Namensrecht, wer kennt sich damit aus?!

mirco84

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Hallo,

ich würde gerne eine Event-Firma ins Leben rufen. Einen passenden Namen habe ich auch schon gefunden, der mir einfach nicht mehr aus den Kopf geht.

Allerdings gibt es diesen Namen schon. Das Unternehmen ist auch gerade mal 40 km entfernt.

Es nennt sich xxx-event. Meine Vorstellungs ist xxx-event(s)

Kann es da Probleme o.ä geben?
 
Mein Gefühl sagt: ja, es wird zu Problemen kommen.
 
Selbst wenn das Unternemen nur lokale Bekanntheit hätte, wird es bei der Entfernung definitiv zu Problemen kommen.
 
Selbe Branche und regional eng zusammen? Da ist der Ärger vorprogrammiert. Ich würde das lassen.
 
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#1
Nein, natürlich nicht. Dein Mitbewerber wird dir freudestrahlend zu deiner intelligenten Entscheidung gratulieren.
Fragen gibt's ...
 
Warum willst du deinem Mitbewerber den Ärger machen für eine Unternehmung, die nach einem Jahr eh Pleite geht? :noplan:
 
Der Abmahn-Anwalt wird sich freuen.

Such Dir einen anderen Namen.

:)
 
Eine Name für eine Event-Firma, der in -event(s) endet kann überhaupt nicht so gut sein, dass er dich nicht mehr aus dem Kopf geht.
 
Bevor Du Dir die Hilfe in solchen Fragen von Leuten holen willst, die sich evtl. nicht 100% ig mit dem Thema auskennen, frage lieber einen Anwalt. Der kann Dich damit besser beraten.
Aber auch ich würde sagen, dass es zu Problemen kommen kann.
 
Wärst du nicht stinkesauer wenn ein anderer Deinen Agenturnamen nimmt?
 
Wie wäre es wenn Du das Thema mit einer Gründerberatung erörtern würdest? Ggf. die lokale IHK fragen usw. usw.?
 
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Hallo Ronny84,
lass dein Firmennamen als Marke bei der DPMA eintragen. Am besten frage einen Anwalt, der sich mit diesem Thema auskennt.

Gruß NewWorld
 
lass dein Firmennamen als Marke bei der DPMA eintragen. Am besten frage einen Anwalt, der sich mit diesem Thema auskennt.

...das "Eintragen", kann jeder auch selber machen.

...was ein Anwalt macht, ist "vorher" zu recherchieren, ob der Name in Konflikt zu einer bestehenden Marke steht. Und das muss keine eingetragene sein. Für den Schutz einer Marke kann auch schon die Benutzung ausreichen. Daher wäre ich bei dem hier anstehenden Problem sehr sehr vorsichtig. Ich würde die Finger davon lassen.
 

weil diese maximal unkreative Namenswahl recht zuverlässig auf auch sonst fehlende Alleinstellungsmerkmale und Kreativität schließen lässt; gerade bei einer Events-Agentur ist das kein Aushängeschild.
Wenn du den Namen toll findest, überleg dir mal ob du in ein Restaurant gehen würdest, das xyz-Essen heißt.
 
das "xxx" steht für den Namen, den ich nicht nennen will. Mir ist klar, das ich das Unternehmen nicht "xxx" nenne :)
 
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