Na dann nochmal AASP Raum Stuttgart

Wandelung gibt es so gesehen nicht mehr. Mitterweile heisst das Rücktritt vom Kaufvertrag oder so. vgl. §440 BGB ...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen...
Sollte das beim Händler nicht fruchten, direkt zum Anwalt...
 
Larzon schrieb:

1. der reparaturbetrieb richtet sich nicht nach dir. d.h. er wird dich nicht 3 tage nach abgabe des gerätes anrufen und sagen "die benötigten teile für die reparatur sind nun da. wollen sie kommen und zuschauen?"

2. die wenigsten leute haben zeit für sowas

3. die wenigsten händler dulden sowas

4. der händler hat auch ohne mein beisein einwandfreie arbeit abzuliefern
 
xi04993 schrieb:
Da es sich beim LBRE-Programm um eine gesonderte Gewährleistung handelt, hier mal die Frage an die REchtsexperten.
Gewährleistung = 3 Versuche und dann Wandelung (Oder?).
Ich würde das als erweiterte Garantie ansehen, die aber aufgrund ihrer Beschränkung auf eine bestimmte Geräteserie auch den Charakter einer Rückrufaktion unter bestimmten Bedingungen trägt.

Wie auch immer, es gelten hier nicht die gesetzlichen Bestimmungen der Nacherfüllung aus §§ 439 und 440 BGB. Diese würden nur innerhalb der Fristen gelten und das dann auch nur gegenüber dem Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller. Diese Beschreiben, dass eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten! Versuch als gescheitert betrachtet wird. Wenn nicht... usw. usf.
Das gilt aber nur innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. In diesem Falle zwei Jahre. Beweislastumkehr § 476 BGB nicht zu vergessen. Zudem müsste man beispielsweise nach geltender Rechtssprechung auch eine Minderung des Rückkaufwertes akzeptieren. Sprich, bei Lieferung eines Neugerätes möglicherweise etwas bezahlen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Bei einer Garantie gelten die Bedingungen des Garantiegebers und nicht die gesetzlichen Bestimmungen der Nacherfüllung.
In diesem Falle Apple als Hersteller und soweit ich die spärlichen Informationen dazu kenne, wird dort nur der Ausstausch und die Reparatur der Hauptplatine garantiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schrödinger sK schrieb:
Ich würde das als erweiterte Garantie ansehen, die aber aufgrund ihrer Beschränkung auf eine bestimmte Geräteserie auch den Charakter einer Rückrufaktion unter bestimmten Bedingungen trägt.

Wie auch immer, es gelten hier nicht die gesetzlichen Bestimmungen der Nacherfüllung aus §§ 439 und 440 BGB. Diese würden nur innerhalb der Fristen gelten und das dann auch nur gegenüber dem Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller. Diese Beschreiben, dass eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten! Versuch als gescheitert betrachtet wird. Wenn nicht... usw. usf.
Das gilt aber nur innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. In diesem Falle zwei Jahre. Beweislastumkehr § 476 BGB nicht zu vergessen. Zudem müsste man beispielsweise nach geltender Rechtssprechung auch eine Minderung des Rückkaufwertes akzeptieren. Sprich, bei Lieferung eines Neugerätes möglicherweise etwas bezahlen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Bei einer Garantie gelten die Bedingungen des Garantiegebers und nicht die gesetzlichen Bestimmungen der Nacherfüllung.
In diesem Falle Apple als Hersteller und soweit ich die spärlichen Informationen dazu kenne, wird dort nur der Ausstausch und die Reparatur der Hauptplatine garantiert.

Also abgegeben habe ich das Teil noch innerhalb der 2 Jahre. Das hieße doch, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Da Apple mein iBook offiziell zum LBRE-Programm zugelassen hat, steht soch eigentlich außer Frage, daß der Fehler von Anfang an bestand. Die Tatsache, daß nun etwas anderes defekt ist ist eine Folgeerscheinung des Boardtausches.
Wie sieht's da aus?
 
xi04993 schrieb:
Also abgegeben habe ich das Teil noch innerhalb der 2 Jahre. Das hieße doch, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Da Apple mein iBook offiziell zum LBRE-Programm zugelassen hat, steht soch eigentlich außer Frage, daß der Fehler von Anfang an bestand. Die Tatsache, daß nun etwas anderes defekt ist ist eine Folgeerscheinung des Boardtausches.
Wie sieht's da aus?
Das darf ich dir nicht beantworten. Unzulässige Rechtsberatung! Ich darf zwar allgemein die Unterschiede von Garantie und Gewährleistung anhand des LRBE Programms darstellen, aber keine speziellen Fragen zu bestimmten Sachverhalten.
 
xi04993 schrieb:
Also abgegeben habe ich das Teil noch innerhalb der 2 Jahre. Das hieße doch, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Da Apple mein iBook offiziell zum LBRE-Programm zugelassen hat, steht soch eigentlich außer Frage, daß der Fehler von Anfang an bestand. Die Tatsache, daß nun etwas anderes defekt ist ist eine Folgeerscheinung des Boardtausches.
Wie sieht's da aus?
ich würd mal sagen, das der händler für alles haftbar gemacht werden kann, was in zusammenhang mit einer von ihm durchgeführten reparatur kaputtgeht...
 
nicolas schrieb:
1. der reparaturbetrieb richtet sich nicht nach dir. d.h. er wird dich nicht 3 tage nach abgabe des gerätes anrufen und sagen "die benötigten teile für die reparatur sind nun da. wollen sie kommen und zuschauen?"

2. die wenigsten leute haben zeit für sowas

3. die wenigsten händler dulden sowas

4. der händler hat auch ohne mein beisein einwandfreie arbeit abzuliefern

1. als wenn ein appel service mensch dauert unter strom steht.
ich bin mit meinem gerät hin, ab die das deuten lassen und hab es wiedeer mitgenommen, weil ich es brauchte.
dann ahben sie mich angerufen und ich bin mit dem ding hingefahren und sie haben es angebaut.

2. ich bin genau so beruftätig und habe mir zeit genommen und auch der betreffende mit seinem ibook meinte er würde auich dafür urlaub nehmen...ganz normal wie ich finde.

3. ich finde das derartige sachen zum kundenservice auch dazu gehören und man zumindest interesse zeigen kan nund fragen kann , ob es möglich wäre.
kategorisch ablehnen sollte man es nicht.

4. das stimmt, aber jeder macht fehler.
heut zu tage ist es leider nicht mehr so das man sich darauf verlassen kann.
bestes beispiel ist eine vw vertrags werkstatt, die nicht mal den innenraum und die verkleidung abbekommt und probleme hat das schloss zu öffnen, weil die software spinnt.
 
Nur mal als Vergleich die Garantie Reparatur meines Powerbooks bei Cancom Stuttgart:

Angerufen und Problem geschildert
Termin vereinbart
Hingebracht
Abgeholt (1 Tag später)

Ergbenis: Alles Bestens repariert, kein Ärger :)

Gruß, Mikalux
 
Mikalux schrieb:
Nur mal als Vergleich die Garantie Reparatur meines Powerbooks bei Cancom Stuttgart:

Angerufen und Problem geschildert
Termin vereinbart
Hingebracht
Abgeholt (1 Tag später)

Ergbenis: Alles Bestens repariert, kein Ärger :)

Gruß, Mikalux

so solls sein...
 
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