ansprechpartner bei der Krankenkasse anrufen...
 
Danke.

Da die Krankenkasse keine genaue Auskunft gibt, wende ich mich jetzt an einen Steuerberater.
 
Ich bin selbständig und in einer PKV.
Sieh' bloss zu, dass Du in der gesetzlichen bleibst. Ist mein persönlicher Rat.
An sonsten: Steuerberater zu Rate ziehen, im besten Fall einen Steuerberater, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist!
Guter Rat ist nun mal teuer, aber in Deinem speziellen Fall auch Gold wert!
 
Ich bin selbständig und in einer PKV.
Sieh' bloss zu, dass Du in der gesetzlichen bleibst. Ist mein persönlicher Rat.
An sonsten: Steuerberater zu Rate ziehen, im besten Fall einen Steuerberater, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist!
Guter Rat ist nun mal teuer, aber in Deinem speziellen Fall auch Gold wert!

Das mit den privaten habe ich irgendwie geahnt. Versuche deswegen - und natürlich wegen der finanziellen Gründe - bei meinem Arbeitgeber mitverischert zu bleiben.

Termin beim Steuerberater wird wohl noch ein paar Tag dauern, werde hier aber dann die Antwort posten.
 
Vielleicht kann ich etwas beitragen. Ich bin in der DAK und hatte einige Zeit auch die Situation dass ich in Vollzeit angestellt war und nebenher das Gewerbe lief. War also über den Arbeitgeber krankenversichert. Und es ist ja dann logischerweise so dass die Haupteinnahmen durch das Gehalt bestritten sind. Du bist NICHT automatisch verpflichtet dieses Gewebe der KV mitzuteilen, da Du ja pflichtversichert bist. Dort nachzufragen war womöglich nicht ganz schlau, denn nun steht das irgendwo in den Akten und die werden versuchen wo möglich.....usw. Ausserdem ist IMMER der Steuerbescheid Grundlage für die Beitragsbemessung, auch wenn Du z.B. nur eine einzige, sehr hohe Rechnung gestellt hast. Dann erstmal gehen alle Kosten weg usw., da brauchst Du dann schon einen Steuerberater. Gerade wenn die Erklärung ein Mix aus angestellt und selbstständig ist. Es kann schon sein dass man irgendwann bei sehr hohen Einnahmen in die Versicherungspflicht rutscht, aber wie gesagt gilt da das zu versteuernde Einkommen, und das wird vermutlich nicht über dem der Kleinunternehmensregelung liegen?

Wegen der Frage des Arbeitsvertrages: es könnte zumindest, wenn Du es nicht genehmigen lässt, bei Bekanntwerden zu einer ev. sogar fristlosen Kündigung führen. Das ist übliches Arbeitsrecht. Ich habe das immer bekannt gemacht.
 
Bei uns gibt es dafür eine klare Klausel im Arbeitsvertrag. Warum aber sollte er die Nebenbeschäftigung anzeigen wenn diese Klausel nicht vorhanden ist? Verpflichtet ist er dazu ja (soweit ich weiß) nur wenn er sein Nebengewerbe in einem ähnlichen Tätigkeitsbereich betreibt und somit eine Art Konkurrenzunternehmen zu seinem Arbeitgeber darstellt.
 
Jein, es geht wohl darum dass die "Arbeitskraft" uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss, oder so ähnlich. Vielleicht muss er es ja auch nur mitteilen.

@ TE: hüte Dich vor solchen Anfragen bei der KV, vor allem telefonisch!!! Ich führe gerade einen Prozess gegen die DAK der sich gewaschen hat und der sich nun schon über 1 Jahr hinzieht. Auslöser letztlich ist die nachweislich falsche Aussage eines Mitarbeiters zur Einstufung in einer bestimmten Situation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten