Marie Huana
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Für einen sozialen, eingetragenen Verein der nicht abgabepflichtig ist, bzw. nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird,
stelle ich ab und zu meine Dienste als Grafiker in Rechnung. Immer ohne Mehrwertsteuer.
Meine Fragen hierzu:
Bisher habe ich die Rechnungen immer bei der Umsatzsteuer Voranmeldungen
mit angegeben, die werden also trotzdem dann vom Finanzamt mit Mwst. mitberechnet ...
Bekomme ich das mit der Einkommensteuererklärung zurück?
Muss ich die überhaupt bei der Voranmeldung angeben?
(Die Mehrwertsteuer im Gesamtbetrag mit einbinden wird für den Verein zu teuer hmmm ...)
Es gab hier schon einmal einen ähnlichen Tread den habe ich aber über die Suchfunktion nicht gefunden.
Ps. Mein Steuerberater ist im Urlaub
stelle ich ab und zu meine Dienste als Grafiker in Rechnung. Immer ohne Mehrwertsteuer.
Meine Fragen hierzu:
Bisher habe ich die Rechnungen immer bei der Umsatzsteuer Voranmeldungen
mit angegeben, die werden also trotzdem dann vom Finanzamt mit Mwst. mitberechnet ...
Bekomme ich das mit der Einkommensteuererklärung zurück?
Muss ich die überhaupt bei der Voranmeldung angeben?
(Die Mehrwertsteuer im Gesamtbetrag mit einbinden wird für den Verein zu teuer hmmm ...)
Es gab hier schon einmal einen ähnlichen Tread den habe ich aber über die Suchfunktion nicht gefunden.
Ps. Mein Steuerberater ist im Urlaub