Mwst. wird nicht erhoben

Na ja Kunde ... es ist ein sehr wichtiger sozialer Verein und nicht alle sind dort
steuerrechtlich bewandert. Unsicherheiten kommen gerade in diesen Dingen sehr schnell
zum Vorschein, sieht man ja hier auch :)

Das muss man nicht hassen. Bei einem normalen Unternehmen wäre das allerdings
peinlich bis unmöglich
.

Na, da lasse ich Dir jetzt Deinen Glauben. Ich hatte schon den Fall: Einnahmen in netto und davon abgezogen die Ausgaben in brutto. nirgends eine Spalte mit der Umsatzsteuer. Die Dame, die so rechnet sitzt jetzt sehr weit oben in einem - sagen wir - mittelständischen Unternehmen.

EDIT: Die wissen dann sicher auch nicht, dass sie KSK Abgabe leisten müssen. Egal ob Du dort versichert bis oder nicht. Jede Dienstleistung, die in den Bereich der KSK fällt ist vom Auftraggeber abgabenpflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin jetzt sehr irritiert. Der Verein ist von der Umsatzsteuer befreit, ja - aber DU doch nicht. Also musst Du auf Deinen Rechnungen Umsatzsteuer veranschlagen und auch abführen.

Alles andere wäre mir neu...



Edit: Sorry, ich sehe gerade, da gab es gar kein Missverständnis. Doch, bei mir. :)
 
Ich fürchte, hier werden zuweilen Begriffe verwechselt und gemischt...
Umsatzsteuerpflichtig => Ausweisen der Umsatzsteuer auf eigenen Rechnungen an Kunden wenn man kein KleinSTgewerbetreibender ist, die Grenze war mal 17.500 EUR/Jahr, darunter KANN man die MWST ausweisen.

Vorsteuerabzugsgerechtigt => man kann die von Kunden erhaltene MWST mit der an Lieferanten bezahlten MWST verrechnen und führt ans Finanzamt die Differenz ab (Umsatzsteuer-Zahllast), die MWST ist somit ein durchlaufender Posten und ergebnisneutral, d.h. man verdient daran nichts und es kostet einen nichts.

Von der Umsatzsteuer befreit (einige Vereine, die NATO, deren ziviles Gefolge): sie haben ein Anrecht darauf, dass man ihnen eine Rechnung schreibt, die KEINE Umsatzsteuer beinhaltet, egal wie viel Umsatz der Rechnungssteller macht und egal, ob der Vorsteuer-Abzugsberechtigt ist oder nicht. Die Freistellung muss ein Finanzamt bescheinigen.
 
Von der Umsatzsteuer befreit (einige Vereine, die NATO, deren ziviles Gefolge): sie haben ein Anrecht darauf, dass man ihnen eine Rechnung schreibt, die KEINE Umsatzsteuer beinhaltet, egal wie viel Umsatz der Rechnungssteller macht und egal, ob der Vorsteuer-Abzugsberechtigt ist oder nicht. Die Freistellung muss ein Finanzamt bescheinigen.

Spannend. In diesem Fall müsste derjenige, der diesem Verein eine Rechnung schreibt, die Umsatzsteuer auch nicht abführen?
 
Na ja Kunde ... es ist ein sehr wichtiger sozialer Verein und nicht alle sind dort
steuerrechtlich bewandert. Unsicherheiten kommen gerade in diesen Dingen sehr schnell
zum Vorschein, sieht man ja hier auch :)

Das muss man nicht hassen. Bei einem normalen Unternehmen wäre das allerdings
peinlich bis unmöglich.

Hat dieser Verein keinen Steuerberater? Falls nicht wünsche ich dem Verein viel Glück und das bald keine Betriebsprüfung kommt ;)
 
Umsatzsteuerpflichtig
Vorsteuerabzugsgerechtigt
Das ist aber miteinander verbunden. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, ist automatisch auch vorsteuerabzugsberechtigt.

Von der Umsatzsteuer befreit
Wenn jemand nur Umsätze ausführt die von der Umsatzsteuer befreit sind, dann kann er sich von der USt befreien lassen und dann gibt es natürlich auch keinen Vorsteuerabzug.
Wie z.B. die Gewährung und die Vermittlung von Krediten oder die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln.

Im Regelfall führt aber der Handwerker der die Eingangstür bei einer Bank repariert dennoch eine umsatzsteuerpflichtige Leistung aus.

Spannend. In diesem Fall müsste derjenige, der diesem Verein eine Rechnung schreibt, die Umsatzsteuer auch nicht abführen?
Doch
Der Umsatzsteuer unterliegt der Unternehmer der Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Von der Umsatzsteuer ist nicht befreit wer diese Lieferungen an jemanden erbringt der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

"Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten entsteht die Steuer für steuerpflichtige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt wurden. Dies gilt auch, wenn die Steuer nicht in der Rechnung ausgewiesen oder nicht beim Finanzamt angemeldet wurde."

"Die Steuer entsteht in der gesetzlichen Höhe unabhängig davon, ob die am Leistungsaustausch beteiligten Unternehmer von den ihnen vom Gesetz gebotenen Möglichkeiten der Rechnungserteilung mit gesondertem Steuerausweis und des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen oder nicht. 4Für Umsätze, die ein Unternehmer in seinen Voranmeldungen nicht angibt (auch bei Rechtsirrtum über deren Steuerbarkeit), entsteht die Umsatzsteuer ebenso wie bei ordnungsgemäß erklärten Umsätzen"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat dieser Verein keinen Steuerberater? Falls nicht wünsche ich dem Verein viel Glück und das bald keine Betriebsprüfung kommt ;)

Das ist wieder so typisch deutsch... dass ein Steuerberater als ohnehin notwendig vorausgesetzt wird, weil man sonst im Steuerdschungel nicht durchkommt. Eine Katastrophe, wirklich. Unsäglich.

Doch
Der Umsatzsteuer unterliegt der Unternehmer der Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Von der Umsatzsteuer ist nicht befreit wer diese Lieferungen an jemanden erbringt der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Na, eben. Ich wollte gerade schon sehr überrascht sein.

Aber es ginge ja der Logik nach: Denn der Dienstleister nimmt die Umsatzsteuer ja im Grunde nur treuhänderisch für den Staat ein, also wäre ein umsatzsteuerbefreites Unternehmen im Grunde davon frei und der Treuhänder müsste das Geld nicht einnehmen.
 
Denn der Dienstleister nimmt die Umsatzsteuer ja im Grunde nur treuhänderisch für den Staat ein,.
Es ist doch wirklich eindeutig.
Der Umsatzsteuer unterliegt der Unternehmer der im Rahmen seines Unternehmens Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt ausführt.

Es steht nirgendwo im Gesetz, dass der Kunde des Unternehmers der Umsatzsteuer unterliegt. Es ist zwar der Wille des Gesetzgebers, dass der Endkonsument der Umsatzsteuer unterliegen soll. Und es hat sich eingebürgert, dass auch auf Endkundenrechnungen (privater Verbraucher) diese Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Notwendig ist es aber nicht und der Entstehung der Steuer steht das auch nicht im Wege wenn dies nicht gemacht wird.
Der Steuerausweis ist einzig und allein notwendig für die Vorsteuerabzugsberechtigung der entsprechend berechtigten Unternehmen. Wenn sie nicht ausgewiesen ist gibts keinen Vorsteuerabzug, aber dennoch eine Umsatzsteuer(abführ)pflicht.

Ob der Unternehmer die Umsatzsteuer an den Kunden weitergeben kann oder nicht oder nur teilweise weitergeben kann ist ein separates Problem, was übrigens in der Finanzwissenschaft ausgiebig diskutiert wird. Die Überwälzbarkeit der Umsatzsteuer in den Preisen gegenüber des Endkonsumenten hängt entscheidend von der Marktsituation ab.
Wir haben hier ein Paradebeispiel von einer eingeschränkten Überwälzbarkeit, da Marie offenbar im Ergebnis einen Teil der Umsatzsteuer tragen muss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...

Von der Umsatzsteuer befreit (einige Vereine, die NATO, deren ziviles Gefolge): sie haben ein Anrecht darauf, dass man ihnen eine Rechnung schreibt, die KEINE Umsatzsteuer beinhaltet, egal wie viel Umsatz der Rechnungssteller macht und egal, ob der Vorsteuer-Abzugsberechtigt ist oder nicht. Die Freistellung muss ein Finanzamt bescheinigen.

:confused:

Versteh die Logik nicht. Ich weiß, Steuergesetze haben per se keine Logik. :D

Ich meine, was für einen Vorteil soll denn ein Verein oder die NATO haben wenn ihnen der Schreiner oder der Webdesigner ihnen Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellt? Reicht es denn nicht einfach, dass sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und alles läuft wie immer? Der Dienstleister oder wer auch immer weist die UmSt aus und der Verein fordert diese in der Voranmeldung vom FA zurück.
Wo ist das Problem?

Und wie ist dass denn mit der Ware, die verbraucht wird. Da ist doch auch schon MwSt. drauf, wenn der Dienstleister sie kauft. Wer soll das denn alles auseinander dividieren?

... Ich sag´s ja: Abschaffung aller Steuern, Abgaben und Subventionen. Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens und 100% MwSt. auf alles. Dann sparen wir uns den ganzen Quatsch und die Steuerberater und Finanzbeamten können gemeinsam zum Golfen gehen. :dance2:
 
Es ist doch wirklich eindeutig.
Der Umsatzsteuer unterliegt der Unternehmer der im Rahmen seines Unternehmens Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt ausführt.

Es steht nirgendwo im Gesetz, dass der Kunde des Unternehmers der Umsatzsteuer unterliegt. Es ist zwar der Wille des Gesetzgebers, dass der Endkonsument der Umsatzsteuer unterliegen soll. Und es hat sich eingebürgert, dass auch auf Endkundenrechnungen (privater Verbraucher) diese Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Notwendig ist es aber nicht und der Entstehung der Steuer steht das auch nicht im Wege wenn dies nicht gemacht wird.

Ob der Unternehmer die Umsatzsteuer an den Kunden weitergeben kann oder nicht oder nur teilweise weitergeben kann ist ein separates Problem, was übrigens in der Finanzwissenschaft ausgiebig diskutiert wird. Die Überwälzbarkeit der Umsatzsteuer in den Preisen gegenüber des Endkonsumenten hängt entscheidend von der Marktsituation ab.
Wir haben hier ein Paradebeispiel von einer eingeschränkten Überwälzbarkeit, da Marie offenbar im Ergebnis einen Teil der Umsatzsteuer tragen muss.

Ich rechne sie meistens raus, bei größeren Beträgen. Meine Buchhaltunsdame sagt mir, dass es ja mir überlassen ist für wie viel ich eine Ware, die ich für meine Diensteistung brauche weiter verkaufe. Sprich, wenn mir Die Ware 100 Euro netto und somit 119 brutto kostet, so kann ich sie ja meinem Kunden für 150 weiterverkaufen. Gebe ich nun die MwSt somit weiter oder nicht?
Ich machs i.d.R. nicht - sprich, ich stelle die Ware netto in Rechnung, damit ich mir einen Status als Freier Künstler im Sinne des Steuerrechts nicht gefährte.
 
Ich rechne sie meistens raus, bei größeren Beträgen. Meine Buchhaltunsdame sagt mir, dass es ja mir überlassen ist für wie viel ich eine Ware, die ich für meine Diensteistung brauche weiter verkaufe. Sprich, wenn mir Die Ware 100 Euro netto und somit 119 brutto kostet, so kann ich sie ja meinem Kunden für 150 weiterverkaufen. Gebe ich nun die MwSt somit weiter oder nicht?
Da denkst du quasi umgekehrt.
Es geht eher darum, ob du dem Kunden gegenüber die Umsatzsteuer abrechnen kannst die du dem FA schuldest.
Was du für deine Waren verlangst ist deine Sache, das ist schon richtig. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und der Kunde es dir bezahlt kannst du es ruhig mit USt in Rechnung stellen.

Was aber deine Fotokünstlerei mit der Umsatzsteuer zu tun haben soll weiß ich jetzt gerade nicht.

Vermutlich meinst du, dass du freiberuflich tätig bist und somit nicht mit Waren handeln darfst weil du sonst als Gewerbebetrieb giltst.
Das hat aber nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Du darfst dann generell nicht den Weiterverkauf von Waren in Rechnung stellen (im Sinne von Handeln).
 
Das ist wieder so typisch deutsch... dass ein Steuerberater als ohnehin notwendig vorausgesetzt wird, weil man sonst im Steuerdschungel nicht durchkommt. Eine Katastrophe, wirklich. Unsäglich.
Ist es ratsam, einen Rechtsstreit ohne Anwalt zu begeben?
Ist es ratsam, eine Werbekampagne ohne Werbefachleute zu starten?
Ist es ratsam, ein Haus ohne Architekten zu bauen?

Warum regt sich da nicht drüber auf?
 
Da denkst du quasi umgekehrt.
Es geht eher darum, ob du dem Kunden gegenüber die Umsatzsteuer abrechnen kannst die du dem FA schuldest.
Was du für deine Waren verlangst ist deine Sache, das ist schon richtig. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und der Kunde es dir bezahlt kannst du es ruhig mit USt in Rechnung stellen.

Was aber deine Fotokünstlerei mit der Umsatzsteuer zu tun haben soll weiß ich jetzt gerade nicht.

Vermutlich meinst du, dass du freiberuflich tätig bist und somit nicht mit Waren handeln darfst weil du sonst als Gewerbebetrieb giltst.
Das hat aber nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Du darfst dann generell nicht den Weiterverkauf von Waren in Rechnung stellen (im Sinne von Handeln).

- verstehe ich nicht. Wenn ich dem FA UmSt. schulde, dann bedeutet dies doch, dass ich mehr UmSt. eingenommen als Vorsteuer ausgegeben habe. Was hat da mein Kunde damit zu tun.

- genau. ich muss darauf achten, dass ich meine Einnahmen zum überwiegenden Teil aus meiner kreativen Leistung :teeth: beziehe und nicht weil ich Ware teurer berechne als ich sie eingekauft habe.

- genau, im Sinne von Handeln nicht, aber wenn ich - wir früher - Filme gekauft habe, dann dies schon. Denn Filme und Fotopapier waren ja dazu nötig, dass ich kreative Arbeit leisten kann und dass diese vom Kunden auch genutzt werden kann.

So, aber wir sind jetzt ziemlich OT, wenn ich dass so sehe.

Gruss und schönen Abend allerseits. Ich mach mal Feierabend.

Auch ein freier Künstler hat ein Recht auf Feierabend :xsmile:
- Muss ich dafür jetzt UmSt. abführen? :kopfkratz:
 
Ist es ratsam, einen Rechtsstreit ohne Anwalt zu begeben?
Ist es ratsam, eine Werbekampagne ohne Werbefachleute zu starten?
Ist es ratsam, ein Haus ohne Architekten zu bauen?

Warum regt sich da nicht drüber auf?

Steuergesetzgebung, die so kompliziert ist, dass sie genau so viel Aufwand macht wie der Ausnahmefall eines Rechtsstreits oder der Bau eines Hauses, ist miserabel.

Nirgendwo auf der Welt braucht es Steuerberater. Es ist dumm, wie es in Deutschland ist, das Land hat eine Krankheit, und das ist die Steuergesetzgebung.
 
- verstehe ich nicht. Wenn ich dem FA UmSt. schulde, dann bedeutet dies doch, dass ich mehr UmSt. eingenommen als Vorsteuer ausgegeben habe. Was hat da mein Kunde damit zu tun.
Es geht nicht darum OB, sondern wieviel. Du musst immer 19% USt abführen. Wenn dir dein Kunde über die Preise im Ergebnis aber nur 15% bezahlt, dann musst du 4% aus deinem Gewinn tragen.
Musst du nicht verstehen. Ist aber so. Ist jedoch hauptsächlich im Geschäft mit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Endkunden problematisch die ja gerne mal am Preis verhandeln.

- genau. ich muss darauf achten, dass ich meine Einnahmen zum überwiegenden Teil aus meiner kreativen Leistung :teeth: beziehe und nicht weil ich Ware teurer berechne als ich sie eingekauft habe.
Den überwiegenden Teil würde ich zur Diskussion stellen. Soweit ich weiß darfst du es gar nicht. Es geht aber nur um den Einkauf und unveränderten Weiterverkauf (Handel).
Ob es jedoch bei Künstlern Besonderheiten gibt weiß ich nicht .Hatte ich noch nichts mit zu tun.

- genau, im Sinne von Handeln nicht, aber wenn ich - wir früher - Filme gekauft habe, dann dies schon. Denn Filme und Fotopapier waren ja dazu nötig, dass ich kreative Arbeit leisten kann und dass diese vom Kunden auch genutzt werden kann.
Das ist aber keine Händlertätigkeit und daher unbedenklich. Das fällt in den Bereich der Auslagen. Und di darfst du natürlich mit Gewinn verkaufen; zuzügl. USt.

Auch ein freier Künstler hat ein Recht auf Feierabend :xsmile:
Was soll ich denn sagen? ;)
 
Nirgendwo auf der Welt braucht es Steuerberater.
Das US-amerikanische Steuersystem verursacht jedoch höhere Erhebungs- und Verwaltungskosten. Die Steuerberater sind dort auch teurer als hier.
In D ist es noch relativ gut, im internationalen Vergleich. Wie so oft. Und trotzdem wird gejammert.
 
Das US-amerikanische Steuersystem verursacht jedoch höhere Erhebungs- und Verwaltungskosten. Die Steuerberater sind dort auch teurer als hier.
In D ist es noch relativ gut, im internationalen Vergleich. Wie so oft. Und trotzdem wird gejammert.

Sorry, trepidus, aber das ist jetzt wirklich blanker Unsinn. Ich weiß, Du hast da Expertise, aber offensichtlich fehlt Dir da die Bodenhaftung der täglichen Realität.

Es mag sein, dass in den USA große Unternehmen sich besser und teurer beraten lassen müssen als in Deutschland (das höre ich allerdings zum ersten Mal, und zwar wirklich zum allerersten Mal, und ich habe den Verdacht, dass es das Ergebnis einer sehr abgedrehten Studie ist, die da was schöngerechnet hat). Aber für die Mehrzahl der Unternehmen - und vor allem für die kleinen Freelancer - ist das Leben in den USA deutlich einfacher.

Und das gilt im übrigen für ziemlich viele Staaten. Nach allem, was ich von Experten höre, betrifft das ungefähr alle Staaten dieser Erde.

Dass in Deutschland jeder, ganz selbstverständlich, einen Steuerberater BRAUCHT, weil man sonst nicht durchblickt (schau doch mal alleine in diesen Thread, bei einem so simplen und alltäglichen Thema!) - das ist ein Skandal erster Güte.

Dass Du es dann noch mit Hausbau und Rechtsstreitigkeiten vergleichst - die Steuerzahlung, die für JEDEN Menschen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein sollte, und nicht so kompliziert wie die von Dir genannten Ausnahmefälle... das ist schon ein Hammer.
 
Sorry, trepidus, aber das ist jetzt wirklich blanker Unsinn. Ich weiß, Du hast da Expertise, aber offensichtlich fehlt Dir da die Bodenhaftung der täglichen Realität.
Die Kosten des Steuersystems liegen in Deutschland bei ca. 30% des Aufkommens. In vielen anderen Ländern, darunter die USA, ist es mehr (auf die schnelle finde ich 39%). Ich glaube weltweit liegt es zwischen 20% und 50%.
Bei Gelegenheit suche ich das heraus. Wird nur schwierig, weil das keine typischen Internetquellen sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Kosten des Steuersystems liegen in Deutschland bei ca. 30% des Aufkommens. In vielen anderen Ländern, darunter die USA, ist es mehr. Ich glaube weltweit liegt es zwischen 20% und 50%.
Bei Gelegenheit suche ich das heraus. Wird nur schwierig, weil das keine typischen Internetquellen sind.

Kosten für wen?

Das hat doch überhaupt keine Bewandtnis für das, was der Bürger erlebt...
... denn der braucht in Deutschland für eine alltägliche Aufgabe wie das Abführen der richtigen Steuern einen Steuerberater.

Abgesehen davon, dass ein Selbstständiger immer mit einem Bein im Knast steht und sich dann noch von arroganten Steuerexperten sagen lassen muss: "Sie sind halt Kaufmann, das müssen Sie halt wissen, können, beachten..."

... so ein QUATSCH. Die meisten Leute müssen in ihrem JOB gut sein. Steuern sind ein Thema, das sich nebenbei erledigen lassen muss.
 

Für die Volkswirtschaft; also für alle.
Kosten für einen Steuerberater sind nach diesen Begriffen Verschwendung weil Ressourcen unproduktiv verwendet werden.
Aber darunter fallen eben auch die Verwaltungskosten der Finanzverwaltung etc.

Die meisten Leute müssen in ihrem JOB gut sein. Steuern sind ein Thema, das sich nebenbei erledigen lassen muss.
Dafür gibt es dann Fachleute die das machen. Genauso wie der Architekt oder auch nur der Schornsteinfeger. Kann man auch nicht selbst machen obwohl man es sicherlich leichter erlernen könnte als das Steuersystem.
 
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